„Der Haushaltsaufstellungserlass für den Landeshaushalt 2023 wird von mir schnellstmöglich auf der Basis der in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Ansätze, erhöht um einen minimalen Ausgleich für zu erwartende Kostensteigerungen in Höhe von 115 Millionen Euro, versandt.“
Taubert weiter: „Eine Einigung auf die vom Kabinett in der Sitzung vom 8. März 2022 gewünschten Sondertatbestände war angesichts von angemeldeten Wünschen in Höhe von über 900 Millionen Euro und vorliegenden Einwänden bis heute Morgen nicht möglich. Ich habe daher das Haushaltsaufstellungsverfahren wieder an mich gezogen! Wir müssen nun beginnen, wenn wir den Zeitplan einhalten und das Septemberplenum erreichen wollen.“