Heike Taubert sagte: „Wir haben uns bewusst und aus drei guten Gründen für einen pluralen Ansatz entschieden. Zum einen wollen wir eine möglichst breite Datenbasis für die wichtige Kontaktnachverfolgungsarbeit der Gesundheitsämter liefern. Dies ist nur durch eine ebenso breite Nutzung elektronischer Registrierungslösungen erzielbar. Zum anderen sehen wir uns dem im Thüringer E-Government-Gesetz und dem Thüringer Vergabegesetz normierten Grundsatz des vorrangigen Einsatzes von Open-Source-Software verpflichtet. Und zu guter Letzt wollen wir damit auch die Arbeit und das Engagement der vielen Start-ups würdigen und unterstützen. Diese haben in den zurückliegenden Monaten intensiv an solchen Lösungen gearbeitet und sie erfolgreich am Markt etabliert, ohne dass sie über eine große PR-Maschinerie im Hintergrund verfügen.“
Laut Thüringer Finanzministerin spielte bei der Entscheidung des Kabinetts auch die Kostenseite eine zentrale Rolle.
„Wenn ich lese, dass acht Bundesländer mehr als 10,5 Millionen Euro für ein Jahr der Nutzung einer Gäste-Registrierungs-Lösung zahlen sollen, dann muss ich mich schon nach der Angemessenheit fragen. Zumal im Gegenzug Lösungen angeboten werden, die zum einen wesentlich kostengünstiger und zum anderen für erheblich kürzere Zeiträume, beispielsweise monatlich, abgeschlossen werden können“.
Nach Recherchen des Thüringer Finanzministeriums sind verschiedene Lösungen bereits in Thüringen im Einsatz. Einige von diesen sind zudem zwischenzeitlich um die Funktion „Click & Meet“ für das Einkaufen mit Terminvereinbarung erweitert worden und bieten somit zusätzlichen Nutzen für die Gewerbetreibenden. Mit den bereits vorhandenen digitalen Lösungen und der freien Wahlmöglichkeit der Betriebe und Einrichtungen einer für sie passenden Anwendung steht nach Einschätzung der Finanzministerin auch zukünftigen Öffnungsszenarien nichts im Wege.