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Finanzämter beginnen in der 11. Kalenderwoche 2022 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen 2021


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzämter können am 16. März 2022 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2021 starten.

Die elektronisch zu übermittelnden Daten zum Arbeitslohn, zu Rentenbezügen oder geleisteten Beiträgen zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung erreichten die Finanzämter bis Ende Februar. „Es handelt sich um eine riesige Datenmenge, ohne die die Steuererklärungen nicht bearbeitet werden können. Die Steuerverwaltung hatte für die Aufbereitung der Daten etwa zwei Wochen Zeit“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern stehen den Finanzämtern ab Mitte März zur Verfügung, sodass eine frühere Bearbeitung ausgeschlossen ist. Erst mit der Bereitstellung der Software können die Finanzämter loslegen.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, ihre Steuererklärung elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ an die Finanzämter zu übermitteln. Über das Portal ist eine papierlose, sichere und verschlüsselte Übertragung an die Finanzämter möglich. Sofern noch kein Benutzerkonto besteht ist hierzu eine einmalige Registrierung unter www.elster.de erforderlich.

Der Service der Online-Steuererklärung wird mittlerweile von einer Vielzahl der Thüringer Bürgerinnen und Bürger genutzt. Im vergangenen Jahr wurden von den für das Jahr 2020 veranlagten Steuererklärungen 72,7 Prozent elektronisch an die Finanzämter übermittelt.

Die ersten Steuerbescheide für 2021 können voraussichtlich Ende März versendet werden. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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