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Finanzministerin Katja Wolf informiert über finanzpolitische Lage und den Stand der Beratungen zum Landeshaushalt 2025.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Katja Wolf hat bekräftigt, dass ein zügiger Beschluss des Landeshaushalts 2025 wesentlich für das Land ist und für alle, die auf Geld des Landes angewiesen sind. „Wir brauchen Sicherheit! Deshalb können wir den unzureichenden Entwurf der Vorgängerregierung nicht so überarbeiten, wie es geboten wäre.

Trotz Entnahme aller Reserven i H. v. 810 Millionen Euro wird zusätzlich mit einer Globalen Minderausgaben i. H. v. 165 Millionen Euro geplant. Zudem wurden die Tarif- und Besoldungssteigerungen nicht abgebildet“, sagte Katja Wolf.

Der Kassensturz hat laut Thüringer Finanzministerin zudem ergeben, dass für weitere wesentliche rechtliche Verpflichtungen nicht ausreichend Vorsorge getroffen wurde. „Das betrifft rechtlich unabweisbare Ausgaben bei der Mindestalimentation, Wohngeld, Deutschlandticket, Mehrausgaben nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz und die Ausfinanzierung bei der Erstattung von Straßenausbaubeiträgen. All das widerspricht Klarheit und Wahrheit bei der Haushaltsaufstellung“, sagte Katja Wolf.

Die Mittelfristige Finanzplanung sieht auf der Grundlage des nicht ausfinanzierten Entwurfs 2025 einen erheblichen Konsolidierungsbedarf i. H. v. 1,24 Milliarden Euro in 2026 und 1,44 Milliarden Euro in 2027. Deshalb warnt die Thüringer Finanzministerin vor weiteren Mehrausgaben für 2025, da das auch Auswirkungen auf den Konsolidierungsbedarf der Folgejahre hätte.

„Um für 2026 und 2027 einen grundgesetzkornformen Haushalt aufstellen zu können, bedarf es des Erhalts eines Teils der Rücklage i. H. v. mind. 500 Millionen Euro. Hierauf hat sich das Kabinett auf seiner Klausur in Mühlhausen verständigt. Zudem darf es keine weiteren Vorbindungen durch zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen geben. Zusätzliche Stellen und Planstellen, die prinzipiell Verpflichtungsermächtigungen für Personalausgaben mit bis zu 40-jähriger Bindung darstellen, sind nur in begründeten Ausnahmen vertretbar“, sagte Katja Wolf.

Nach aktuellen Planungen des Finanzministeriums werden die unabweisbaren Zusatzbedarfe nur durch die erstmalige Nutzung einer symmetrischen Konjunkturbereinigung gedeckt werden können. Das Finanzministerium schlägt vor, hierbei das Verfahren des Bundes zu nutzen. Zugleich entfällt die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell kraft Gesetzes. Ebenso wird vorgeschlagen, die Tilgung der Corona-Schulden von 15 auf 30 Jahre zu strecken. Auch wird der Jahresabschluss, der in Kürze dem Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt wird, aufgrund erheblicher nicht verbrauchter Mittel des Corona-Sondervermögens helfen, die Rücklage nicht komplett zu verbrauchen.

Laut Thüringer Finanzministerin ist es unumgänglich, zukünftig die Spielräume der Schuldenbremse zu nutzen. „Wir müssen verstärkt schuldenbremsenkonforme Finanzierungsmodelle nutzen, um Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen. Wir werden hierzu Modelle öffentlich-öffentlicher Partnerschaften unter Beteiligung der Landesunternehmen erarbeiten lassen und in der Haushaltsstrukturkommission diskutieren“, sagte Katja Wolf.

Nach Ansicht der Thüringer Finanzministerin steht die Haushalts-strukturkommission auch ausgabeseitig vor großen Herausforderungen. „Es bedarf einer umfassenden Aufgabenkritik, etwa bei der Anpassung der Personalausgaben an die demografische Entwicklung und der Überprüfung der freiwilligen Landesförderungen. Wir müssen die Steuergelder ziel- und passgenauer einsetzen als bisher“, so Katja Wolf abschließend.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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