Diese Eckwerte leiten sich aus den in den kommenden Jahren zu erwartenden Einnahmen, insbesondere den Steuereinnahmen ab, die bereits als Prognose auf den Ergebnissen der aktuell zu Ende gegangenen Steuerschätzung aufsetzen.
„Im Rahmen des Eckwerteverfahrens wird ein besonderer Fokus auf die Stärkung der Investitionskraft von Land und Kommunen gelegt. Hierbei hilft die Entscheidung der Koalition, im Haushalt 2025 eine Rücklage von 500 Mio. Euro für die beiden Folgejahre zu erhalten“, so Finanzministerin Katja Wolf.
Innerhalb der Eckwerte können die Einzelpläne ihre Ausgaben frei gestalten. „Das Eckwerteverfahren stärkt die Ressortverantwortung in Zeiten enger werdender finanzieller Spielräume und legt die Entscheidung über die zu tätigenden Ausgaben dorthin, wo sie am fachkundigsten getroffen werden“, erläuterte die Finanzministerin weiter.
Dabei hat die Koalition die Vorhaben des Regierungsvertrages im Blick. „Gerade im investiven Bereich sehen wir große Bedarfe bei Land und Kommunen. Deshalb werden wir uns parallel zum Haushaltsaufstellungsverfahren Modelle anschauen, wie wir Investitionen stärken und gleichzeitig den Landeshaushalt entlasten können“, führte Frau Ministerin Wolf aus.
Zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen wurde das Thüringer Finanzministerium beauftragt, dem Kabinett noch im Juni ein alternatives Finanzierungsmodell vorzulegen.
In den Eckwerten wurde der für Thüringen zu erwartende Anteil am Infrastruktursondervermögen des Bundes noch nicht berücksichtigt.
Wie genau Thüringen diese Mittel einsetzen kann und welchen Anteil Thüringen daran erhält, ist von der noch ausstehenden bundesgesetzlichen Regelung abhängig.
Das Kabinett hat zudem den zuletzt beschlossenen Zeitplan für das Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt bestätigt. „Wir wollen trotz herausfordernder inhaltlicher wie zeitlicher Bedingungen den Regierungsentwurf im September beschließen und dann umgehend dem Landtag zuleiten“, so Finanzministerin Wolf.
Die Thüringer Landesregierung verfolgt das Ziel, den Finanzierungssaldo des Landes bis zum Ende der Legislatur auszugleichen und gleichzeitig zusätzliche Investitionen zu ermöglichen. Die nötige Konsolidierung wird mit Augenmaß vorgenommen und hängt von der weiteren konjunkturellen Entwicklung ab.