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Finanzministerin Heike Taubert hat heute das Finanzamt in Gera besucht. Einen Tag vor Fristende sind dort 78,2 Prozent der erwarteten Grundsteuererklärungen eingegangen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Morgen endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Freistaat sind ihrer Pflicht schon nachgekommen.

Derzeit sind thüringenweit 914.501 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. Das entspricht rund 73 Prozent der erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen.

Im Finanzamt Gera liegt die Eingangsquote bei 78,2 Prozent. Insgesamt sind dort 38.776 Erklärungen eingegangen, rund 86 Prozent davon elektronisch. Das Finanzamt muss in insgesamt 49.581 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben.

„Ich freue mich, dass wir thüringenweit bei einer Eingangsquote von 73,2 Prozent liegen. Jetzt haben die Kommunen eine valide Grundlage, um ihre Hebesätze realistisch festsetzen zu können. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken im Freistaat, die die Frist eingehalten haben und damit auch einen Beitrag zum Gemeinwohl geleistet haben. Die Grundsteuer fließt zu 100 Prozent den
Kommunen zu und gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte
und Gemeinden; würde sie wegbrechen, könnten wichtige kommunale Projekte, wie
Straßen, Schulen, Kindergärten, sportliche  oder kulturelle Einrichtungen nicht mehr finanziert werden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung appelliert an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung bisher noch nicht im zuständigen Finanzamt eingereicht haben, dies jetzt schnellstmöglich nachzuholen. Erklärungspflichtige, die ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis morgen 24.00 Uhr nicht abgegeben haben, werden ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt erhalten. Es liegt dann im Ermessen des Finanzamts, ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird.

In den Fällen, in denen trotz der Erinnerung keine Erklärung abgegeben wird, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Auch dann muss mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen gerechnet werden.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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