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Finanzministerin Taubert: Freistaat erweitert den Bürgschaftsrahmen um 935 Millionen Euro


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Um die Kreditvergaben und Liquiditätshilfen an die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe sowie gemeinnützige Träger zu erleichtern, plant der Freistaat Thüringen seinen Bürgschaftsrahmen um 935 Millionen Euro zu erhöhen. Darauf hat sich das Thüringer Kabinett heute verständigt.

Finanzministerin Heike Taubert erläutert: „Unternehmen und Banken fragen aktuell staatliche Bürgschaften verstärkt nach. Mit dieser Maßnahme stärken wir der Wirtschaft wie auch den Banken den Rücken. Insbesondere nach Auszahlung der Soforthilfen werden Unternehmen mittel- und langfristig kreditgestützte Hilfe brauchen. Wir müssen damit rechnen, dass die Hausbanken nicht immer die Kredite und Liquiditätshilfen ohne ausreichende Besicherung zur Verfügung stellen können. Deshalb ist deutschlandweit mit einer deutlich steigenden Nachfrage nach staatlichen Finanzierungs- und Sicherungsinstrumenten zu rechnen. Der Freistaat federt hier finanzielle Risiken ab.“ 

Das entsprechende Wirtschaftsstabilisierungsgesetz sieht eine Erweiterung des bestehenden Rahmens für Bürgschaften, Garantien und sonstige staatliche Gewährleistungen um 935 Millionen Euro vor und ergänzt damit den bereits bestehenden Bürgschaftsrahmen für das Jahr 2020. Es könnte im Mai vom Landtag beschlossen werden. 

Sowohl Solo-Selbständige, kleine und mittlere, aber auch große Unternehmen im Freistaat sollen von den staatlichen Garantien profitieren. In das Bürgschafts- und Garantie-Programm eingeschlossen sind auch wirtschaftlich am Markt tätige Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft. Der aktuelle Rahmen für Bürgschaften, Garantien und sonstige staatliche Gewährleistungen liegt insgesamt bei 450 Millionen Euro. 

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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