Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Die „Amsel“ fliegt: Die ersten Amtsveranlagungen des Pilotprojektes gingen auf die Reise zu Steuerpflichtigen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die „Amsel fliegt“: Gemeinsam mit vier anderen Bundesländern hat in Thüringen der Versand der Festsetzungsvorschläge für die Einkommensteuer 2025 in geeigneten Fällen an Steuerpflichtige im Freistaat begonnen. Mit diesem Pilot-Projekt „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“, entfällt die Abgabe einer Steuererklärung für den Kreis der Steuerpflichtigen, die dem Festsetzungsvorschlag durch Rücksendung der unterzeichneten Zustimmungserklärung zustimmen.

„Amsel“ steht dabei für „Amtsveranlagung“.

Finanzminister Katja Wolf berichtete vom Start des Projektes in Thüringen. Jeden Tag kommt seit Ende vergangener Woche eines der elf Thüringer Finanzämter an die Reihe. Es werden täglich für geeignete Steuerpflichtige eines Finanzamtes die Festsetzungsvorschläge auf Grundlage der vorliegenden Daten (wie z. B. Lohndaten, Rentendaten, Abzugsbeträge zur Versicherung, Grad der Behinderung) erstellt und ab dem 20. April 2026 zentral versendet.

Wer einen solchen Festsetzungsvorschlag erhält, hängt von bestimmten Auswahlkriterien ab, die grundsätzlich in allen fünf beteiligten Bundesländern gleich sind. Es werden aber auch landesspezifische Besonderheiten berücksichtigt.

Beispiel: Wer sich steuerlich beraten lässt, bekommt keinen Festsetzungsvorschlag, weil das Finanzamt den Steuerberaterinnen und Steuerberatern keine Konkurrenz machen darf. Wer seine Erklärung schon abgegeben hat, erhält logischerweise grundsätzlich auch keinen Festsetzungsvorschlag zugesandt.

In die Fallauswahl kommen zudem nur Arbeitnehmer/innen, Rentner/innen und Pensionäre/innen, soweit sie keine anderweitigen Einkünfte erhalten haben.

Es ist auch für die Finanzverwaltung spannend, wie viele Bürgerinnen und Bürger tatsächlich auf diese Weise einen Festsetzungsvorschlag erhalten können. Derzeit gehen die Expertinnen und Experten im Finanzministerium davon aus, dass es rund zehn Prozent der Steuerfälle im Bereich der Arbeitnehmer/innen, Rentner/innen und Pensionäre/innen in dieser Pilotphase sein können. Das wären rund 42.000 in Thüringen. In den fünf Bundesländern könnten es zusammen bis zu 500.000 werden.

Bis jetzt (Stand: 20. April 2026) sind rund 6.000 schriftliche Festsetzungsvorschläge der Finanzämter Erfurt und Ilmenau erstellt worden. Diese werden im Laufe der Woche versendet. Bis Ende des Monats werden alle Festsetzungsvorschläge versandt sein.

Zum Verfahren: Wem der „Amsel“-Vorschlag ins Haus geflattert ist, hat zwei Möglichkeiten. Es kann dem Vorschlag nach Prüfung mittels der Rücksendung der beigefügten Zustimmungserklärung an das jeweilige Finanzamt zugestimmt werden. Achtung: Bei gemeinsam zu veranlagenden Ehepartnern sind beide Unterschriften auf der Zustimmungserklärung notwendig. Nach Eingang der Zustimmungserklärung im Finanzamt, wird die Erstellung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2025 dann zeitnah angestoßen.

Wer mit dem Vorschlag nicht einverstanden ist, reicht die eigene Einkommensteuererklärung wie bisher auch bei seinem Finanzamt ein.

Die Frist für die Rücksendung der Zustimmungserklärung als auch die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist der 31. Juli 2026. Das wird aber auch in einem dem Festsetzungsvorschlag beigefügten Informationsschreiben erläutert.

Mit dabei sind neben Thüringen die Länder Hessen, wo das Computerprogramm erstellt wurde, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein. „Wir wollen Erfahrungen mit diesem bürgernahen Serviceangebot an die Steuerpflichtigen sammeln. Wir stehen damit in keiner Weise in Konkurrenz zur bewährten digitalen Elster-Struktur, die bundesweit verlässlich der Kommunikation der Finanzverwaltungen mit den Bürgerinnen und Bürgern dient. Wir bleiben verlässlicher Partner der gemeinsam geschaffenen Strukturen. Schließlich ist das gelebte Prinzip der gemeinsamen Software-Entwicklung im Bereich der Finanzverwaltungen beispielgebend für die Verwaltungsdigitalisierung“, so Thüringens Finanzministerin Katja Wolf.

Gerade die Zusammensetzung der am Pilotprojekt beteiligten Länder – vom Stadtstaat bis hin zu Flächenländern in Ost und West – erlaubt es Erfahrungen und Erkenntnisse zu sammeln, die das Besteuerungsverfahren in Deutschland in Zukunft gemeinsam weiter voranbringen und die Grundlage dafür schaffen, niederschwellige Angebote in Zukunft einem insgesamt noch größeren Nutzerkreis anbieten zu können.

Die Ergebnisse des Pilotverfahrens sollen dann im Verbund aller Bundesländer die Finanzverwaltung durch eine konsequente Modernisierung und Digitalisierung nicht nur „fit für die Zukunft zu machen, sondern auch so gestalten, dass die Bürgerinnen und Bürger eine spürbare Entlastung und mehr Service erhalten“.

Wichtig ist Thüringens Finanzministerin Katja Wolf bei diesem Pilotprojekt, dass auch jene Steuerpflichtige das Angebot erhalten können, die noch nicht in der digitalen Elster-Welt dabei sind. „Das sind gerade auch viele ältere Menschen, denen wir so ein Angebot zum leichteren Umgang mit ihrer Steuerklärung machen können. Dieser Umgang auf Augenhöhe mit den Steuerpflichtigen gehört in Thüringen zur DNA einer modernen Finanzverwaltung.“

Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://finanzamt.thueringen.de/service/amsel.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: