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Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert: Das Registermodernisierungsgesetz ist der zentrale Baustein für nutzerfreundliche digitale Bürgerservices. Deutschland kann endlich aus dem analogen Schlaf erwachen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert unterstützt den im kommenden Bundesrat am 5. März 2021 zur Abstimmung stehenden Gesetzesentwurf zur Registermodernisierung.

Er sagt: „Das Registermodernisierungsgesetz ist der zentrale Baustein für nutzerfreundliche digitale Bürgerservices. Deutschland kann endlich aus dem analogen Schlaf erwachen.“ Er betont die Notwendigkeit, die überfällige Modernisierung der Verwaltung anzugehen. „Das Gesetz vollzieht den längst überfälligen Schritt hin zu einer modernen Verwaltung mit bürgerfreundlichen E-Government-Angeboten. Deutschland muss die Vorteile der Digitalisierung endlich nutzen, um wirtschaftlich im europäischen und weltweiten Kontext zu bestehen. Egal  ob industrielle Produktion, Mobilität oder Landwirtschaft – digitale Innovationen und digitaler Datenaustausch mit der Verwaltung sind heute bedeutende Voraussetzungen  für mehr Klimaschutz. Digitale Innovationen helfen uns, Arbeitsplätze zu sichern, neue Wirtschaftsfelder aufzutun.  Wir müssen mit dem Registermodernisierungsgesetz endlich die Arbeitsweise der Verwaltung an die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen anpassen.“

Mit dem Gesetz wird die Grundlage für die elektronische Übermittlung von Nachweisen und Daten zwischen Behörden geschaffen. Diese erfolgt allerdings nur dann, wenn Bürgerinnen und Bürger dieser zustimmen. Zudem sollen Bürger über ein Datenschutzcockpit genau nachvollziehen können, wann und welche Behörden Daten ausgetauscht haben. Damit wird behördliches Handeln transparent. Um die Daten eindeutig einer Person zuordnen zu können, Personenverwechselungen zu vermeiden, wird die Steuer-Identifikationsnummer genutzt.

Dr. Hartmut Schubert verweist auf das regelmäßig schlechte Abschneiden der Bundesrepublik in Vergleichen zum Digitalisierungsgrad von Verwaltungen und digitalen Bürgerservices in Europa. Es gebe einen zentralen Punkt, wieso Deutschland in jedem Digital-Ranking hinten liege: Es fehlt an der gesetzlichen Möglichkeit, dass Bürger ihre Daten und Nachweise elektronisch übermitteln und diese Übermittlung auch zwischen den Behörden möglich ist.

Er fragt: Wieso muss ein Bürger die gleichen Nachweise bei verschiedenen Ämtern einreichen? Wieso die Geburtsurkunde beim Bürgeramt vorlegen, wenn diese bereits zwei Etagen weiter oben in der Meldestelle vorliegt? Mit Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger können solche Nachweise nun bei der Behörde, die sie bereits hat, angefordert werden. Bearbeitungszeiten werden verkürzt, Wartezeiten und Wege zum Amt werden gespart.

Die Steuer-Identifikationsnummer nutzen wir heute ganz selbstverständlich, bei der Rentenbescheinigung, beim Kindergeldantrag. Da liegt es nahe, diese auch für andere digitale Behördengänge einzusetzen. Sie hat sich bewährt. Zudem: Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine ‚nicht-sprechende‘ Identifikationsnummer. Sie wird zufällig erzeugt, enthält selbst keine Informationen über die Person.

Nicht zuletzt verpflichten europäische Vorgaben - insbesondere die "Single Digital Gateway-Verordnung" - die deutsche Verwaltung zur Umsetzung dieses sogenannten Once-Only-Prinzips. Demnach müssen Standardinformationen der Verwaltung nur noch einmal mitgeteilt werden, da Behörden die Informationen untereinander austauschen.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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