Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Thüringer Landesregierung beschließt Harmonisierung bei Anrechnung der Reise- und Wartezeiten auf die Arbeitszeit für Tarifbeschäftigte und Beamte.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Tarifbeschäftigte werden damit wie Beamtinnen und Beamte behandelt.

Das Kabinett hat am Vormittag in Erfurt die „Übertarifliche Regelung zur Anrechnung von Reise- und Wartezeiten auf die Arbeitszeit für die Tarifbeschäftigten des Freistaats Thüringen“ beschlossen. Es stimmte damit dem Entwurf der Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zu. Laut beschlossener Regelung werden die Reise- und Wartezeiten von Tarifbeschäftigten in vollem Umfang auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Tarifbeschäftigte werden damit wie die Beschäftigungsgruppe der  Beamtinnen und Beamten behandelt, für die bereits seit Ende letzten Jahres eine entsprechende Regelung gilt.

Finanzministerin Heike Taubert: „Ich bin froh, dass wir in diesem Bereich damit eine Harmonisierung zwischen den Beschäftigungsgruppen des öffentlichen Dienstes erreichen konnten. Das ist gut für das Arbeitsklima und die gegenseitige Wertschätzung.“

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: