Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten eine E-Mail, deren Absender die offiziellen E-Mail-Adressen des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um eine Zahlungsaufforderung oder eine Zahlungserinnerung vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) handeln soll.
In dem Dokument wird angegeben, im Auftrag des Bundeszentralamts für Steuern, beispielsweise Ordnungsgelder, Verfahrenskosten und Mahngebühren aufgrund einer unterlassenen Offenlegung von Umsatzzahlen und Jahresabschlüssen eintreiben zu wollen.
In der Zahlungsaufforderung werden die Empfängerinnen und Empfänger zur Überweisung auf ein gefälschtes Bankkonto eines angeblichen Sachverständigen aufgefordert. Auffällig ist, dass die angegebenen IBAN-Nummern variieren und insbesondere ausländische IBAN-Nummern verwendet werden. Die Finanzverwaltung verwendet niemals ausländische IBAN-Nummern.
Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, Links oder Dateianhänge in verdächtigen E-Mails zu öffnen sowie solchen Anweisungen zu folgen oder geforderte Überweisungen zu tätigen. Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Bürgerinnen und Bürger einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
Den Thüringer Finanzämtern sind bereits Betrugsfälle bekannt geworden.
Hinweis:
Betrüger nutzen oft mehrere Wege, um an die Daten von Bürgerinnen und Bürger zu gelangen. Betroffene sollen sich in solchen Fällen an die örtliche Polizeidienststelle wenden.
