Die Vorarbeiten laufen auf Hochtouren: „Amsel“ ist die Abkürzung für „Amtsveranlagung“. Das Thüringer Finanzministerium trifft gerade die Vorbereitungen, um die Einführung dieser „Amtsveranlagung“ zu gewährleisten.
Zunächst wird ein Teil der Steuerpflichtigen diese Möglichkeit erhalten. Das Konzept sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger einen Festsetzungsvorschlag für ihre Steuererklärung erhalten. „Die Amtsveranlagung ist ein Service-Angebot der Thüringer Steuerverwaltung zur Entlastung von Steuerpflichtigen“, sagt Ministerin Wolf.
Der Festsetzungsvorschlag entsteht auf der Grundlage der den Finanzämtern vorliegenden elektronischen Daten. Diesem Vorschlag sollen ein Informationsblatt, in dem die Amtsveranlagung und das weitere Vorgehen ausführlich erklärt werden, sowie ein Dokument für die Rückantwort beigefügt sein.
Nun haben Steuerpflichtige zwei Möglichkeiten. Er/sie kann dem Vorschlag des Amtes per Rücksendung des Antwortdokumentes zustimmen. Dann wird der Einkommensteuerbescheid zeitnah auf Grundlage der vorliegenden elektronischen Daten erstellt und an den Steuerpflichtigen versendet.
Die Steuerpflichtigen können aber auch nicht zustimmen. Dann gilt das, was immer gilt: Es ist bis zur gesetzlichen Abgabefrist eine Steuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum beim zuständigen Finanzamt abzugeben.
Im Moment laufen noch laufen länderübergreifende Abstimmungen und eine enge Zusammenarbeit mit dem Land Hessen. Dort wurde die „Amsel“ als Premiere im Jahr 2025 an einem Finanzamt getestet. Hessen unterstützt Thüringen nun bei der technischen Umsetzung mit seinen Erfahrungen und der Expertise der IT-Spezialisten.
Für Thüringen ist geplant, einen Schritt weiter zu gehen. Die „Amsel“ gleich flächendeckend in allen elf Thüringer Finanzämtern eingeführt und einer begrenzten Anzahl an Steuerpflichtigen angeboten werden.
Für eine Amtsveranlagung kommen Steuerpflichtige in Betracht, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und/oder Alterseinkünfte (etwa Renten und Pensionen) beziehen, steuerlich nicht beraten oder vertreten sind und als sogenannte Pflichtveranlagungsfälle gesetzlich verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Die genaue Auswahl geeigneter Fallgruppen und die Einbeziehung in das Projekt „Amsel“ erfolgt durch die Thüringer Finanzverwaltung.
Ministerin Wolf: „Mit der geplanten Einführung der Amtsveranlagung erfolgt ein großer Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Modernisierung der Verwaltung.“
