Mit dem Antrag würde, wenn er in der Sitzung Ende der Woche eine Mehrheit findet, der Bundesrat die Bundesregierung bitten, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Ermittlungsbehörden bessere Instrumente in der Bekämpfung der Finanzkriminalität an die Hand gibt.
„Dabei ist uns in den Bundesländern besonders wichtig, dass es in rechtlich klar definierten Fällen und natürlich unter Beachtung des Grundgesetzes leichter möglich wird, illegal erworbene Vermögenswerte einzuziehen“, so Finanzministerin Wolf.
Dabei soll auch unter bestimmten Voraussetzungen die teilweise Beweislastumkehr eine Rolle spielen, wenn der vorgebliche Eigentümer von Vermögenswerten die legale Herkunft dieser Werte nicht plausibel machen kann. Kriminell erworbene Vermögenswerte werden oftmals auf „verschleierte, schwer nachweisbare Weise in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht“, heißt es im Antrag.
Auch für Finanzministerin Wolf stellt die Einziehung solcher Vermögenswerte ein zentrales Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Organisierter Kriminalität und Steuerhinterziehung dar. „Überdies reden wir hier natürlich zudem über Steuergerechtigkeit für Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die jeden Monat ihren steuerlichen Obolus ordnungsgemäß entrichten“.
