Auch Körperschaftsteuerbescheide können ab dem 30. September 2025 über ELSTER elektronisch wirksam bekanntgegeben werden. Die Bescheide wurden bisher noch in Papierform per Post zugestellt.
„Jetzt besteht endlich die Möglichkeit, dass die Körperschaftsteuerbescheide direkt in das ELSTER-Benutzerkonto des Unternehmens gesendet werden. Unternehmen können den digitalen Bescheid jederzeit abrufen, sofort ablegen oder ihn weiterbearbeiten“, sagt Finanzministerin Katja Wolf. Das helfe auch beim Bürokratieabbau.
Für die Finanzministerin liegen die Vorteile der voranschreitenden Digitalisierung auf der Hand: „Es werden nicht nur Papier und Porto gespart, sondern auch die Transparenz und Flexibilität erhöht.“ Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung besteht für Körperschaften schon seit vielen Jahren. Damit ist der Weg von der Abgabe der Körperschaftsteuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt jetzt vollständig digital möglich.
Voraussetzung ist, dass dem Finanzamt vorab eine wirksame Erklärung zur elektronischen Bescheidbekanntgabe vorliegt. Die Einwilligung kann elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto erfolgen.
Bei der Einwilligung ist die E-Mail-Adresse der abrufberechtigten Person bzw. des abrufberechtigten Unternehmens anzugeben, an welche die Benachrichtigungs-E-Mail über die erfolgte Bereitstellung des Körperschaftsteuerbescheides übersandt werden soll. Die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheids ist dann rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid.
Auch Angehörige der steuerberatenden Berufe können diesen digitalen Kommunikationsweg nutzen.