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150.000 Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Sonneberg erhalten eine neue Steuernummer.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab sofort werden alle Steuerfälle des Finanzamtes Südthüringen unter der einheitlichen Bundesfinanzamtsnummer 4171 geführt. Rund 150.000 Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Sonneberg erhalten deshalb Mitte Januar 2026 eine neue Steuernummer. Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Suhl behalten ihre alte Steuernummer auch weiterhin.

Zum 1. September 2024 wurden die ehemaligen Finanzämter Sonneberg und Suhl zum Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Die alten Steuernummern des Finanzamts Sonneberg (Bundesfinanzamtsnummer 4170) waren nach der Zusammenlegung der beiden Finanzämter bislang weiterhin gültig. Programmtechnisch kann die Umstellung der Steuernummern nunmehr vollzogen werden.

Alle betroffenen Steuerpflichtigen erhalten postalisch eine Mitteilung über ihre neue Steuernummer. Mit Mitteilung der neuen Steuernummer ist sodann ausschließlich diese bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt Südthüringen zu verwenden.

Die Gewerbeämter der betreffenden Kommunen und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe wurden im Vorfeld von der Finanzverwaltung über die Umstellung der Steuernummern informiert.

Hinweise für Unternehmerinnen und Unternehmer

Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige haben die gesetzliche Verpflichtung zur Angabe der Steuernummer in den von ihnen erstellten Rechnungen (§ 14 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz) zu beachten. Die ausgestellten Rechnungen müssen nun gegebenenfalls angepasst werden. Anstelle der Steuernummer kann aber auch die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet werden. Diese bleibt trotz des Steuernummernwechsels unverändert

Hinweise für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am ELStAM-Verfahren (ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale) teilnehmen, beachten bitte die ergänzenden Hinweise im „Leitfaden zum Steuernummernwechsel“. Dieser ist unter https://download.elster.de/download/dokumente/Leitfaden_Steuernummerwechsel.pdf zu finden.

Leitfaden zum Steuernummernwechsel auf www.elster.de

Aufgrund der technischen Umstellungen ist das Finanzamt Südthüringen am Freitag, 16. Januar 2026, und am Montag, 19. Januar 2026, telefonisch nicht erreichbar. Um Beachtung und Verständnis wird gebeten. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge postalisch senden oder direkt  in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) jederzeit genutzt werden. Dem Finanzamt können so zu jeder Uhrzeit weitere Informationen und Unterlagen elektronisch übermittelt werden. Elektronische Kontaktmöglichkeiten sind auch im Internet unter finanzamt.thueringen.de/standort. Wählen Sie dort das jeweilige Finanzamt aus.

www.elster.de

https://finanzamt.thueringen.de/standort

Ab Dienstag, 20. Januar 2026, gelten wieder die regulären Telefonzeiten. Die Telefonzeiten und Kontaktdaten der einzelnen Finanzämter können unter https://finanzamt.thueringen.de/standort zuerst das jeweilige Finanzamt auswählen und dann auf die Rubriken „Ansprechpartner und Telefonzeiten“ und „Adresse und Kontakt“ klicken) nachgelesen werden.

https://finanzamt.thueringen.de/standort

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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150.000 Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Sonneberg erhalten eine neue Steuernummer.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab sofort werden alle Steuerfälle des Finanzamtes Südthüringen unter der einheitlichen Bundesfinanzamtsnummer 4171 geführt. Rund 150.000 Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Sonneberg erhalten deshalb Mitte Januar 2026 eine neue Steuernummer. Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Suhl behalten ihre alte Steuernummer auch weiterhin.

Zum 1. September 2024 wurden die ehemaligen Finanzämter Sonneberg und Suhl zum Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Die alten Steuernummern des Finanzamts Sonneberg (Bundesfinanzamtsnummer 4170) waren nach der Zusammenlegung der beiden Finanzämter bislang weiterhin gültig. Programmtechnisch kann die Umstellung der Steuernummern nunmehr vollzogen werden.

Alle betroffenen Steuerpflichtigen erhalten postalisch eine Mitteilung über ihre neue Steuernummer. Mit Mitteilung der neuen Steuernummer ist sodann ausschließlich diese bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt Südthüringen zu verwenden.

Die Gewerbeämter der betreffenden Kommunen und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe wurden im Vorfeld von der Finanzverwaltung über die Umstellung der Steuernummern informiert.

Hinweise für Unternehmerinnen und Unternehmer

Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige haben die gesetzliche Verpflichtung zur Angabe der Steuernummer in den von ihnen erstellten Rechnungen (§ 14 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz) zu beachten. Die ausgestellten Rechnungen müssen nun gegebenenfalls angepasst werden. Anstelle der Steuernummer kann aber auch die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet werden. Diese bleibt trotz des Steuernummernwechsels unverändert

Hinweise für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am ELStAM-Verfahren (ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale) teilnehmen, beachten bitte die ergänzenden Hinweise im „Leitfaden zum Steuernummernwechsel“. Dieser ist unter https://download.elster.de/download/dokumente/Leitfaden_Steuernummerwechsel.pdf zu finden.

Leitfaden zum Steuernummernwechsel auf www.elster.de

Aufgrund der technischen Umstellungen ist das Finanzamt Südthüringen am Freitag, 16. Januar 2026, und am Montag, 19. Januar 2026, telefonisch nicht erreichbar. Um Beachtung und Verständnis wird gebeten. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge postalisch senden oder direkt  in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) jederzeit genutzt werden. Dem Finanzamt können so zu jeder Uhrzeit weitere Informationen und Unterlagen elektronisch übermittelt werden. Elektronische Kontaktmöglichkeiten sind auch im Internet unter finanzamt.thueringen.de/standort. Wählen Sie dort das jeweilige Finanzamt aus.

www.elster.de

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Ab Dienstag, 20. Januar 2026, gelten wieder die regulären Telefonzeiten. Die Telefonzeiten und Kontaktdaten der einzelnen Finanzämter können unter https://finanzamt.thueringen.de/standort zuerst das jeweilige Finanzamt auswählen und dann auf die Rubriken „Ansprechpartner und Telefonzeiten“ und „Adresse und Kontakt“ klicken) nachgelesen werden.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

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Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

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Teaser Typ-C

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Im Gewölbe

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

150.000 Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Sonneberg erhalten eine neue Steuernummer.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab sofort werden alle Steuerfälle des Finanzamtes Südthüringen unter der einheitlichen Bundesfinanzamtsnummer 4171 geführt. Rund 150.000 Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Sonneberg erhalten deshalb Mitte Januar 2026 eine neue Steuernummer. Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Suhl behalten ihre alte Steuernummer auch weiterhin.

Zum 1. September 2024 wurden die ehemaligen Finanzämter Sonneberg und Suhl zum Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Die alten Steuernummern des Finanzamts Sonneberg (Bundesfinanzamtsnummer 4170) waren nach der Zusammenlegung der beiden Finanzämter bislang weiterhin gültig. Programmtechnisch kann die Umstellung der Steuernummern nunmehr vollzogen werden.

Alle betroffenen Steuerpflichtigen erhalten postalisch eine Mitteilung über ihre neue Steuernummer. Mit Mitteilung der neuen Steuernummer ist sodann ausschließlich diese bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt Südthüringen zu verwenden.

Die Gewerbeämter der betreffenden Kommunen und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe wurden im Vorfeld von der Finanzverwaltung über die Umstellung der Steuernummern informiert.

Hinweise für Unternehmerinnen und Unternehmer

Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige haben die gesetzliche Verpflichtung zur Angabe der Steuernummer in den von ihnen erstellten Rechnungen (§ 14 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz) zu beachten. Die ausgestellten Rechnungen müssen nun gegebenenfalls angepasst werden. Anstelle der Steuernummer kann aber auch die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet werden. Diese bleibt trotz des Steuernummernwechsels unverändert

Hinweise für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am ELStAM-Verfahren (ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale) teilnehmen, beachten bitte die ergänzenden Hinweise im „Leitfaden zum Steuernummernwechsel“. Dieser ist unter https://download.elster.de/download/dokumente/Leitfaden_Steuernummerwechsel.pdf zu finden.

Leitfaden zum Steuernummernwechsel auf www.elster.de

Aufgrund der technischen Umstellungen ist das Finanzamt Südthüringen am Freitag, 16. Januar 2026, und am Montag, 19. Januar 2026, telefonisch nicht erreichbar. Um Beachtung und Verständnis wird gebeten. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge postalisch senden oder direkt  in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) jederzeit genutzt werden. Dem Finanzamt können so zu jeder Uhrzeit weitere Informationen und Unterlagen elektronisch übermittelt werden. Elektronische Kontaktmöglichkeiten sind auch im Internet unter finanzamt.thueringen.de/standort. Wählen Sie dort das jeweilige Finanzamt aus.

www.elster.de

https://finanzamt.thueringen.de/standort

Ab Dienstag, 20. Januar 2026, gelten wieder die regulären Telefonzeiten. Die Telefonzeiten und Kontaktdaten der einzelnen Finanzämter können unter https://finanzamt.thueringen.de/standort zuerst das jeweilige Finanzamt auswählen und dann auf die Rubriken „Ansprechpartner und Telefonzeiten“ und „Adresse und Kontakt“ klicken) nachgelesen werden.

https://finanzamt.thueringen.de/standort

Test

Timeline

150.000 Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Sonneberg erhalten eine neue Steuernummer.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab sofort werden alle Steuerfälle des Finanzamtes Südthüringen unter der einheitlichen Bundesfinanzamtsnummer 4171 geführt. Rund 150.000 Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Sonneberg erhalten deshalb Mitte Januar 2026 eine neue Steuernummer. Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Suhl behalten ihre alte Steuernummer auch weiterhin.

Zum 1. September 2024 wurden die ehemaligen Finanzämter Sonneberg und Suhl zum Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Die alten Steuernummern des Finanzamts Sonneberg (Bundesfinanzamtsnummer 4170) waren nach der Zusammenlegung der beiden Finanzämter bislang weiterhin gültig. Programmtechnisch kann die Umstellung der Steuernummern nunmehr vollzogen werden.

Alle betroffenen Steuerpflichtigen erhalten postalisch eine Mitteilung über ihre neue Steuernummer. Mit Mitteilung der neuen Steuernummer ist sodann ausschließlich diese bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt Südthüringen zu verwenden.

Die Gewerbeämter der betreffenden Kommunen und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe wurden im Vorfeld von der Finanzverwaltung über die Umstellung der Steuernummern informiert.

Hinweise für Unternehmerinnen und Unternehmer

Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige haben die gesetzliche Verpflichtung zur Angabe der Steuernummer in den von ihnen erstellten Rechnungen (§ 14 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz) zu beachten. Die ausgestellten Rechnungen müssen nun gegebenenfalls angepasst werden. Anstelle der Steuernummer kann aber auch die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet werden. Diese bleibt trotz des Steuernummernwechsels unverändert

Hinweise für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am ELStAM-Verfahren (ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale) teilnehmen, beachten bitte die ergänzenden Hinweise im „Leitfaden zum Steuernummernwechsel“. Dieser ist unter https://download.elster.de/download/dokumente/Leitfaden_Steuernummerwechsel.pdf zu finden.

Leitfaden zum Steuernummernwechsel auf www.elster.de

Aufgrund der technischen Umstellungen ist das Finanzamt Südthüringen am Freitag, 16. Januar 2026, und am Montag, 19. Januar 2026, telefonisch nicht erreichbar. Um Beachtung und Verständnis wird gebeten. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge postalisch senden oder direkt  in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) jederzeit genutzt werden. Dem Finanzamt können so zu jeder Uhrzeit weitere Informationen und Unterlagen elektronisch übermittelt werden. Elektronische Kontaktmöglichkeiten sind auch im Internet unter finanzamt.thueringen.de/standort. Wählen Sie dort das jeweilige Finanzamt aus.

www.elster.de

https://finanzamt.thueringen.de/standort

Ab Dienstag, 20. Januar 2026, gelten wieder die regulären Telefonzeiten. Die Telefonzeiten und Kontaktdaten der einzelnen Finanzämter können unter https://finanzamt.thueringen.de/standort zuerst das jeweilige Finanzamt auswählen und dann auf die Rubriken „Ansprechpartner und Telefonzeiten“ und „Adresse und Kontakt“ klicken) nachgelesen werden.

https://finanzamt.thueringen.de/standort

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