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Finanzministerin Taubert zu den Urteilen des Bundesfinanzhofes zur Doppelbesteuerung von Renten. Schnelles Handeln ist geboten.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am Montag zwei Urteile zur Doppelbesteuerung von Renteneinkünften verkündet. In beiden Entscheidungen wurde vom BFH zwar festgestellt, dass Rentnerinnen und Rentner aktuell nicht von einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung betroffen sind. Für bestimmte zukünftige Rentenbezieher trifft das laut derzeitigem Recht jedoch nicht mehr zu.

Aufgrund der richtungsweisenden Entscheidungen sieht die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) Handlungsbedarf: „Es darf sowohl heute als auch in Zukunft keine Doppelbesteuerung von Renten geben. Jetzt ist die Bundesregierung gefragt. Spätestens nach der Bundestagswahl im September muss dieses Thema ganz oben auf der Agenda stehen.“

Taubert weiter: „Das Ziel von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, unmittelbar nach der Bundestagswahl eine groß angelegte Reform der Einkommensteuer mit dem Ziel der Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen (unter 78.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen) anzugehen und in diesem Zusammenhang auch die Besteuerung der Renten zu reformieren, begrüße ich deshalb ausdrücklich.“ Für die künftige Rentenbesteuerung kann sich Taubert vorstellen, dass das Abschmelzen des steuerfreien Rentenbetrages zeitlich weiter gestreckt wird. Die Ministerin ist sich sicher, dass dadurch künftig auch in Thüringen viele Bürgerinnen und Bürger entlastet würden.

Die Besteuerung der Renten ist auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 zurückzuführen. Bis zur Umsetzung der Entscheidung ab 2005 wurden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Gegensatz zu anderen Einkünften lediglich mit dem sogenannten Ertragswert besteuert. Der Bundesfinanzhof hat mit den beiden am 31. Mai 2021 verkündeten Entscheidungen festgestellt, dass eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung in den verhandelten Fällen nicht vorliegt, für künftige Rentnergenerationen aber droht.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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