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Auch 2022: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei für nebenberufliche Tätigkeiten in Impf- oder Testzentren.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Personen, die sich nebenberuflich in einem Impf- oder Testzentrum engagieren, können für ihr Engagement auch im Jahr 2022 bis zu 3.000 Euro steuerfrei erhalten.

Die sogenannte Übungsleiterpauschale ist bereits in 2021 auf 3.000 Euro erhöht worden. Im Jahr 2020 betrug diese noch 2.400 Euro.

„Ich schätze die Arbeit der vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer sehr, die nebenberuflich täglich zur Bewältigung der Pandemie beitragen. Deshalb ist es wichtig und notwendig für dieses Engagement mit steuerlichen Vergünstigungen Anreize zu schaffen“, so Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

Die steuerliche Vergünstigung erhält jeder, der in einem Impf- oder Testzentrum direkt bei der Durchführung von Corona-Impfungen oder Corona-Tests mitwirkt und dabei im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft tätig ist. Das gilt auch für mobile Impf- und Testteams.

Für die nebenberufliche Tätigkeit in der Verwaltung und der Organisation von Impf- oder Testzentren können Engagierte jährlich bis zu 840 Euro steuerfrei erhalten. Im Jahr 2020 hat die Ehrenamtspauschale noch 720 Euro betragen.

Die Freibeträge greifen allerdings nur, wenn die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Das heißt, diese darf nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nehmen. Auch Rentnerinnen und Rentner oder Studentinnen und Studenten, die im Regelfall keinen Vollzeitjob haben, können von diesen Freibeträgen profitieren.

Wichtig ist, dass die Freibeträge pro Person und nicht pro Tätigkeit in Anspruch genommen werden können. „Wer also nebenbei noch Trainer in einem Sportverein ist und daraus weitere nebenberufliche Einkünfte erzielt, die auch unter die Übungsleiterpauschale fallen, der muss die Einnahmen zusammenrechnen“, sagt Taubert.

Personen, die sowohl nebenberuflich direkt beim Impfen oder Testen helfen und zusätzlich auch in der Verwaltung oder Organisation eines Impf- oder Testzentrums mitwirken, können beide Freibeträge parallel in Anspruch nehmen (3.000 Euro + 840 Euro), wenn die unterschiedlichen Tätigkeiten entsprechend vereinbart und gesondert vergütet werden.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Auch 2022: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei für nebenberufliche Tätigkeiten in Impf- oder Testzentren.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Personen, die sich nebenberuflich in einem Impf- oder Testzentrum engagieren, können für ihr Engagement auch im Jahr 2022 bis zu 3.000 Euro steuerfrei erhalten.

Die sogenannte Übungsleiterpauschale ist bereits in 2021 auf 3.000 Euro erhöht worden. Im Jahr 2020 betrug diese noch 2.400 Euro.

„Ich schätze die Arbeit der vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer sehr, die nebenberuflich täglich zur Bewältigung der Pandemie beitragen. Deshalb ist es wichtig und notwendig für dieses Engagement mit steuerlichen Vergünstigungen Anreize zu schaffen“, so Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

Die steuerliche Vergünstigung erhält jeder, der in einem Impf- oder Testzentrum direkt bei der Durchführung von Corona-Impfungen oder Corona-Tests mitwirkt und dabei im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft tätig ist. Das gilt auch für mobile Impf- und Testteams.

Für die nebenberufliche Tätigkeit in der Verwaltung und der Organisation von Impf- oder Testzentren können Engagierte jährlich bis zu 840 Euro steuerfrei erhalten. Im Jahr 2020 hat die Ehrenamtspauschale noch 720 Euro betragen.

Die Freibeträge greifen allerdings nur, wenn die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Das heißt, diese darf nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nehmen. Auch Rentnerinnen und Rentner oder Studentinnen und Studenten, die im Regelfall keinen Vollzeitjob haben, können von diesen Freibeträgen profitieren.

Wichtig ist, dass die Freibeträge pro Person und nicht pro Tätigkeit in Anspruch genommen werden können. „Wer also nebenbei noch Trainer in einem Sportverein ist und daraus weitere nebenberufliche Einkünfte erzielt, die auch unter die Übungsleiterpauschale fallen, der muss die Einnahmen zusammenrechnen“, sagt Taubert.

Personen, die sowohl nebenberuflich direkt beim Impfen oder Testen helfen und zusätzlich auch in der Verwaltung oder Organisation eines Impf- oder Testzentrums mitwirken, können beide Freibeträge parallel in Anspruch nehmen (3.000 Euro + 840 Euro), wenn die unterschiedlichen Tätigkeiten entsprechend vereinbart und gesondert vergütet werden.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Auch 2022: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei für nebenberufliche Tätigkeiten in Impf- oder Testzentren.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Personen, die sich nebenberuflich in einem Impf- oder Testzentrum engagieren, können für ihr Engagement auch im Jahr 2022 bis zu 3.000 Euro steuerfrei erhalten.

Die sogenannte Übungsleiterpauschale ist bereits in 2021 auf 3.000 Euro erhöht worden. Im Jahr 2020 betrug diese noch 2.400 Euro.

„Ich schätze die Arbeit der vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer sehr, die nebenberuflich täglich zur Bewältigung der Pandemie beitragen. Deshalb ist es wichtig und notwendig für dieses Engagement mit steuerlichen Vergünstigungen Anreize zu schaffen“, so Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

Die steuerliche Vergünstigung erhält jeder, der in einem Impf- oder Testzentrum direkt bei der Durchführung von Corona-Impfungen oder Corona-Tests mitwirkt und dabei im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft tätig ist. Das gilt auch für mobile Impf- und Testteams.

Für die nebenberufliche Tätigkeit in der Verwaltung und der Organisation von Impf- oder Testzentren können Engagierte jährlich bis zu 840 Euro steuerfrei erhalten. Im Jahr 2020 hat die Ehrenamtspauschale noch 720 Euro betragen.

Die Freibeträge greifen allerdings nur, wenn die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Das heißt, diese darf nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nehmen. Auch Rentnerinnen und Rentner oder Studentinnen und Studenten, die im Regelfall keinen Vollzeitjob haben, können von diesen Freibeträgen profitieren.

Wichtig ist, dass die Freibeträge pro Person und nicht pro Tätigkeit in Anspruch genommen werden können. „Wer also nebenbei noch Trainer in einem Sportverein ist und daraus weitere nebenberufliche Einkünfte erzielt, die auch unter die Übungsleiterpauschale fallen, der muss die Einnahmen zusammenrechnen“, sagt Taubert.

Personen, die sowohl nebenberuflich direkt beim Impfen oder Testen helfen und zusätzlich auch in der Verwaltung oder Organisation eines Impf- oder Testzentrums mitwirken, können beide Freibeträge parallel in Anspruch nehmen (3.000 Euro + 840 Euro), wenn die unterschiedlichen Tätigkeiten entsprechend vereinbart und gesondert vergütet werden.

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Auch 2022: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei für nebenberufliche Tätigkeiten in Impf- oder Testzentren.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Personen, die sich nebenberuflich in einem Impf- oder Testzentrum engagieren, können für ihr Engagement auch im Jahr 2022 bis zu 3.000 Euro steuerfrei erhalten.

Die sogenannte Übungsleiterpauschale ist bereits in 2021 auf 3.000 Euro erhöht worden. Im Jahr 2020 betrug diese noch 2.400 Euro.

„Ich schätze die Arbeit der vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer sehr, die nebenberuflich täglich zur Bewältigung der Pandemie beitragen. Deshalb ist es wichtig und notwendig für dieses Engagement mit steuerlichen Vergünstigungen Anreize zu schaffen“, so Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

Die steuerliche Vergünstigung erhält jeder, der in einem Impf- oder Testzentrum direkt bei der Durchführung von Corona-Impfungen oder Corona-Tests mitwirkt und dabei im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft tätig ist. Das gilt auch für mobile Impf- und Testteams.

Für die nebenberufliche Tätigkeit in der Verwaltung und der Organisation von Impf- oder Testzentren können Engagierte jährlich bis zu 840 Euro steuerfrei erhalten. Im Jahr 2020 hat die Ehrenamtspauschale noch 720 Euro betragen.

Die Freibeträge greifen allerdings nur, wenn die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Das heißt, diese darf nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nehmen. Auch Rentnerinnen und Rentner oder Studentinnen und Studenten, die im Regelfall keinen Vollzeitjob haben, können von diesen Freibeträgen profitieren.

Wichtig ist, dass die Freibeträge pro Person und nicht pro Tätigkeit in Anspruch genommen werden können. „Wer also nebenbei noch Trainer in einem Sportverein ist und daraus weitere nebenberufliche Einkünfte erzielt, die auch unter die Übungsleiterpauschale fallen, der muss die Einnahmen zusammenrechnen“, sagt Taubert.

Personen, die sowohl nebenberuflich direkt beim Impfen oder Testen helfen und zusätzlich auch in der Verwaltung oder Organisation eines Impf- oder Testzentrums mitwirken, können beide Freibeträge parallel in Anspruch nehmen (3.000 Euro + 840 Euro), wenn die unterschiedlichen Tätigkeiten entsprechend vereinbart und gesondert vergütet werden.

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