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Finanzverwaltung versendet aktuell 1,5 Millionen Informationsschreiben zur Grundsteuerreform. Der Versand dauert bis Ende Mai.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzverwaltung versendet seit heute die allgemeinen Informationsschreiben zur Grundsteuerreform.

Damit sollen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Thüringen auf ihre Erklärungsabgabeverpflichtung hingewiesen werden. „In dem Schreiben sind alle relevanten Informationen und Modalitäten zur Erklärungsabgabe zusammengefasst. Wer sich an die Vorgaben hält, kann gar nichts falsch machen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Insgesamt werden 1,5 Millionen Schreiben gedruckt und versendet. Täglich werden etwa 50.000 Schreiben gedruckt. Der Druck und Versand der Schreiben erstreckt sich damit bis Ende Mai. Mit dem Informationsschreiben wird außerdem eine Übersicht zu den verschiedenen Informations- und Hilfsangeboten der Verwaltung verschickt.

Über die landesweite Telefonhotline zur Grundsteuerreform - 0361 573611 800 - beantworten bis zu 50 Bedienstete in den Finanzämtern allgemeine Fragen zur Umsetzung der Grundsteuerreform. Die Hotline ist Montag bis Freitag ab 08:00 Uhr erreichbar.

Die landeseigene Internetseite zur Umsetzung der Grundsteuerreform unter https://grundsteuer.thueringen.de zeigt welche Regelungen konkret für Grundstücke im Freistaat gelten und welche Aufgaben auf Erklärungspflichtige zukommen.

Einen Überblick über die Umsetzung der Grundsteuerreform in den Ländern erhalten Interessierte auf der neuen länderübergreifenden Internetseite https://grundsteuerreform.de.

Hintergrund

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die aktuell noch praktizierte grundsteuerliche Bewertung als verfassungswidrig erklärt. Daraufhin haben Bund und Länder im November 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet.

Die alten Einheitswerte vom 1. Januar 1935, die in allen neuen Bundesländern (alte Bundesländer Einheitswerte vom 1. Januar 1964) noch die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bilden, verlieren Ende 2024 ihre Gültigkeit. Thüringen wendet das sogenannte Bundesmodell an. Die neuen Grundsteuerwerte gelten ab dem 1. Januar 2025.

 

Sprechzeiten der Telefonhotline zur Grundsteuerreform

Mo:      08:00 – 17:00

Di:       08:00 – 18:00

Mi:       08:00 – 17:00

Do:      08:00 – 18:00

Fr:       08:00 – 16:00

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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