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10,346 Millionen Euro Einnahmen aus der Biersteuer flossen von Januar bis Juni in die Thüringer Landeskasse


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Einnahmen des Freistaates aus der Biersteuer betrugen in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres rund 10,346 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein leichtes Minus von circa 767.000 Euro. 2018 betrugen die Einnahmen 11,113 Millionen Euro. 2017 waren es noch 10,642 Millionen Euro. Vor 5 Jahren, also 2014 betrug das Biersteueraufkommen in den ersten sechs Monaten 11,508 Millionen Euro.

Insgesamt ist die Biersteuer leicht rückläufig, das zeigt der Trend der letzten Jahre. Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Die sinkenden Biersteuereinnahmen sind aber kein Thüringer Phänomen. Vielmehr werden deutschlandweit sinkende Einnahmen verbucht.“ Sie erläutert: „Im Wesentlichen ist der Rückgang auf die zunehmende Zahl alkoholischer Konkurrenzprodukte zurückzuführen, aber auch auf den steigenden Marktanteil alkoholfreier Biere.“ Die Biersteuer ist neben der Grunderwerbsteuer, der Lotteriesteuer und der Erbschaftsteuer eine der vier wesentlichen Landessteuern.

Hintergrund:

Die Biersteuer ist eine der ältesten Verbrauchsteuern. Die Produktion und der Konsum von Bier wurden schon im Mittelalter in vielen deutschen Städten besteuert. Heute wird die Biersteuer durch den Zoll erhoben und anschließend an die Länder abgeführt.

In Deutschland fallen durchschnittlich 4,75 Cent Biersteuer pro Flasche Bier (0,5 l) an, für einen Kasten Bier beträgt die Biersteuer damit 0,94 Euro.

Die Höhe der Biersteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres, der in Grad Plato je 100 Gramm Bier gemessen wird. Je nach Grad Plato erfolgt eine Einteilung in Steuerklassen. Der Alkoholgehalt spielt bei der Bemessung der Steuer keine Rolle. Alkoholfreies Bier unterliegt nicht der Biersteuer.

Der Regelsatz der Biersteuer beträgt für einen Hektoliter Bier 0,787 Euro je Grad Plato. Ein Hektoliter übliches Vollbier wie etwa Pils, Kölsch oder Alt, mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato, ist also mit 9,444 Euro Biersteuer belastet. Demnach werden für 0,2 Liter Bier im Glas 1,9 Cent Biersteuer fällig, für den halben Liter macht das 4,75 Cent. Kleinere Brauereien können unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigte Steuersätze in Anspruch nehmen.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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10,346 Millionen Euro Einnahmen aus der Biersteuer flossen von Januar bis Juni in die Thüringer Landeskasse


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Einnahmen des Freistaates aus der Biersteuer betrugen in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres rund 10,346 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein leichtes Minus von circa 767.000 Euro. 2018 betrugen die Einnahmen 11,113 Millionen Euro. 2017 waren es noch 10,642 Millionen Euro. Vor 5 Jahren, also 2014 betrug das Biersteueraufkommen in den ersten sechs Monaten 11,508 Millionen Euro.

Insgesamt ist die Biersteuer leicht rückläufig, das zeigt der Trend der letzten Jahre. Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Die sinkenden Biersteuereinnahmen sind aber kein Thüringer Phänomen. Vielmehr werden deutschlandweit sinkende Einnahmen verbucht.“ Sie erläutert: „Im Wesentlichen ist der Rückgang auf die zunehmende Zahl alkoholischer Konkurrenzprodukte zurückzuführen, aber auch auf den steigenden Marktanteil alkoholfreier Biere.“ Die Biersteuer ist neben der Grunderwerbsteuer, der Lotteriesteuer und der Erbschaftsteuer eine der vier wesentlichen Landessteuern.

Hintergrund:

Die Biersteuer ist eine der ältesten Verbrauchsteuern. Die Produktion und der Konsum von Bier wurden schon im Mittelalter in vielen deutschen Städten besteuert. Heute wird die Biersteuer durch den Zoll erhoben und anschließend an die Länder abgeführt.

In Deutschland fallen durchschnittlich 4,75 Cent Biersteuer pro Flasche Bier (0,5 l) an, für einen Kasten Bier beträgt die Biersteuer damit 0,94 Euro.

Die Höhe der Biersteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres, der in Grad Plato je 100 Gramm Bier gemessen wird. Je nach Grad Plato erfolgt eine Einteilung in Steuerklassen. Der Alkoholgehalt spielt bei der Bemessung der Steuer keine Rolle. Alkoholfreies Bier unterliegt nicht der Biersteuer.

Der Regelsatz der Biersteuer beträgt für einen Hektoliter Bier 0,787 Euro je Grad Plato. Ein Hektoliter übliches Vollbier wie etwa Pils, Kölsch oder Alt, mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato, ist also mit 9,444 Euro Biersteuer belastet. Demnach werden für 0,2 Liter Bier im Glas 1,9 Cent Biersteuer fällig, für den halben Liter macht das 4,75 Cent. Kleinere Brauereien können unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigte Steuersätze in Anspruch nehmen.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

10,346 Millionen Euro Einnahmen aus der Biersteuer flossen von Januar bis Juni in die Thüringer Landeskasse


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Einnahmen des Freistaates aus der Biersteuer betrugen in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres rund 10,346 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein leichtes Minus von circa 767.000 Euro. 2018 betrugen die Einnahmen 11,113 Millionen Euro. 2017 waren es noch 10,642 Millionen Euro. Vor 5 Jahren, also 2014 betrug das Biersteueraufkommen in den ersten sechs Monaten 11,508 Millionen Euro.

Insgesamt ist die Biersteuer leicht rückläufig, das zeigt der Trend der letzten Jahre. Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Die sinkenden Biersteuereinnahmen sind aber kein Thüringer Phänomen. Vielmehr werden deutschlandweit sinkende Einnahmen verbucht.“ Sie erläutert: „Im Wesentlichen ist der Rückgang auf die zunehmende Zahl alkoholischer Konkurrenzprodukte zurückzuführen, aber auch auf den steigenden Marktanteil alkoholfreier Biere.“ Die Biersteuer ist neben der Grunderwerbsteuer, der Lotteriesteuer und der Erbschaftsteuer eine der vier wesentlichen Landessteuern.

Hintergrund:

Die Biersteuer ist eine der ältesten Verbrauchsteuern. Die Produktion und der Konsum von Bier wurden schon im Mittelalter in vielen deutschen Städten besteuert. Heute wird die Biersteuer durch den Zoll erhoben und anschließend an die Länder abgeführt.

In Deutschland fallen durchschnittlich 4,75 Cent Biersteuer pro Flasche Bier (0,5 l) an, für einen Kasten Bier beträgt die Biersteuer damit 0,94 Euro.

Die Höhe der Biersteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres, der in Grad Plato je 100 Gramm Bier gemessen wird. Je nach Grad Plato erfolgt eine Einteilung in Steuerklassen. Der Alkoholgehalt spielt bei der Bemessung der Steuer keine Rolle. Alkoholfreies Bier unterliegt nicht der Biersteuer.

Der Regelsatz der Biersteuer beträgt für einen Hektoliter Bier 0,787 Euro je Grad Plato. Ein Hektoliter übliches Vollbier wie etwa Pils, Kölsch oder Alt, mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato, ist also mit 9,444 Euro Biersteuer belastet. Demnach werden für 0,2 Liter Bier im Glas 1,9 Cent Biersteuer fällig, für den halben Liter macht das 4,75 Cent. Kleinere Brauereien können unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigte Steuersätze in Anspruch nehmen.

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10,346 Millionen Euro Einnahmen aus der Biersteuer flossen von Januar bis Juni in die Thüringer Landeskasse


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Einnahmen des Freistaates aus der Biersteuer betrugen in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres rund 10,346 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein leichtes Minus von circa 767.000 Euro. 2018 betrugen die Einnahmen 11,113 Millionen Euro. 2017 waren es noch 10,642 Millionen Euro. Vor 5 Jahren, also 2014 betrug das Biersteueraufkommen in den ersten sechs Monaten 11,508 Millionen Euro.

Insgesamt ist die Biersteuer leicht rückläufig, das zeigt der Trend der letzten Jahre. Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Die sinkenden Biersteuereinnahmen sind aber kein Thüringer Phänomen. Vielmehr werden deutschlandweit sinkende Einnahmen verbucht.“ Sie erläutert: „Im Wesentlichen ist der Rückgang auf die zunehmende Zahl alkoholischer Konkurrenzprodukte zurückzuführen, aber auch auf den steigenden Marktanteil alkoholfreier Biere.“ Die Biersteuer ist neben der Grunderwerbsteuer, der Lotteriesteuer und der Erbschaftsteuer eine der vier wesentlichen Landessteuern.

Hintergrund:

Die Biersteuer ist eine der ältesten Verbrauchsteuern. Die Produktion und der Konsum von Bier wurden schon im Mittelalter in vielen deutschen Städten besteuert. Heute wird die Biersteuer durch den Zoll erhoben und anschließend an die Länder abgeführt.

In Deutschland fallen durchschnittlich 4,75 Cent Biersteuer pro Flasche Bier (0,5 l) an, für einen Kasten Bier beträgt die Biersteuer damit 0,94 Euro.

Die Höhe der Biersteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres, der in Grad Plato je 100 Gramm Bier gemessen wird. Je nach Grad Plato erfolgt eine Einteilung in Steuerklassen. Der Alkoholgehalt spielt bei der Bemessung der Steuer keine Rolle. Alkoholfreies Bier unterliegt nicht der Biersteuer.

Der Regelsatz der Biersteuer beträgt für einen Hektoliter Bier 0,787 Euro je Grad Plato. Ein Hektoliter übliches Vollbier wie etwa Pils, Kölsch oder Alt, mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato, ist also mit 9,444 Euro Biersteuer belastet. Demnach werden für 0,2 Liter Bier im Glas 1,9 Cent Biersteuer fällig, für den halben Liter macht das 4,75 Cent. Kleinere Brauereien können unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigte Steuersätze in Anspruch nehmen.

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