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Finanzministerin Heike Taubert informiert: Die neue Musteranleitung für Vereine ist online. Darin wird die elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung Schritt für Schritt erklärt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Musteranleitung zur Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung von steuerbegünstigten Vereinen mit jährlichen Gesamteinnahmen von maximal 45.000 Euro ist online.

Vereine können die Anleitung ab sofort unter Publikationen | Thüringer Finanzministerium (thueringen.de) herunterladen.

Die Musteranleitung soll gemeinnützigen Vereinen, deren Einnahmen unter 45.000 Euro jährlich liegen, eine Orientierungshilfe bei der Erstellung und Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung über das kostenfreie Onlineportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ geben. „Auch gemeinnützige Vereine sind nämlich grundsätzlich verpflichtet ihre Körperschaftsteuererklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Vereine können dafür neben „MeinELSTER“ auch eine kommerzielle Steuersoftware nutzen.

Taubert weiter: „Niemand muss Bedenken wegen der elektronischen Abgabe haben. Sie ist viel weniger kompliziert, als Einige vielleicht denken. Die Musteranleitung führt den Verein Stück für Stück durch die elektronische Übermittlung - von der Registrierung bis zum Versand per Mausklick.“

Gemeinnützige Vereine müssen in der Regel nur alle drei Jahre zum Nachweis ihrer Steuervergünstigung eine Steuererklärung abgeben.

Allgemeine Informationen und Antworten auf Fragen zur Besteuerung von Vereinen gibt der Steuerwegweiser für Vereine des Thüringer Finanzministeriums, dessen Neuauflage derzeit noch aktualisiert und zeitnah erscheinen wird. Darüber wird das Thüringer Finanzministerium gesondert informieren.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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