Die Thüringer Finanzämter wahren an den Tagen vom 20. Dezember bis zum 27. Dezember 2024 den sogenannten „Weihnachtsfrieden“.
Die Thüringer Finanzbehörden sind angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Es werden keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt, auch Vorladungen erfolgen nicht.
Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen.
Am 23. und 30. Dezember sind die Finanzämter bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) jederzeit genutzt werden.
Dem Finanzamt können weitere Informationen und Unterlagen auch elektronisch über das Kontaktformular von MeinELSTER (http://www.elster.de/finanzamt) übermittelt werden.
Ab Donnerstag, den 2. Januar 2025 gelten wieder die üblichen Telefonzeiten. Die Telefonzeiten und Kontaktdaten der einzelnen Finanzämter können unter https://finanzamt.thueringen.de/standort(zuerst das jeweilige Finanzamt auswählen und dann auf die Rubrik „Ansprechpartner und Telefonzeiten“ klicken) nachgelesen werden.