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31.01.2023 statt 31.10.2022 - Finanzministerkonferenz verständigt sich auf Fristverlängerung bei der Erklärungsabgabe im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich heute in Berlin gemeinsam und in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr am 31.01.2023 ab.

Finanzministerin Heike Taubert respektiert die Mehrheitsentscheidung der Finanzministerkonferenz: „Der jetzige Zeitverlust geht leider zu Lasten der kommunalen Vorbereitung der Grundsteuererhebung ab 2025. Ich bitte die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Steuerberaterinnen und Steuerberater im Interesse der Gemeinden, trotz Verlängerung der Erklärungsabgabefrist, ihre Erklärung schnellst möglich abzugeben.“ Die Grundsteuer ist auch zukünftig als wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung von Kindergärten, Straßenbau, Kultur und Sportstätten wichtig. Die Thüringer Finanzämter werden ihre bisherigen Anstrengungen nochmals verstärken, um den Steuerpflichtigen die Abgabe auch schwierigerer Erklärungen zu ermöglichen. Die bisherigen Verabredungen mit verschiedenen Eigentümern, die über eine Vielzahl von Grundstücken verfügen, zur schrittweisen und kontinuierlichen Erklärungsabgabe bleiben bestehen.

Das neue Fristende sei unbedingt einzuhalten, so der Tenor der Erörterungen in Berlin. Für einen erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform ist es unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so kann die Neubewertung von insgesamt 1,25 Millionen wirtschaftlichen Einheiten zeitgerecht bewerkstelligt werden. Damit sei sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze im Rahmen der Haushaltsaufstellung festzulegen und die neuen Grundsteuerbescheide rechtzeitig zu versenden.

Finanzministerin Heike Taubert dankt allen, die bereits ihre Erklärungsabgabe erfolgreich abgeschlossen haben. Mit Stand 13.10.2022 konnten bereits 431.433 Erklärungen in den Thüringer Finanzämtern entgegengenommen werden, was einer Quote von 34,8 % entspricht.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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31.01.2023 statt 31.10.2022 - Finanzministerkonferenz verständigt sich auf Fristverlängerung bei der Erklärungsabgabe im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich heute in Berlin gemeinsam und in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr am 31.01.2023 ab.

Finanzministerin Heike Taubert respektiert die Mehrheitsentscheidung der Finanzministerkonferenz: „Der jetzige Zeitverlust geht leider zu Lasten der kommunalen Vorbereitung der Grundsteuererhebung ab 2025. Ich bitte die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Steuerberaterinnen und Steuerberater im Interesse der Gemeinden, trotz Verlängerung der Erklärungsabgabefrist, ihre Erklärung schnellst möglich abzugeben.“ Die Grundsteuer ist auch zukünftig als wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung von Kindergärten, Straßenbau, Kultur und Sportstätten wichtig. Die Thüringer Finanzämter werden ihre bisherigen Anstrengungen nochmals verstärken, um den Steuerpflichtigen die Abgabe auch schwierigerer Erklärungen zu ermöglichen. Die bisherigen Verabredungen mit verschiedenen Eigentümern, die über eine Vielzahl von Grundstücken verfügen, zur schrittweisen und kontinuierlichen Erklärungsabgabe bleiben bestehen.

Das neue Fristende sei unbedingt einzuhalten, so der Tenor der Erörterungen in Berlin. Für einen erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform ist es unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so kann die Neubewertung von insgesamt 1,25 Millionen wirtschaftlichen Einheiten zeitgerecht bewerkstelligt werden. Damit sei sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze im Rahmen der Haushaltsaufstellung festzulegen und die neuen Grundsteuerbescheide rechtzeitig zu versenden.

Finanzministerin Heike Taubert dankt allen, die bereits ihre Erklärungsabgabe erfolgreich abgeschlossen haben. Mit Stand 13.10.2022 konnten bereits 431.433 Erklärungen in den Thüringer Finanzämtern entgegengenommen werden, was einer Quote von 34,8 % entspricht.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

31.01.2023 statt 31.10.2022 - Finanzministerkonferenz verständigt sich auf Fristverlängerung bei der Erklärungsabgabe im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich heute in Berlin gemeinsam und in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr am 31.01.2023 ab.

Finanzministerin Heike Taubert respektiert die Mehrheitsentscheidung der Finanzministerkonferenz: „Der jetzige Zeitverlust geht leider zu Lasten der kommunalen Vorbereitung der Grundsteuererhebung ab 2025. Ich bitte die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Steuerberaterinnen und Steuerberater im Interesse der Gemeinden, trotz Verlängerung der Erklärungsabgabefrist, ihre Erklärung schnellst möglich abzugeben.“ Die Grundsteuer ist auch zukünftig als wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung von Kindergärten, Straßenbau, Kultur und Sportstätten wichtig. Die Thüringer Finanzämter werden ihre bisherigen Anstrengungen nochmals verstärken, um den Steuerpflichtigen die Abgabe auch schwierigerer Erklärungen zu ermöglichen. Die bisherigen Verabredungen mit verschiedenen Eigentümern, die über eine Vielzahl von Grundstücken verfügen, zur schrittweisen und kontinuierlichen Erklärungsabgabe bleiben bestehen.

Das neue Fristende sei unbedingt einzuhalten, so der Tenor der Erörterungen in Berlin. Für einen erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform ist es unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so kann die Neubewertung von insgesamt 1,25 Millionen wirtschaftlichen Einheiten zeitgerecht bewerkstelligt werden. Damit sei sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze im Rahmen der Haushaltsaufstellung festzulegen und die neuen Grundsteuerbescheide rechtzeitig zu versenden.

Finanzministerin Heike Taubert dankt allen, die bereits ihre Erklärungsabgabe erfolgreich abgeschlossen haben. Mit Stand 13.10.2022 konnten bereits 431.433 Erklärungen in den Thüringer Finanzämtern entgegengenommen werden, was einer Quote von 34,8 % entspricht.

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31.01.2023 statt 31.10.2022 - Finanzministerkonferenz verständigt sich auf Fristverlängerung bei der Erklärungsabgabe im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich heute in Berlin gemeinsam und in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr am 31.01.2023 ab.

Finanzministerin Heike Taubert respektiert die Mehrheitsentscheidung der Finanzministerkonferenz: „Der jetzige Zeitverlust geht leider zu Lasten der kommunalen Vorbereitung der Grundsteuererhebung ab 2025. Ich bitte die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Steuerberaterinnen und Steuerberater im Interesse der Gemeinden, trotz Verlängerung der Erklärungsabgabefrist, ihre Erklärung schnellst möglich abzugeben.“ Die Grundsteuer ist auch zukünftig als wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung von Kindergärten, Straßenbau, Kultur und Sportstätten wichtig. Die Thüringer Finanzämter werden ihre bisherigen Anstrengungen nochmals verstärken, um den Steuerpflichtigen die Abgabe auch schwierigerer Erklärungen zu ermöglichen. Die bisherigen Verabredungen mit verschiedenen Eigentümern, die über eine Vielzahl von Grundstücken verfügen, zur schrittweisen und kontinuierlichen Erklärungsabgabe bleiben bestehen.

Das neue Fristende sei unbedingt einzuhalten, so der Tenor der Erörterungen in Berlin. Für einen erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform ist es unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so kann die Neubewertung von insgesamt 1,25 Millionen wirtschaftlichen Einheiten zeitgerecht bewerkstelligt werden. Damit sei sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze im Rahmen der Haushaltsaufstellung festzulegen und die neuen Grundsteuerbescheide rechtzeitig zu versenden.

Finanzministerin Heike Taubert dankt allen, die bereits ihre Erklärungsabgabe erfolgreich abgeschlossen haben. Mit Stand 13.10.2022 konnten bereits 431.433 Erklärungen in den Thüringer Finanzämtern entgegengenommen werden, was einer Quote von 34,8 % entspricht.

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