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Finanzministerin Katja Wolf stellt dem Landeskabinett ersten Bericht zu Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

2,5 Milliarden Euro erhält der Freistaat Thüringen aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen des Bundes „Infrastruktur und Klimaneutralität“ über die nächsten 12 Jahre. Grundlage sind das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) und die darauf aufbauende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und Thüringen, die auch zahlreiche Berichtspflichten des Landes gegenüber dem Bund vorsehen. Den ersten dieser Berichte hat das Finanzministerium nun erarbeitet. Finanzministerin Katja Wolf stellte ihn nun dem Kabinett vor.

Der Freistaat Thüringen hat im Doppelhaushalt 2026/27 insgesamt 633 Millionen Euro aus diesem Sondervermögen zusätzlich zu den bestehenden Investitionen eingestellt.

„Uns war wichtig, diese Mittel schnell an den Start zu bekommen, um einen wirtschaftlichen Impuls zu setzen, weiter steigenden Baupreisen möglichst zuvorzukommen und vor allem auch ein Zeichen in die Gesellschaft zu geben, dass sich was bewegt“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Besondere Schwerpunkte sind in den Jahren des Doppelhaushaltes die Bereiche Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhauswesen und Digitalisierung. „Aber jede Investition des Landes ist ja auch eine Investition in die Kommunen. Ein Universitätsklinikum schwebt nicht im luftleeren Raum, sondern gehört zu einer Stadt. Jede Landesstraße verbindet und führt durch Kommunen“, so die Finanzministerin. Der originär kommunalen Infrastruktur sind 272 Mio. Euro zuzuordnen.

Einschließlich der LuKIFG-Mittel steigen die geplanten Investitionsausgaben im Doppelhaushalt auf durchschnittlich jährlich 2,3 Mrd. Euro.

Die mit LuKIFG-Mitteln verstärkten Investitionen des Kernhaushalts sind aus Sicht der Ministerin ein wichtiger Teil, aber keinesfalls der einzige Teil der Investitionsoffensive des Freistaats. Weitere 250 Mio. Euro werden durchschnittlich jährlich außerhalb des Kernhauhalts im Rahmen neuer Finanzierungsmodelle in den Bereichen Sportstätten, Krankenhäuser, Glasfaserinfrastruktur, Regionalleitstellen sowie Fernwasserversorgung investiert.

Zusätzlich unterstützt das Land die Kommunen in Kooperation mit der Thüringer Aufbaubank (TAB) von 2026-2029 in erheblichem Maße mit insgesamt 1 Mrd. Euro im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms.  Über diese Summe können Kommunen bei der Thüringer Aufbaubank aufnehmen, Zins und Tilgung übernimmt der Freistaat.

Mit dieser Investitionsoffensive soll der im Ländervergleich unterdurchschnittlichen Investitionstätigkeit der Thüringer Kommunen begegnet werden. „Im Jahr 2024 betrug dieser Rückstand noch 120 Euro je Einwohner im Vergleich mit den Kommunen anderer Flächenländer. Diese Lücke wollen wir mit dem Investitionsprogramm schließen“, so Wolf. So könnten die Kommunen deutlich schneller, bürokratieärmer und an mehr Geld kommen als über die Mittel aus dem Sondervermögen.

44 Thüringer Kommunen haben bereits Mittel aus ihrem TAB-Kreditkontingent beantragt. Dabei reichen die beantragten Summen von 42.092 Euro bis 7,2 Millionen Euro. Den 44 genannten Kommen stünden aus dem Investitionsprogramm Kredite über 66,7 Millionen Euro über vier Jahre zu, beantragt wurden 38,2 Millionen.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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