Der Personalausweis ist kein freiwilliges Produkt, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das jede Bürgerin und jeder Bürger besitzen muss, um am öffentlichen Leben teilzunehmen. Eine Gebührenerhöhung trifft daher, so die Ministerin, alle Menschen unabhängig von ihrem Einkommen. Insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen oder schmalen Renten verringere dies ohnehin kaum vorhandenen finanziellen Spielraum erneut.
Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass durch die kostendeckende Gestaltung jährliche Mehreinnahmen von rund 69,1 Millionen Euro erzielt werden. Katja Wolf: „Dabei wird jedoch nicht erwähnt, dass dieser Betrag vollständig von der Bevölkerung getragen wird, ohne soziale Staffelung oder Ausnahmeregelung. Besonders Einkommensschwache, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Familien mit mehreren ausweispflichtigen Personen werden dadurch überproportional belastet.“
Zudem steht die Erhöhung im Widerspruch zu dem Ziel, den Zugang zu staatlichen Leistungen einfach, bürgerfreundlich und sozial gerecht zu gestalten. Statt die Kosten vollständig auf die Bürgerinnen und Bürger zu überwälzen, sollte zunächst versucht werden Verwaltungsstrukturen im Bereich des Bundes effizienter zu gestalten.
Schließlich gibt die Ministerin noch zu bedenken, dass gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wirtschaftlicher Unsicherheiten eine solche Erhöhung das Vertrauen der Bevölkerung in die soziale Ausgewogenheit staatlicher Entscheidungen schwächt.
