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Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen in 2025 erneut.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz, dem der Bundesrat kurz vor Weihnachten zugestimmt hat, steigt der Grundfreibetrag für das Jahr 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro (24.192 Euro für Ehegatten). Im Jahr 2026 steigt der Grundfreibetrag noch einmal um 252 Euro auf 12.348 Euro (24.696 Euro für Ehegatten). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten sich bereits im vergangenen Dezember über mehr Geld freuen, weil der Grundfreibetrag rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro (Ehegatten: um 360 Euro auf 23.568 Euro) gestiegen war.

Auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag werden entsprechend angehoben. Ab 2025 wird nur dann Solidaritätszuschlag erhoben, wenn die Lohnsteuer oder die veranlagte Einkommensteuer 19.950 Euro (39.900 Euro für Ehegatten) übersteigen. Ab 2026 beträgt die Freigrenze 20.350 Euro (40.700 Euro für Ehegatten). Der Kinderfreibetrag steigt in 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro (3.336 Euro je Elternteil) und ab dem Jahr 2026 auf 6.828 Euro (3.414 Euro je Elternteil). Er war ebenfalls erst im November rückwirkend für 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro (3.306 Euro je Elternteil) angehoben worden.

Das Kindergeld steigt ab dem 1. Januar 2025 um 5 Euro auf insgesamt 255 Euro im Monat und ab dem 1. Januar 2026 um weitere 4 Euro auf 259 Euro im Monat für jedes Kind.

„Ich begrüße die steuerlichen Entlastungen, die mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen wurden. Insbesondere die Anhebung der Freibeträge wird auch vielen Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat zugutekommen. In Zeiten, in denen die Lebenshaltungskosten steigen und viele Menschen mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind, trägt dies ein stückweit zu sozialer Gerechtigkeit bei“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

 

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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