Dr. Schubert sagte im Anschluss: „Ich halte es für wenig zeitgemäß, wenn derzeit alle von der Bedeutung des Klimaschutzes reden, aber die Förderung des Klimaschutzes noch nicht als gemeinnützig anerkannt wird. Sie soll nun ebenso ins gemeinnützige Steuerrecht aufgenommen werden wie die Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder Orientierung diskriminiert werden. Als gemeinnützig sollen auch die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Ortsverschönerung gelten. Das ist ein wichtiges Signal für viele Ehrenamtliche in Stadt und Land, die vor Ort etwas bewegen wollen.“
Gleichzeitig werde bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung abgeschafft. „Das ist eine gute Nachricht gerade für viele kleine Thüringer Vereine, die ein großes Projekt wie beispielsweise eine Renovierung im Denkmalschutz schultern wollen. Jetzt soll es die Möglichkeit geben, sich über einen längeren Zeitraum hinweg mit der Beschaffung der notwendigen Mittel zu beschäftigen, ohne Angst um die Gemeinnützigkeit zu haben“, so Dr. Schubert.
Die Finanzminister der Länder fordern einstimmig, dass die vorgesehenen Neuregelungen bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die notwendigen Gesetzesänderungen muss der Deutsche Bundestag vornehmen.