Um die Liquidität der Thüringer Unternehmens sicherzustellen, können Anträge für Steuererleichterungen gestellt werden. Die Thüringer Steuerverwaltung bietet hierfür jetzt ein einfaches Antrags-Formular zur Hilfe an. Das Formular kann im Internet unter finanzamt.thueringen.de heruntergeladen werden.
direkter Link zum Antragsformular
Folgende Anträge für Steuererleichterungen können damit gestellt werden:
- Antrag auf Stundung
- Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer bzw. Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen
- Antrag auf Vollstreckungsaufschub (Vollstreckungsmaßnahmen wurden durch das Finanzamt bereits eingeleitet)
Zudem besteht die Möglichkeit einen entsprechenden Antrag über das ELSTER-Portal an das Finanzamt elektronisch zu übersenden.
Die Finanzämter werden die eingehenden Anträge zügig abarbeiten.
Hinweis: Stundungs- und Erlassanträge für die Gewerbesteuer sind an die zuständige Gemeinde zu richten.
Kurzinformation und Handlungsempfehlung für Unternehmen und Steuerpflichtige, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind: