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Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Statt per Post tauschen die Thüringer Finanzämter mit der Finanzgerichtsbarkeit Schriftstücke ab kommenden Jahr per Mausklick aus“, kündigt Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen den nächsten Schritt im Ausbau des E-Governments an. Hierbei sind...


Hintergrund

Auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehres mit den Gerichten erfolgt ab dem 1. Januar 2018 auch im Bereich der Thüringer Finanzgerichtsbarkeit die Einführung der sogenannten sicheren elektronischen Kommunikationswege. Die Finanzbehörden und die Finanzgerichtsbarkeit haben sogenannte ‚Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfächer (EGVP)‘ eingerichtet. Die Postfächer ermöglichen eine sichere Authentifizierung der Behörden und sind gegen Zugriffe Dritter geschützt. Damit ist es entbehrlich geworden, elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur zu versenden.

Die Thüringer Finanzämter arbeiten bereits seit mehreren Jahren fast ausschließlich elektronisch. Die Bearbeitung der Steuererklärungen erfolgt mit einer bundesweit einheitlichen Steuersoftware. Nun können die Finanzämter medienbruchfrei mit den Gerichten und anderen Verfahrensbeteiligten, z.B. Anwälten und Steuerberatern, kommunizieren.

In weiteren Ausbaustufen ist vorgesehen, dass neben allgemeinen Schriftverkehr auf diesem Wege auch die Übersendung der vollständigen Prozessunterlagen erfolgen wird, sodass künftig in der Regel ein vollständiger elektronischer (Akten-) Austausch stattfinden kann.

Die Einführung des neuen Verfahrens ist ein weiterer Schritt in die geplante vollständige elektronische Abbildung der Geschäftsprozesse zwischen Behörden untereinander als auch zwischen Bürgern und Behörden.

 

„Statt per Post tauschen die Thüringer Finanzämter mit der Finanzgerichtsbarkeit Schriftstücke ab kommenden Jahr per Mausklick aus“, kündigt Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen den nächsten Schritt im Ausbau des E-Governments an. Hierbei sind speziell geschützte Postfächer bei Finanzämtern und Finanzgerichten eingerichtet worden. „Die Daten, die zwischen den Thüringer Gerichten und Behörden ausgetauscht werden, sind gegen unbefugten Zugriff besonders geschützt“, sagt Dr. Hartmut Schubert und weiter: „Da Absender und Empfänger durch die elektronischen Postfächer genau identifiziert werden, entfällt das Versenden von handschriftlich unterschriebenen Dokumenten. Hier ist das Ende der Unterschrift eingeläutet. Das ist eine große Erleichterung für alle Beteiligten und eine echte Vereinfachung im Verwaltungsablauf.“ Auch für Prozessbeteiligte und deren Vertreter besteht künftig die Möglichkeit, die sichere elektronische Kommunikation auf den vorgegebenen Übertragungswegen (EGVP und DE-Mail) vorzunehmen.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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