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Finanzministerin Katja Wolf will in den ersten 100 Tagen haushaltspolitisch schnell und verlässlich handeln.


Heute wurde im Kabinett das Regierungsprogramm für die ersten 100 Tage beschlossen. Die Thüringer Finanzministerin setzt ihre Schwerpunkte mit einer schnellen Verabschiedung des Haushalts 2025, der Einrichtung einer Haushaltsstrukturkommission und dem Bürokratieabbau in der Landesverwaltung.

Finanzministerin Katja Wolf unterzeichnet das 110-Tage-Programm der Thüringer Landesregierung
Foto: TSK

Schnellstmögliche Verabschiedung des Haushalts 2025

„Wir werden als Landesregierung alles Notwendige veranlassen, um den Haushalt 2025 schnellstmöglich zu verabschieden. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen, Vereinen, Verbänden und natürlich auch der Wirtschaft endlich finanzielle Sicherheit für das laufende Jahr geben. Wir fokussieren uns dabei auf konkrete Verbesserungen im Alltag der Menschen und haben diejenigen im Blick, die auf einen funktionierenden Staat angewiesen sind. Wir richten eine Haushaltsstrukturkommission ein und werden Bürokratie abbauen“, sagt Finanzministerin Katja Wolf. 

Einrichtung Haushaltsstrukturkommission

„Die Haushaltsstrukturkommission soll schnell und verlässlich geeignete Vorschläge zur strukturellen Entlastung des Landeshaushalts erarbeiten“, so Wolf weiter.  Erste Maßnahmen sollen bereits Wirkung für 2025 sowie die beginnende Aufstellung des geplanten Doppelhaushalts 2026/2027 entfalten. Die Haushaltsstrukturkommission wird die Landesregierung insbesondere zu den Schwerpunkten Aufgabenkritik, Nachhaltigkeit und Priorisierung von Investitionen sowie hinsichtlich neuer Finanzierungsmodelle unterstützen und dabei die gesamtstaatlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen.

Von Nachhaltigkeitsberichterstattung entlasten

„Wir planen Erleichterungen für Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie sind aufgrund ihrer Errichtungsgesetze verpflichtet, ihren Jahresabschluss wie eine große Kapitalgesellschaft aufzustellen“, sagt Wolf. Der Bundesgesetzgeber plane, die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Vorgaben der EU im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss großer Kapitalgesellschaften einzuführen. Damit würden alle Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts ebenfalls zu einer entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Deshalb prüft die Landesregierung die Möglichkeit eines entsprechenden Mantelgesetzes, um die Anstalten und Körperschaften von diesen Berichtspflichten zu entlasten.

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