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739.170,70 Euro für Digitalisierung der Bauverwaltung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Einladung zum Pressetermin am 2. September 2020: Übergabe des Fördermittelbescheides und Informationen zu Digitalen Vorhaben des Landkreises mit Staatssekretär Dr. Hartmut Schubert und Landrat Marko Wolfram.

Vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung: Künftig sollen bei der Bauaufsicht und dem Denkmalschutz alle Verwaltungsprozesse digital ablaufen. Alle internen und externen behördlichen Verfahrenspartner werden elektronisch in die Verfahrensbearbeitung eingebunden.

Um das Projekt „Digitalisierung kommunaler bau- und denkmalrechtlicher Verwaltungsverfahren als Standardlösung“ umzusetzen, unterstützt der Freistaat den Landkreis mit Fördermitteln nach der E-Government-Richtlinie in Höhe von 739.170,70 Euro. Die Fördersumme wird für den zweiten Teil des Projektes gewährt. Bereits 2019 wurden Mittel in Höhe von 139.900 Euro bewilligt und ausgezahlt.

Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert lobt: „Das Projekt verspricht nicht nur einen großartigen Beitrag zu einem verbesserten digitalen Bauverfahren. So kann künftig ortsungebunden ein Austausch mit allen am Bauverfahren beteiligten Behörden und Personen erfolgen. Alle Daten, Bauakten, Gutachten, Karten etc. sind stets verfügbar. Damit können Bauverfahren schneller und transparenter erledigt werden. Die Geschäftsprozesse in der Verwaltung werden gleichfalls analysiert und optimiert.“

Andere Thüringer Bauverwaltungen können von den Ergebnissen direkt profitieren. Denn die landesweit verfügbare Online-Antragsplattform ThAVEL, in der die Weiterentwicklung erfolgt, steht allen Verwaltungen nachnutzbar zur Verfügung.

Dr. Hartmut Schubert betont: „Ich wünsche den Projektverantwortlichen um Landrat Marko Wolfram bestmögliches Gelingen. Digitalisierungsprojekte sind immer auch Neuland, kosten Kraft und verlangen Kreativität und Durchhaltevermögen. Die Kollegen aus dem Saalfeld-Rudolstadt gehören zu Vorreitern der digitalen Bauverwaltung in Thüringen.

Landrat Makro Wolfram äußert im Vorfeld: „Ich bin der Landesregierung und Dr. Schubert dankbar, dass sie unsere Idee für das Pilotprojekt von Beginn an unterstützt haben. Wir werden diesen Kurs der bürgerfreundlichen Entwicklung der digitalen Verwaltung weiter fortsetzen.“

Pressetermin: Übergabe des Fördermittelbescheides und Informationen zu Digitalen Vorhaben des Landkreises

Dr. Hartmut Schubert wird am 2. September zu einem Arbeitsgespräch mit Landrat Marko Wolfram in Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt eintreffen. Im Nachgang wird der Fördermittelbescheid übergeben.

Interessierte Journalistinnen und Journalisten sind sehr herzlich willkommen, sich über Ergebnisse des Gesprächs zu informieren und die Übergabe des Förderbescheides mit Bild- und Tonaufnahmen zu begleiten. Bitte melden Sie sich im Vorfeld bei der Pressestelle des Landratsamtes, Hr. Lahann, Tel. 03671-823 209 oder per Mail presse@kreis-slf.de an.

Datum/ Uhrzeit: Mittwoch, 2. September 2020, 14.00 Uhr
Adresse: Landratsamt, Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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739.170,70 Euro für Digitalisierung der Bauverwaltung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Einladung zum Pressetermin am 2. September 2020: Übergabe des Fördermittelbescheides und Informationen zu Digitalen Vorhaben des Landkreises mit Staatssekretär Dr. Hartmut Schubert und Landrat Marko Wolfram.

Vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung: Künftig sollen bei der Bauaufsicht und dem Denkmalschutz alle Verwaltungsprozesse digital ablaufen. Alle internen und externen behördlichen Verfahrenspartner werden elektronisch in die Verfahrensbearbeitung eingebunden.

Um das Projekt „Digitalisierung kommunaler bau- und denkmalrechtlicher Verwaltungsverfahren als Standardlösung“ umzusetzen, unterstützt der Freistaat den Landkreis mit Fördermitteln nach der E-Government-Richtlinie in Höhe von 739.170,70 Euro. Die Fördersumme wird für den zweiten Teil des Projektes gewährt. Bereits 2019 wurden Mittel in Höhe von 139.900 Euro bewilligt und ausgezahlt.

Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert lobt: „Das Projekt verspricht nicht nur einen großartigen Beitrag zu einem verbesserten digitalen Bauverfahren. So kann künftig ortsungebunden ein Austausch mit allen am Bauverfahren beteiligten Behörden und Personen erfolgen. Alle Daten, Bauakten, Gutachten, Karten etc. sind stets verfügbar. Damit können Bauverfahren schneller und transparenter erledigt werden. Die Geschäftsprozesse in der Verwaltung werden gleichfalls analysiert und optimiert.“

Andere Thüringer Bauverwaltungen können von den Ergebnissen direkt profitieren. Denn die landesweit verfügbare Online-Antragsplattform ThAVEL, in der die Weiterentwicklung erfolgt, steht allen Verwaltungen nachnutzbar zur Verfügung.

Dr. Hartmut Schubert betont: „Ich wünsche den Projektverantwortlichen um Landrat Marko Wolfram bestmögliches Gelingen. Digitalisierungsprojekte sind immer auch Neuland, kosten Kraft und verlangen Kreativität und Durchhaltevermögen. Die Kollegen aus dem Saalfeld-Rudolstadt gehören zu Vorreitern der digitalen Bauverwaltung in Thüringen.

Landrat Makro Wolfram äußert im Vorfeld: „Ich bin der Landesregierung und Dr. Schubert dankbar, dass sie unsere Idee für das Pilotprojekt von Beginn an unterstützt haben. Wir werden diesen Kurs der bürgerfreundlichen Entwicklung der digitalen Verwaltung weiter fortsetzen.“

Pressetermin: Übergabe des Fördermittelbescheides und Informationen zu Digitalen Vorhaben des Landkreises

Dr. Hartmut Schubert wird am 2. September zu einem Arbeitsgespräch mit Landrat Marko Wolfram in Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt eintreffen. Im Nachgang wird der Fördermittelbescheid übergeben.

Interessierte Journalistinnen und Journalisten sind sehr herzlich willkommen, sich über Ergebnisse des Gesprächs zu informieren und die Übergabe des Förderbescheides mit Bild- und Tonaufnahmen zu begleiten. Bitte melden Sie sich im Vorfeld bei der Pressestelle des Landratsamtes, Hr. Lahann, Tel. 03671-823 209 oder per Mail presse@kreis-slf.de an.

Datum/ Uhrzeit: Mittwoch, 2. September 2020, 14.00 Uhr
Adresse: Landratsamt, Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

739.170,70 Euro für Digitalisierung der Bauverwaltung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Einladung zum Pressetermin am 2. September 2020: Übergabe des Fördermittelbescheides und Informationen zu Digitalen Vorhaben des Landkreises mit Staatssekretär Dr. Hartmut Schubert und Landrat Marko Wolfram.

Vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung: Künftig sollen bei der Bauaufsicht und dem Denkmalschutz alle Verwaltungsprozesse digital ablaufen. Alle internen und externen behördlichen Verfahrenspartner werden elektronisch in die Verfahrensbearbeitung eingebunden.

Um das Projekt „Digitalisierung kommunaler bau- und denkmalrechtlicher Verwaltungsverfahren als Standardlösung“ umzusetzen, unterstützt der Freistaat den Landkreis mit Fördermitteln nach der E-Government-Richtlinie in Höhe von 739.170,70 Euro. Die Fördersumme wird für den zweiten Teil des Projektes gewährt. Bereits 2019 wurden Mittel in Höhe von 139.900 Euro bewilligt und ausgezahlt.

Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert lobt: „Das Projekt verspricht nicht nur einen großartigen Beitrag zu einem verbesserten digitalen Bauverfahren. So kann künftig ortsungebunden ein Austausch mit allen am Bauverfahren beteiligten Behörden und Personen erfolgen. Alle Daten, Bauakten, Gutachten, Karten etc. sind stets verfügbar. Damit können Bauverfahren schneller und transparenter erledigt werden. Die Geschäftsprozesse in der Verwaltung werden gleichfalls analysiert und optimiert.“

Andere Thüringer Bauverwaltungen können von den Ergebnissen direkt profitieren. Denn die landesweit verfügbare Online-Antragsplattform ThAVEL, in der die Weiterentwicklung erfolgt, steht allen Verwaltungen nachnutzbar zur Verfügung.

Dr. Hartmut Schubert betont: „Ich wünsche den Projektverantwortlichen um Landrat Marko Wolfram bestmögliches Gelingen. Digitalisierungsprojekte sind immer auch Neuland, kosten Kraft und verlangen Kreativität und Durchhaltevermögen. Die Kollegen aus dem Saalfeld-Rudolstadt gehören zu Vorreitern der digitalen Bauverwaltung in Thüringen.

Landrat Makro Wolfram äußert im Vorfeld: „Ich bin der Landesregierung und Dr. Schubert dankbar, dass sie unsere Idee für das Pilotprojekt von Beginn an unterstützt haben. Wir werden diesen Kurs der bürgerfreundlichen Entwicklung der digitalen Verwaltung weiter fortsetzen.“

Pressetermin: Übergabe des Fördermittelbescheides und Informationen zu Digitalen Vorhaben des Landkreises

Dr. Hartmut Schubert wird am 2. September zu einem Arbeitsgespräch mit Landrat Marko Wolfram in Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt eintreffen. Im Nachgang wird der Fördermittelbescheid übergeben.

Interessierte Journalistinnen und Journalisten sind sehr herzlich willkommen, sich über Ergebnisse des Gesprächs zu informieren und die Übergabe des Förderbescheides mit Bild- und Tonaufnahmen zu begleiten. Bitte melden Sie sich im Vorfeld bei der Pressestelle des Landratsamtes, Hr. Lahann, Tel. 03671-823 209 oder per Mail presse@kreis-slf.de an.

Datum/ Uhrzeit: Mittwoch, 2. September 2020, 14.00 Uhr
Adresse: Landratsamt, Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld

Test

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739.170,70 Euro für Digitalisierung der Bauverwaltung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Einladung zum Pressetermin am 2. September 2020: Übergabe des Fördermittelbescheides und Informationen zu Digitalen Vorhaben des Landkreises mit Staatssekretär Dr. Hartmut Schubert und Landrat Marko Wolfram.

Vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung: Künftig sollen bei der Bauaufsicht und dem Denkmalschutz alle Verwaltungsprozesse digital ablaufen. Alle internen und externen behördlichen Verfahrenspartner werden elektronisch in die Verfahrensbearbeitung eingebunden.

Um das Projekt „Digitalisierung kommunaler bau- und denkmalrechtlicher Verwaltungsverfahren als Standardlösung“ umzusetzen, unterstützt der Freistaat den Landkreis mit Fördermitteln nach der E-Government-Richtlinie in Höhe von 739.170,70 Euro. Die Fördersumme wird für den zweiten Teil des Projektes gewährt. Bereits 2019 wurden Mittel in Höhe von 139.900 Euro bewilligt und ausgezahlt.

Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert lobt: „Das Projekt verspricht nicht nur einen großartigen Beitrag zu einem verbesserten digitalen Bauverfahren. So kann künftig ortsungebunden ein Austausch mit allen am Bauverfahren beteiligten Behörden und Personen erfolgen. Alle Daten, Bauakten, Gutachten, Karten etc. sind stets verfügbar. Damit können Bauverfahren schneller und transparenter erledigt werden. Die Geschäftsprozesse in der Verwaltung werden gleichfalls analysiert und optimiert.“

Andere Thüringer Bauverwaltungen können von den Ergebnissen direkt profitieren. Denn die landesweit verfügbare Online-Antragsplattform ThAVEL, in der die Weiterentwicklung erfolgt, steht allen Verwaltungen nachnutzbar zur Verfügung.

Dr. Hartmut Schubert betont: „Ich wünsche den Projektverantwortlichen um Landrat Marko Wolfram bestmögliches Gelingen. Digitalisierungsprojekte sind immer auch Neuland, kosten Kraft und verlangen Kreativität und Durchhaltevermögen. Die Kollegen aus dem Saalfeld-Rudolstadt gehören zu Vorreitern der digitalen Bauverwaltung in Thüringen.

Landrat Makro Wolfram äußert im Vorfeld: „Ich bin der Landesregierung und Dr. Schubert dankbar, dass sie unsere Idee für das Pilotprojekt von Beginn an unterstützt haben. Wir werden diesen Kurs der bürgerfreundlichen Entwicklung der digitalen Verwaltung weiter fortsetzen.“

Pressetermin: Übergabe des Fördermittelbescheides und Informationen zu Digitalen Vorhaben des Landkreises

Dr. Hartmut Schubert wird am 2. September zu einem Arbeitsgespräch mit Landrat Marko Wolfram in Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt eintreffen. Im Nachgang wird der Fördermittelbescheid übergeben.

Interessierte Journalistinnen und Journalisten sind sehr herzlich willkommen, sich über Ergebnisse des Gesprächs zu informieren und die Übergabe des Förderbescheides mit Bild- und Tonaufnahmen zu begleiten. Bitte melden Sie sich im Vorfeld bei der Pressestelle des Landratsamtes, Hr. Lahann, Tel. 03671-823 209 oder per Mail presse@kreis-slf.de an.

Datum/ Uhrzeit: Mittwoch, 2. September 2020, 14.00 Uhr
Adresse: Landratsamt, Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld

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