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Insolvenzantrag der Greensill-Bank. Thüringen wirbt für kompetente Vertretung im Gläubigerausschuss und vernetzt sich mit weiteren Betroffenen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – hat am Montagabend einen Insolvenzantrag für die Greensill-Bank beim Bremer Amtsgericht gestellt. Anfang März verhängte die Aufsichtsbehörde ein Moratorium über die Bank und stellte aufgrund von Bilanzfälschung Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Von der Schließung der Bank sind Einlagen zahlreicher Kommunen sowie auch 50 Millionen Euro des Freistaats Thüringen betroffen. „Wir wollen im anstehenden Verfahren die Interessen der öffentlichen Hand gut vertreten wissen und haben bereits vor einigen Tagen für eine kompetente Vertretung im Gläubigerausschuss geworben. Darüber haben wir das Insolvenzgericht bereits informiert“, sagte die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert.

Auch stehe der Freistaat Thüringen in intensiven Gesprächen mit der Gemeinde Brotterode-Trusetal, dem Landkreis Eichsfeld sowie weiteren betroffenen Kommunen über die Landesgrenzen hinaus. Man werde konsequent aufarbeiten müssen, wie die Bankenaufsicht ihre Rolle wahrgenommen hat und wie diese zukünftig ausgestaltet werden muss. „Die Insolvenz einer Bank erschüttert das Vertrauen in das Gesamtsystem und trifft zahlreiche öffentliche Anleger hart“, so Taubert.

Im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sei es nun wichtig, dass der Insolvenzverwalter die Lage aufarbeitet, so dass es möglich wird, Einlagen zumindest teilweise zurückzuerhalten. Der Freistaat Thüringen werde seine Interessen, soweit es ihm möglich ist, geltend machen und nichts unversucht lassen, um das Geld wiederzubekommen.

Neben einer Anfrage bei der BaFin wird in Erwägung gezogen eine rechtliche Begutachtung zu beauftragen.

 

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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