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Fördermittel zur Digitalisierung für Auma-Weidatal und Stadtroda. Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert übergibt Zuwendungsbescheide für Einführung der E-Rechnung


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert übergibt morgen, am 22. Oktober 2019 zwei Zuwendungsbescheide für Projekte zur Einführung der elektronischen Rechnung. Herr Frank Schmidt, Bürgermeister von Auma-Weidatal wird den Zuwendungsbescheid des Finanzministeriums in Höhe von 30.845,90 Euro und Herr Klaus Fickler, 2. Beigeordneter in Stadtroda wird den Zuwendungsbescheid des Finanzministeriums in Höhe von 31.053,94 Euro entgegennehmen.

Mit den Geldern soll die Einführung der elektronischen Rechnungen in den Verwaltungen und die Weiterverarbeitung innerhalb der Behörden finanziert werden. Die Übergabe findet in der Dualen Hochschule Gera-Eisenach im Rahmen des Praxis-Workshops ‚Digitale Bürgerservices für Kommunen‘ statt.

Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen. 

Termin - Übergabe der Zuwendungsbescheide Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert  

Zeit: 22. Oktober 2019, 12.00 – 12.20 Uhr

Ort: Duale Hochschule Gera-Eisenach, Weg der Freundschaft 4, 07546 Gera, Tagungsraum Audimax

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert begrüßt die geförderten Projekte der Kommunen. „Die finanzielle Förderung des Freistaats ist eine wichtige Säule der Digitalisierungsoffensive für unsere Kommunen. Die Vertreter von Auma-Weidatal und Stadroda zeigen viel Engagement für eine moderne Verwaltung.“

Hintergrund zur E-Rechnung und zum Förderprogramm

Grundsätzlich sind ab dem 27.11.2019 Auftragnehmer berechtigt, den öffentlichen Auftraggebern elektronische Rechnungen zu stellen. Dazu stellt das Land Thüringen seinen Kommunen kostenfrei eine zentrale Eingangsplattform, das E-Rechnungsportal, zur Verfügung. Der Prozess der Weiterverarbeitung der elektronischen Rechnungen innerhalb der kommunalen Behörden, kann jedoch im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch selbst bestimmt werden. Hierfür bietet das Förderprogramms des Landes für Verwaltungsdigitalisierung finanzielle Unterstützung.

Das Thüringer Finanzministerium fördert bis zum Jahr 2022 Digitalisierungsprojekte in den Thüringer Kommunen. Seit Jahresbeginn 2019 haben 19 Kommunen Anträge mit einer Fördersumme von knapp 1,8 Millionen Euro gestellt. Insbesondere die Einrichtung gemeinsamer IT-Service-Center, die Erstellung von Online-Antragsverfahren, die Erweiterung gemeinsamer interner Fachverfahren wie etwa die elektronische Rechnung oder auch IT-Sicherheits-Schulungen sind Schwerpunkte der bisherigen Förderanträge.

Dr. Hartmut Schubert betont: „E-Government ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft eine sachliche Notwendigkeit und deshalb kein Projekt kurzfristiger Haushaltskonsolidierung. Technische Investitionen kosten Geld. Für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen beim E-Government müssen die Thüringer Kommunen tief Luft holen. Die wenigsten Thüringer Kommunen haben jedoch zwischen Feuerwehr, Gemeindestraße und Kita genug Atem, um moderne Online-Bürgerservices auf der Höhe der Zeit anzubieten. Deshalb unterstützt das Finanzministerium die Kommunen zielgerichtet. Neben dem Förderprogramm für die kommunale Verwaltungsdigitalisierung stellt das Land den Kommunen die für den digitalen Bürgerservice notwendigen IT-Basisdienste kostenfrei zur Verfügung, etwa Bezahlkomponenten oder ein Antrags-Management-System. Das ist übrigens nicht in allen Bundesländern Usus.“

Informationen und die Richtlinie sowie die Förderanträge sind im Internet unter der Adresse www.egovernment.thueringen.de verfügbar. Das Förderprogramm hat ein Volumen von bis zu 80 Millionen Euro.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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