Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Thüringer Finanzministerin Heike Taubert begrüßt die Fristverschiebung für die Abgabe der Jahressteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019: Abgabefrist wird bis zum 31. August 2021 verlängert.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) begrüßt die angekündigte Fristverschiebung für die Abgabe der Jahressteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31. August 2021.

Einen entsprechenden Vorschlag hatten die Bundestagsfraktionen der SPD und CDU/CSU heute mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt.

„Ich habe mich für eine Verlängerung der Abgabefrist eingesetzt und bin froh, dass diese ins nächste Steuergesetz des Bundes aufgenommen wird. Aus vielen Gesprächen mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern weiß ich, wie stark diese durch die Beantragung der staatlichen Hilfe für Corona-geschädigte Unternehmen und Selbständige gefordert sind – zusätzlich zu ihren eigentlichen Aufgaben. Mit der Fristverlängerung sorgen wir dafür, dass sowohl die Bearbeitung der Corona-Hilfsanträge als auch die fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen möglich wird“, sagte Heike Taubert.

Die Thüringer Finanzministerin begrüßt zudem die Ankündigung der finanzpolitischen Sprecher:innen der Koalitionsfraktionen, bei den weiteren Beratungen darauf zu achten, dass eine qualifizierte und kontinuierliche Bearbeitung der Steuererklärungen bei den steuerberatenden Berufen und in den Finanzämtern sichergestellt ist. Durch die Fristverlängerung sollen sich keine Steuererklärungen bei den Finanzämtern anhäufen.

 

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: