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Thüringen unterstützt den Vorschlag von Bremen und Sachsen-Anhalt, dass die Bundesländer dem Bund die Verantwortung über eine wichtige föderale IT-Plattform überlassen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Rahmen der Verhandlungen zu einem Staatsvertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS-Staatsvertrag) haben Bremen und Sachsen-Anhalt einen alternativen Entwurf zum Vertrag vorgelegt.

Der Freistaat Thüringen unterstützt den vorgelegten Entwurf, mit dem die Verantwortung für die geplante Datenaustausch-Infrastruktur sowie deren Finanzierung an den Bund abgegeben werden soll.

CIO Dr. Hartmut Schubert sagt dazu: „Alle Staaten, die in Sachen Digitalisierung weit vor Deutschland liegen, nutzen zentral konzipierte und finanzierte IT-Infrastrukturen mit einheitlichen Anschlussbedingungen für sämtliche Verwaltungsbereiche. Wir sollten beim Staatsvertrag auf den Erfahrungen aufbauen, die wir bei der OZG-Umsetzung gewonnen haben.“

Der Staatsvertrag soll die Grundlage für die länderübergreifende Zusammenarbeit der Behörden in Deutschland schaffen, um in Verwaltungsprozessen teils dezentral geführte Behördenregister miteinander zu verbinden.

Damit Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger bei Behördenanträgen nicht mehr selbst alle Daten und Dokumente vorlegen müssen, sondern diese von anderen Behörden elektronisch abgefordert werden können, muss ein technisches System für diesen Nachweisabruf aufgebaut werden.

Diese technische Verbindung soll über das „National-Once-Only-Technical-System“, kurz NOOTS erfolgen. Das NOOTS, als Bestandteil der Registermodernisierung, trägt dazu bei, die Verwaltung effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten.

 

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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