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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert informiert zur Grundsteuerreform und sagt, was Erklärungspflichtige im kommenden Jahr zu beachten haben.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat heute über wichtige Eckdaten und Termine zur Grundsteuerreform informiert. „Das wichtigste Datum für alle Erklärungspflichtigen ist der 31. Oktober 2022. Bis dahin müssen die Feststellungserklärungen zu den Grundstücken bei den zuständigen Finanzämtern eingereicht werden“, so Taubert.

Dieser Termin gilt sowohl für steuerlich beratene Bürgerinnen und Bürger, als auch für solche, die ihre Feststellungserklärungen selbst erstellen. Thüringen wendet neben zehn weiteren Ländern das sogenannte Bundesmodell an.

Über ELSTER besteht ab dem 1. Juli 2022 die Möglichkeit zur elektronischen Erklärungsabgabe. Die Finanzämter im Freistaat haben dann bis Ende 2023 Zeit, um die Grundsteuerwerte neu festzustellen und die Grundsteuermessbeträge zu ermitteln, bevor sie diese an die Kommunen weiterleiten. „Das Finanzamt liefert sozusagen nur die Grundlagen. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt dann bis Ende 2024 durch die Kommunen selbst. Zahlen müssen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die neue Grundsteuer aber erst ab Januar 2025“, fasst Taubert das dreistufige Prozedere zusammen.

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die aktuell noch praktizierte grundsteuerliche Bewertung als verfassungswidrig erklärt. Daraufhin haben Bund und Länder im November 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet.

Die alten Einheitswerte vom 1. Januar 1935, die in allen neuen Bundesländern (alte Bundesländer Einheitswerte vom 1. Januar 1964) noch die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bilden, verlieren bis Ende 2024 ihre Gültigkeit. „Der neue Hauptfeststellungszeitpunkt ist dann bundesweit der 1. Januar 2022. Zu diesem Zeitpunkt sind noch keine Erklärungen abzugeben, der Stichtag gibt lediglich vor, auf welchen Zeitpunkt die Grundstücksverhältnisse zu erklären sind“, betont Taubert.

Taubert verwies auf ein Informationsschreiben, das die Finanzverwaltung ab April an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versenden wird. Darauf seien alle relevanten Informationen noch einmal zusammengefasst. „Wer sich an die Vorgaben in dem Schreiben hält, kann gar nichts falsch machen“, so die Finanzministerin.

In Thüringen gibt es 1,5 Mio. erklärungspflichtige Grundstücksflächen. Die Finanzämter im Freistaat sind darauf gut vorbereitet. In den vergangenen drei Jahren wurden mehr als 100 Bedienstete in den Ämtern eingestellt, die in allen Fällen die Adressdaten umfangreich aktualisiert haben. Derzeit befindet sich eine landesweite Telefonhotline im Aufbau, die speziell für Fragen zur Grundsteuerreform eingerichtet wird. Detaillierte Informationen sind unter grundsteuer.thueringen.de nachzulesen.

 

Hinweise zur Erstellung eines ELSTER-Kontos

Um eine Erklärung über ELSTER einreichen zu können, wird ein Benutzerkonto benötigt. Dieses kann kostenlos beantragt und auch steuerartenübergreifend verwendet werden. Wer bereits über ein solches Benutzerkonto verfügt, weil er etwa seine Einkommensteuererklärung bereits elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt, kann dieses Konto auch für die Abgabe zur Feststellung des Grundsteuerwertes verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Umgekehrt gilt: Wer sich im Zuge der Grundsteuerreform für eine Registrierung bei ELSTER entscheidet, kann das Benutzerkonto auch in den kommenden Jahren für andere Erklärungen gegenüber dem Finanzamt verwenden.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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