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Ausbau der Online-Bürgerservices im Freistaat nimmt Fahrt auf. Neue Online-Anträge zum Infektionsschutzgesetz. Kommunale Verwaltungen setzen mit Basisdiensten des Freistaats Online-Zugangsgesetz um.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Seit August: Thüringer Servicekonto mit hohem Vertrauensniveau. Insgesamt 278 verschiedene Online-Anträge und Verwaltungsverfahren können Thüringer Bürgerinnen und Bürger aktuell nutzen. Im vergangenen Jahr waren es lediglich rund 35 Online-Verfahren. Seit Jahresbeginn erreichten die Thüringer Landes- und Kommunalverwaltungen 4.107 Anträge.

Hinter der Zahl verbergen sich jene Online-Services, die von den Thüringer Verwaltungen in den letzten Monaten mit Hilfe des zentralen Online-Antragssystems des Freistaats selbst entwickelt wurden. Nicht enthalten ist die Zahl der bundesweiten gemeinsamen Antragsverfahren, wie z.B. Bafög-Online oder durch andere Software bereitgestellte Online-Services.

Viele der neu eingerichteten digitalen Services betreffen ganz lebenspraktische Verwaltungsgänge. Etwa die Bestellung von Ehe- oder Geburtsurkunden, die Beantragung des Führungszeugnisses, die Kindergarten-Anmeldung, die Nutzung des Bürger- oder Gemeindesaales, die Wohnungsgeber-Bescheinigung oder der Antrag auf Sondernutzung für öffentliche Flächen. Verfügbar sind Anträge zur Baumfällung, zum Brauchtumsfeuer, zur Hundeanmeldung. Die Liste der digitalen Thüringer Verwaltungsservices wird jeden Tag länger.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Digitale Verwaltung erspart immer öfter den Bürgern den Weg zum Amt. Die Strategie der digitalen Services in Thüringen geht auf. Das Land stellt allen Verwaltungen gemeinsame und kostenfreie Basisdienste für den Aufbau digitaler Services zur Verfügung. Das Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0 unterstützt die kommunalen Behörden durch Schulungen und Beratungen.“ 

Mit Unterstützung des Kompetenzzentrums Verwaltung 4.0 wurden auch die Online-Anträge für Entschädigungsleistungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz erstellt. Hier können durch die Corona-Pandemie bedingte Verdienstausfälle infolge Quarantäne oder notwendiger Kinderbetreuung geltend gemacht werden. 

„Die digitalen Anträge auf Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz runden das digitale Serviceangebot des TLVwA ab. Die Bürgerinnen und Bürger können die Anträge dort stellen, wo sie die entsprechenden Informationen finden. Gleichzeitig wird die Antragsstellung erleichtert. Gerade in Krisenzeiten, in denen viele Menschen gleichzeitig Hilfe brauchen, erweist sich der Online-Bürgerservice als besonders wichtig. Er spart nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch der Verwaltung wertvolle Zeit. Im Zuge dessen werden wir auch die elektronische Bearbeitung in unserem Amt weiterentwickeln, um die Anträge noch zügiger und medienbruchfrei zu bearbeiten, damit die Antragsteller schnellstmöglich Unterstützung erhalten“, so Frank Roßner, Präsident des Landesverwaltungsamtes.

Die Ministerin ermutigt die Thüringer Verwaltungen den Ausbau der digitalen Services weiter voranzubringen. „Die Zahl der digitalen Bürgerservices wächst jeden Tag. Das nutzt allen: Familien, Vereinen, Unternehmen. Leben und Arbeit in Thüringen werden damit einfacher, Wege und Wartezeiten entfallen. Aber auch die Verwaltung selbst kann Ihre Arbeit erleichtern und verbessern. Deshalb ist es wichtig, dass sich immer mehr Verwaltungen aufmachen, digitale Angebote zu erstellen. Vor allem sind digitale Vorreiter in den Behörden und natürlich aufgeschlossene und moderne Führungskräfte gefragt.“

Länder und Kommunen stehen gegenwärtig vor der gesetzlichen Aufgabe ihre Verwaltungen umfassend zu digitalisieren und Bürgerservices online anzubieten. Im Zuge der E-Government-Initiative stellt Thüringen dafür unterstützend zentrale Basisdienste den kommunalen Verwaltungen kostenfrei zur Verfügung.

Neu: Thüringer Servicekonto jetzt mit hohem Vertrauensniveau

Zu den Basisdiensten gehört das gemeinsame Online-Antragssystem ThAVEL, die gemeinsame Verwaltungssuchmaschine Zuständigkeitsfinder, ein E-Payment ebenso wie das Thüringer Servicekonto.

Das Thüringer Servicekonto kann ab sofort auch für Verwaltungsgänge eingesetzt werden, die eine besondere persönliche Identifizierung, z.B. eine Unterschrift benötigen. Damit können Verwaltungen auch Online-Verfahren anbieten, in denen der elektronische Ausweis zum Einsatz kommt.

Bereits 83 Online-Verfahren des zentralen Thüringer Antragssystems ThAVEL nutzen die eID-Funktion des Personalausweises. 

Zentrales Verwaltungsportal

verwaltung.thueringen.de

Servicekonto

servicekonto.thueringen.de

Informationen und kurze Filme zu digitalen Verwaltungsservices

egovernment.thueringen.de oder

digitaltag.thueringen.de

 

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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