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Kein Rütteln am Finanzausgleich: Starke Länder sichern gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Bundesgebiet


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der aktuelle Finanzausgleich zwischen den Ländern hat sich bewährt. Durch ihn werden die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um die verfassungsrechtlich gebotene Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und ein vergleichbares Angebot öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten. Der Finanzausgleich ist also kein Selbstzweck, sondern soll verhindern, dass ganze Regionen abgehängt werden. Die geleisteten Abschläge und gewährten Zuschläge orientieren sich dabei an der jeweiligen Finanzkraft der Länder.

Das aktuelle Ausgleichssystem, erst seit dem Jahr 2020 in Kraft, ist Ergebnis eines mehrjährigen Verhandlungsprozesses, in dessen Verlauf sich Bund und Länder einvernehmlich auf eine Reform verständigt haben. Dieser Reform haben alle Länder – also auch Bayern, Baden-Württemberg und Hessen – im Bundesrat zugestimmt. Zudem war die Reform auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden. Thüringens Finanzministerin Katja Wolf: „Gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen für Stabilität in ganz Deutschland und entfalten so eine weitere positive Wirkung – auch in den Geberländern.“

Die Zahlungen der Abschlagsländer resultieren aus ihrer überdurchschnittlichen Finanzkraft und sind Zeugnis sowie Ergebnis ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft. Dass die Zuschlagsländer hiervon profitieren, entspricht dem föderalistischen Gedanken, nach dem die Bundesländer eine Solidargemeinschaft bilden. Diese Solidarität unter den Ländern ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten ein hohes Gut. Die Zu- und Abschläge mildern die Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern, sie gleichen sie jedoch nicht völlig aus.

Die Auffassung, dass sich das aktuelle Ausgleichssystem bewährt hat, teilen viele Länder. Dem aktuell laufenden Normenkontrollantrag, den die Bayerisches Staatsregierung 2023 beim Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs eingereicht hat, tritt der Freistaat Thüringen gemeinsam mit elf weiteren Ländern – Stadtstaaten und Flächenländer, Zuschlags- und Abschlagsländer, alte und neue Bundesländer – entgegen. Sie halten den Status quo für ein ausgewogenes System, das Interessen der Zuschlags- und Abschlagsländer in geeigneter Weise zusammenführt. „Wir gehen davon aus, dass das geltende Finanzausgleichssystem den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht und sehen dem Ausgang des Verfahrens in Karlsruhe deshalb gelassen entgegen“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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