Zudem sind die Finanzämter Thüringen angehalten, schnell und unbürokratisch die beschlossenen steuerlichen Liquiditätshilfen umzusetzen. So können Steuern gestundet werden, Steuervorauszahlungen angepasst und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden.“
Finanzministerin Heike Taubert ruft in Schwierigkeiten geratene Unternehmerinnen und Unternehmer auf, sich an ihre berufsständischen Vertretungen und die Thüringer Aufbaubank zu wenden: „Vom freiberuflichen Musiker bis zum Messebauer, Handwerker oder Lieferanten, keine betroffene Unternehmerin und kein Unternehmer wird alleine gelassen.“
Antrag und Kurzinformation für Steuererleichterungen (Stundung/ Herabsetzung/ Aufschub des Vollstreckungsvollzugs)
Informationen der Thüringer Aufbaubank:
Weitere Informationen der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen:
www.bundesfinanzministerium.de/