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Steuerpflichtige aus den Finanzamtsbezirken in Suhl und Sonneberg müssen für Zahlungen an das Finanzamt die seit April 2022 geänderte Bankverbindung beachten.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zum 1. April 2022 wurden die Zentralfinanzkassen in den Thüringer Finanzämtern neu strukturiert. Die für die Finanzämter Sonneberg und Suhl damals noch zuständige Finanzkasse in Suhl wurde aufgelöst und in die Finanzkasse des Finanzamtes Gotha integriert. Steuerpflichtige der kreisfreien Stadt Suhl sowie der Landkreise Sonneberg und Hildburghausen müssen deshalb bei Zahlungen an das Finanzamt seit April 2022 darauf achten, auch die Bankverbindung des Finanzamtes Gotha zu nutzen.

„Nach wie vor sind die eingehenden Zahlungen auf der alten Bankverbindung der ehemaligen Finanzkasse in Suhl zu hoch. Die geplante Kontoschließung der alten Bankverbindung zum Ende des Jahres 2023 konnte deshalb bisher leider nicht erfolgen. Wir bitten alle Steuerpflichtigen der Landkreise Sonneberg und Suhl bei Ihren Überweisungen an das Finanzamt die Bankverbindung noch einmal zu überprüfen. Insbesondere die letzten drei Ziffern der IBAN sollten geprüft werden. Diese müssen 5 8 6 lauten“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Das Konto, auf welches die Bürgerinnen und Bürger aus den beiden betroffenen Landkreisen und der kreisfreien Stadt Suhl ihre Zahlungen vornehmen und Daueraufträge umstellen müssen, lautet:

Landesbank Hessen - Thüringen

BLZ 820 500 00

IBAN: DE53 8205 0000 3001 1115 86

 

Die geänderte Bankverbindung ist bereits seit April 2022 auf Steuer- und Abrechnungsbescheiden zu finden.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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