Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, ermuntert die Kommunen, bestehende digitale Verwaltungsservices für Bürger und Unternehmen jetzt online zu stellen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Thüringer Kabinett zog er ein Zwischenfazit zur OZG-Umsetzung.

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, ermuntert die Kommunen, bestehende digitale Verwaltungsservices, wie Online-Anträge für Bürger und Unternehmen zu implementieren. Er sagt: „Unsere intensive Arbeit der letzten Monate in Thüringen kann nun in jeder kommunalen Verwaltung Früchte tragen. Das Land hat mit den Kommunen und dem Dienstleister KIV GmbH gemeinsam technische, personelle und finanzielle Voraussetzungen für die Verwaltungsdigitalisierung geschaffen. Jetzt heißt es umsetzen und den eigenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort mehr Online-Verwaltung bieten!“

In Thüringen stehen knapp 200 digitale Services für kommunale Verwaltungen bereit. Weitere 100 digitale Antragsverfahren werden gerade final durch kommunale Auftraggeber abgenommen und sind danach für alle Kommunen verfügbar. So können Personenstandsurkunden, z.B. Geburts- und Eheurkunden, online beantragt werden. Die Stadt Bad Langensalza hat dieses Verwaltungsverfahren kürzlich gemeinsam mit dem Kommunalen Dienstleister, der KIV Thüringen GmbH, beispielgebend umgesetzt. Rund 60 Thüringer Kommunen unterschiedlichster Größe übernehmen den Verwaltungsservice aktuell. Landesweit kann die Ausbildungsförderung (Bafög) online beantragt werden, auch bieten die meisten Kommunen digitale Services rund um Kraftfahrzeugangelegenheiten (iKFZ) an.

Zwischenfazit zur OZG-Umsetzung

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, sagte im Anschluss an die Kabinettbefassung: „Die Umsetzung des Bundesgesetzes hat Thüringen, wie alle Länder vor riesige Herausforderungen gestellt. Thüringen hat deshalb die Zusammenarbeit zwischen Land, Kommunen sowie dem gemeinsamen Dienstleister KIV GmbH forciert und so gemeinsame Projekte bei der Umsetzung elektronischer Verwaltungsangebote ermöglicht.“

Thüringen hat früh auf die Probleme bei der Umsetzung des OZG insbesondere für die kommunale Ebene hingewiesen. In einem Erprobungsprojekt mit dem BMI, gemeinsam mit Thüringer Kommunen, wurden die Schwachstellen noch einmal konkret aufgedeckt.

Fazit: Es reicht nicht im Sinne des OZG nur Online-Anträge zu entwickeln. Digitale Bürgerservices müssen sich für Bürger und Verwaltung lohnen. Dort, wo ein volldigitaler Prozess geschaffen wurde, z.B. in Thüringen beim Personenstandswesen, da finden sich schnell viele Kommunen, die diesen digitalen Verwaltungsservice implementieren. Über ein Thüringer Kommunal-Gateway können Online-Anträge mit Fachverfahren in der Verwaltung verknüpft werden, Bezahldienste oder Servicekonten für Bürger und Unternehmen sollen so implementiert werden und ein Datentransfer ermöglicht werden.

Weitere Erörterung zur OZG-Umsetzung mit Ländern und Bund notwendig

Der Thüringer CIO plädiert für mehr digitale Prozesse, auch innerhalb der Verwaltung. Er sagt: „Dieses Vorgehen wird zwar mehr Zeit in Anspruch nehmen, ist im Endergebnis jedoch effektiver. Hier sollten wir in der Ländergemeinschaft mit dem Bund die OZG-Umsetzung noch einmal nachjustieren. Langzeitfragen wie die Finanzierung müssen ebenso geklärt werden, wie die technische Weiterentwicklung von Online-Verfahren. Nur so kann das richtige und wichtige Anliegen des Online-Zugangsgesetzes, mehr digitale Verwaltungsservices zu bieten, auch gut umgesetzt werden.“

Neuer Vertrag zwischen Land und KIV Thüringen sorgt für weitere Unterstützung der kommunale Ebene

Thüringen setzt bei seiner Verwaltungsdigitalisierung und der Erfüllung des OZG-Bundesgesetzes auf die Bereitstellung zentraler technischer Basiskomponenten, eine intensive Zusammenarbeit mit seinen Kommunen, vermittelt durch einen gemeinsamen Dienstleister, der KIV GmbH und eine intensive personelle und finanzielle Unterstützung.

Dabei werden zunehmend mehr digitale Verfahren auch in Eigenregie entwickelt. Mit Wirkung vom 01.01.2022 unterstützt der kommunale IT-Dienstleister die Thüringer Kommunen bei der Einführung von elektronischen Antragsverfahren. Das haben das Land und die KIV in einem entsprechenden Vertrag vereinbart. Das Land trägt die Kosten für die Unterstützung der Thüringer Kommunen.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: