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Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 naht. Finanzministerin Heike Taubert erinnert: „Wer über 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Bürgerinnen und Bürger, die verpflichtet sind, Steuererklärungen für das Jahr 2020 zu erstellen, haben in diesem Jahr drei Monate länger Zeit.*

Wer keinen Steuerberater hat, für den läuft die Frist noch bis zum 31. Oktober 2021. „Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in 2020 Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten haben, trifft die Abgabepflicht. Viele vielleicht zum ersten Mal“, so Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

Wer im abgelaufenen Kalenderjahr Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld von mehr als 410 Euro bezogen hat, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. „Aufgrund der Pandemie und den dadurch geschaffenen Sonderregelungen wurde das Instrument des Kurzarbeitergelds in 2020 sehr viel stärker in Anspruch genommen, als die Jahre zuvor.

Die Finanzverwaltung empfiehlt deshalb rechtzeitig zu prüfen, ob für das Jahr 2020 eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) kann die Steuererklärung jederzeit elektronisch abgeben werden. Die Anmeldung geht ganz einfach.

Das benötigte Zertifikat ist durch die Registrierung bei „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erhältlich. Der Vorgang der Registrierung ist nach etwa einer Woche abgeschlossen und umfasst auch die Übersendung eines Aktivierungscodes auf dem Postweg. „Diese Zeit muss mit eingeplant werden. Deshalb empfehle ich sich zeitnah zu registrieren um die Steuererklärung auch fristgerecht bis zum 31.Oktober 2021 beim zuständigen Finanzamt einzureichen“, so Taubert.

Eine Steuernachzahlung ist nach Einschätzung der Finanzverwaltung für viele Betroffene jedoch nicht zu erwarten. Durch angefallene Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen kann die Steuerbelastung gesenkt werden. Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zeitweise in „Kurzarbeit Null“ waren, können mit einer Steuererstattung rechnen.

Für beratene Steuerpflichtige ist der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 einmalig der 31. Mai 2022.

Hintergrund

Das Kurzarbeitergeld ist, wie auch das Kranken- oder das Elterngeld, steuerfrei. Derartige Leistungen unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Im Rahmen der Steuerfestsetzung werden die Lohnersatzleistungen fiktiv zum zu versteuernden Einkommen addiert und dadurch der maßgebende persönliche Steuersatz berechnet. Dieser wird auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen (ohne das Kurzarbeitergeld, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und etwaige andere Lohnersatzleistungen) angewendet. Dadurch ergibt sich ein höherer Steuersatz für das restliche Einkommen. Es kann so auch zu Steuernachzahlungen kommen.


*siehe Pressemitteilung Thüringer Finanzministerium vom 01.07.2021

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 naht. Finanzministerin Heike Taubert erinnert: „Wer über 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Bürgerinnen und Bürger, die verpflichtet sind, Steuererklärungen für das Jahr 2020 zu erstellen, haben in diesem Jahr drei Monate länger Zeit.*

Wer keinen Steuerberater hat, für den läuft die Frist noch bis zum 31. Oktober 2021. „Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in 2020 Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten haben, trifft die Abgabepflicht. Viele vielleicht zum ersten Mal“, so Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

Wer im abgelaufenen Kalenderjahr Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld von mehr als 410 Euro bezogen hat, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. „Aufgrund der Pandemie und den dadurch geschaffenen Sonderregelungen wurde das Instrument des Kurzarbeitergelds in 2020 sehr viel stärker in Anspruch genommen, als die Jahre zuvor.

Die Finanzverwaltung empfiehlt deshalb rechtzeitig zu prüfen, ob für das Jahr 2020 eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) kann die Steuererklärung jederzeit elektronisch abgeben werden. Die Anmeldung geht ganz einfach.

Das benötigte Zertifikat ist durch die Registrierung bei „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erhältlich. Der Vorgang der Registrierung ist nach etwa einer Woche abgeschlossen und umfasst auch die Übersendung eines Aktivierungscodes auf dem Postweg. „Diese Zeit muss mit eingeplant werden. Deshalb empfehle ich sich zeitnah zu registrieren um die Steuererklärung auch fristgerecht bis zum 31.Oktober 2021 beim zuständigen Finanzamt einzureichen“, so Taubert.

Eine Steuernachzahlung ist nach Einschätzung der Finanzverwaltung für viele Betroffene jedoch nicht zu erwarten. Durch angefallene Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen kann die Steuerbelastung gesenkt werden. Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zeitweise in „Kurzarbeit Null“ waren, können mit einer Steuererstattung rechnen.

Für beratene Steuerpflichtige ist der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 einmalig der 31. Mai 2022.

Hintergrund

Das Kurzarbeitergeld ist, wie auch das Kranken- oder das Elterngeld, steuerfrei. Derartige Leistungen unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Im Rahmen der Steuerfestsetzung werden die Lohnersatzleistungen fiktiv zum zu versteuernden Einkommen addiert und dadurch der maßgebende persönliche Steuersatz berechnet. Dieser wird auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen (ohne das Kurzarbeitergeld, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und etwaige andere Lohnersatzleistungen) angewendet. Dadurch ergibt sich ein höherer Steuersatz für das restliche Einkommen. Es kann so auch zu Steuernachzahlungen kommen.


*siehe Pressemitteilung Thüringer Finanzministerium vom 01.07.2021

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

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Akkordeon

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Akkordeon und Linkliste

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 naht. Finanzministerin Heike Taubert erinnert: „Wer über 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Bürgerinnen und Bürger, die verpflichtet sind, Steuererklärungen für das Jahr 2020 zu erstellen, haben in diesem Jahr drei Monate länger Zeit.*

Wer keinen Steuerberater hat, für den läuft die Frist noch bis zum 31. Oktober 2021. „Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in 2020 Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten haben, trifft die Abgabepflicht. Viele vielleicht zum ersten Mal“, so Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

Wer im abgelaufenen Kalenderjahr Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld von mehr als 410 Euro bezogen hat, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. „Aufgrund der Pandemie und den dadurch geschaffenen Sonderregelungen wurde das Instrument des Kurzarbeitergelds in 2020 sehr viel stärker in Anspruch genommen, als die Jahre zuvor.

Die Finanzverwaltung empfiehlt deshalb rechtzeitig zu prüfen, ob für das Jahr 2020 eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) kann die Steuererklärung jederzeit elektronisch abgeben werden. Die Anmeldung geht ganz einfach.

Das benötigte Zertifikat ist durch die Registrierung bei „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erhältlich. Der Vorgang der Registrierung ist nach etwa einer Woche abgeschlossen und umfasst auch die Übersendung eines Aktivierungscodes auf dem Postweg. „Diese Zeit muss mit eingeplant werden. Deshalb empfehle ich sich zeitnah zu registrieren um die Steuererklärung auch fristgerecht bis zum 31.Oktober 2021 beim zuständigen Finanzamt einzureichen“, so Taubert.

Eine Steuernachzahlung ist nach Einschätzung der Finanzverwaltung für viele Betroffene jedoch nicht zu erwarten. Durch angefallene Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen kann die Steuerbelastung gesenkt werden. Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zeitweise in „Kurzarbeit Null“ waren, können mit einer Steuererstattung rechnen.

Für beratene Steuerpflichtige ist der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 einmalig der 31. Mai 2022.

Hintergrund

Das Kurzarbeitergeld ist, wie auch das Kranken- oder das Elterngeld, steuerfrei. Derartige Leistungen unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Im Rahmen der Steuerfestsetzung werden die Lohnersatzleistungen fiktiv zum zu versteuernden Einkommen addiert und dadurch der maßgebende persönliche Steuersatz berechnet. Dieser wird auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen (ohne das Kurzarbeitergeld, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und etwaige andere Lohnersatzleistungen) angewendet. Dadurch ergibt sich ein höherer Steuersatz für das restliche Einkommen. Es kann so auch zu Steuernachzahlungen kommen.


*siehe Pressemitteilung Thüringer Finanzministerium vom 01.07.2021

Test

Timeline

Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 naht. Finanzministerin Heike Taubert erinnert: „Wer über 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Bürgerinnen und Bürger, die verpflichtet sind, Steuererklärungen für das Jahr 2020 zu erstellen, haben in diesem Jahr drei Monate länger Zeit.*

Wer keinen Steuerberater hat, für den läuft die Frist noch bis zum 31. Oktober 2021. „Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in 2020 Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten haben, trifft die Abgabepflicht. Viele vielleicht zum ersten Mal“, so Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

Wer im abgelaufenen Kalenderjahr Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld von mehr als 410 Euro bezogen hat, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. „Aufgrund der Pandemie und den dadurch geschaffenen Sonderregelungen wurde das Instrument des Kurzarbeitergelds in 2020 sehr viel stärker in Anspruch genommen, als die Jahre zuvor.

Die Finanzverwaltung empfiehlt deshalb rechtzeitig zu prüfen, ob für das Jahr 2020 eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) kann die Steuererklärung jederzeit elektronisch abgeben werden. Die Anmeldung geht ganz einfach.

Das benötigte Zertifikat ist durch die Registrierung bei „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erhältlich. Der Vorgang der Registrierung ist nach etwa einer Woche abgeschlossen und umfasst auch die Übersendung eines Aktivierungscodes auf dem Postweg. „Diese Zeit muss mit eingeplant werden. Deshalb empfehle ich sich zeitnah zu registrieren um die Steuererklärung auch fristgerecht bis zum 31.Oktober 2021 beim zuständigen Finanzamt einzureichen“, so Taubert.

Eine Steuernachzahlung ist nach Einschätzung der Finanzverwaltung für viele Betroffene jedoch nicht zu erwarten. Durch angefallene Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen kann die Steuerbelastung gesenkt werden. Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zeitweise in „Kurzarbeit Null“ waren, können mit einer Steuererstattung rechnen.

Für beratene Steuerpflichtige ist der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 einmalig der 31. Mai 2022.

Hintergrund

Das Kurzarbeitergeld ist, wie auch das Kranken- oder das Elterngeld, steuerfrei. Derartige Leistungen unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Im Rahmen der Steuerfestsetzung werden die Lohnersatzleistungen fiktiv zum zu versteuernden Einkommen addiert und dadurch der maßgebende persönliche Steuersatz berechnet. Dieser wird auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen (ohne das Kurzarbeitergeld, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und etwaige andere Lohnersatzleistungen) angewendet. Dadurch ergibt sich ein höherer Steuersatz für das restliche Einkommen. Es kann so auch zu Steuernachzahlungen kommen.


*siehe Pressemitteilung Thüringer Finanzministerium vom 01.07.2021

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