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Finanzministerin Heike Taubert zum Vorstoß des Thüringer Rechnungshofs: Aktive und zukunftsfähige Finanzpolitik bemisst sich an Tilgung und Zukunftsmodellen. Verantwortliche Haushaltspolitik für Bürger statt Verfassungsästhetik


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) bewertet den Vorstoß des Rechnungshofes als rückwärtsgewandt und hält eine ausführliche Debatte hierzu für überflüssig.

Sie sagt: „Das Land und die Menschen bringt die aktuelle verantwortliche Haushaltspolitik weiter als eine lediglich verfassungsästhetische Regelung, ohne Mehrwert. Die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger, dass sich die Politik um die tatsächlichen Probleme und Themen der Menschen kümmert, verbietet es, eine Regelung ohne tatsächliche Wirkung einzuführen.“

Für Taubert muss der Blick nach vorne gehen: „Eine zukunftsgerichtete Finanzpolitik braucht eine Debatte über finanzpolitische Spielräume. Ich will Gestaltungsräume eröffnen. Das passiert zuerst durch aktives Schuldenabtragen, denn damit wird die Zinslast verringert. Wir brauchen keine rückwärtsgewandte Angstdebatte um Schuldenvermeidung.“ Und weiter: „Aus meiner Sicht sind die Ressourcen des Landtags und der Mandatsträger deutlich effektiver in eine finanzpolitische Zukunftsdebatte investiert.“

Finanzministerin Taubert weist darauf hin, dass sich die bestehende Schuldenbremse in Thüringen selbst in den schweren Jahren der Finanzkrise bewährt hat. Mit der ab 2020 geltenden grundgesetzlichen Schuldenbremse bestünde im Übrigen bereits eine verfassungsrechtliche Regel. Taubert macht deutlich: „Eine Anpassung der aktuellen Vorschriften der Thüringer Landesverfassung an die grundgesetzliche Schuldenbremse käme somit lediglich einem verfassungsästhetischen Eingriff ohne konkrete Auswirkungen gleich.“

Statt sich in den Details einer Schuldenbremse zu verlieren, sollte weiter gedacht werden, wie künftig regelmäßig getilgt werden kann und so die kommenden Generationen nachhaltig entlastet werden können.

Thüringen hat mit dem Nachhaltigkeitsmodell und der Einführung einer regelgebundenen Tilgung hier bereits deutschlandweit Maßstäbe gesetzt. Neben der Tilgung im Thüringer Landeshauhalt von 1,5 Milliarden Euro seit 2012 wird sich 2023 allein aus dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell weiter eine Tilgungssumme von 410 Millionen Euro ergeben.

Der Thüringer Landtag hat durch die regierungstragenden Fraktionen in der aktuellen Legislaturperiode auch alle bislang noch bestehenden Kreditfinanzierungsmöglichkeiten in den Sondervermögen endgültig gesetzlich ausgeschlossen. Der Finanzbedarf der schuldenbehafteten Sondervermögen wird somit transparent über Zuführungen aus dem Landeshaushalt abgebildet. Die Schaffung neuer kreditfinanzierter Sondervermögen verbietet im Übrigen das Grundgesetz.

Die Ministerin abschließend: „Ich wünsche mir für Thüringen und die kommende Legislaturperiode einen starken Fokus auf eine zukunftsgewandte Finanzpolitik. Ich würde gerne mit dem Parlament, mit den Experten des Rechnungshofes und den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren, wie wir effektive finanzpolitische Werkzeuge für bessere Lebensverhältnisse in strukturschwachen Regionen einsetzen können.“

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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