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Thüringer Finanzministerium und Thüringer Aufbaubank veröffentlichen Frage-Antwort-Katalog zum Kommunalen Investitionsprogramm.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Geschwindigkeit und Transparenz sind wichtige Bausteine, wenn wir bei den kommunalen Investitionen in die Infrastruktur des Landes schnell vorwärtskommen wollen“, sagt Thüringens Finanzministerin Katja Wolf.

Die Thüringer Aufbaubank und das Thüringer Finanzministerium (TFM) haben FAQ (frequently asked questions - häufig gestellte Fragen und Antworten) zu dem Investitionsprogramm für die Kommunen in Thüringen über eine Milliarde Euro veröffentlicht.

Das Ziel ist, einen zügigen Abruf der Mittel zu ermöglichen. Dies stärkt das Wachstum im Freistaat, schafft und sichert Arbeitsplätze.

Auf der Seite des TFM geht es vor allem um die Fragen im Zusammenhang mit dem aktuell im Landtag befindlichen Entwurf des Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes für die Jahre 2026 bis 2029, etwa  zum Investitionsbegriff, nach der haushaltsrechtlichen Abwicklung, der Möglichkeiten der Co- und Mehrfachfinanzierung, der Verwendungsprüfung.

Auf der Seite der Thüringer Aufbaubank wird über den Ablauf des Kreditprogramms, über den Abschluss der Kreditverträge bis zum Abruf der Kreditmittel informiert.

Auf beiden Seiten werden die Informationen sukzessive erweitert, sodass sich ein Blick auf die Seiten immer wieder lohnt.

Die Seiten sind unter folgenden Links erreichbar:

Thüringer Aufbaubank:

http://www.aufbaubank.de/kommunales-investitionsprogramm

Thüringer Finanzministerium:

https://finanzen.thueringen.de/kommunales/kommunales-finanzwesen/investitionsprogrammgesetz

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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