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Taubert begrüßt Verlängerung der steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat sich vergangene Woche gemeinsam mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen in der Finanzministerkonferenz dafür ausgesprochen, die geltenden steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise zu verlängern

„Viele Unternehmen sind von den derzeit geltenden Maßnahmen zur Einschränkung der Pandemie wirtschaftlich stark betroffen. Da ist es wichtig und notwendig, dass auch die Steuerverwaltungen der Länder Erleichterungen für die betroffenen Unternehmen schnell und unbürokratisch ermöglichen“, so Taubert.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Forderungen nun mit Schreiben vom 7. Dezember 2021 umgesetzt. „Danach können jetzt erneut Anträge auf Stundungen oder Vollstreckungsaufschübe im vereinfachten Verfahren bis 31. Januar 2022 - für bis zum 31. Januar 2022 fällig werdende Steuern - gestellt werden“, sagt Heike Taubert. In diesen Fällen werden die steuerlichen Maßnahmen ohne Ratenzahlungsvereinbarung längstens bis zum 31. März 2022 gewährt.

Die Thüringer Finanzämter unterstützen von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen auch weiterhin mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen. Das aktuelle Antragsformular sowie weitere Informationen zu den Unterstützungsmaßnahmen können der Internetseite der Thüringer Finanzämter unter Häufig gestellte Fragen | Thüringer Finanzämter (thueringen.de) entnommen werden.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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