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Auf dem 6. Fachkongress des IT-Planungsrats in Weimar präsentierten sich zwei Thüringer Projekte der bundesweiten Verwaltungslandschaft


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Bereich E-Government lassen sich innovative Ansätze in allen Verwaltungen Deutschlands finden, sagt der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert. Er sagt: „Ich bin stolz, dass wir auch zwei herausragende Thüringer Projekte auf dem Fachkongress präsentieren können.“

Auf dem 6. Fachkongress des IT-Planungsrats in Weimar präsentierten sich zwei Thüringer Projekte der bundesweiten Verwaltungslandschaft Im Bereich E-Government lassen sich innovative Ansätze in allen Verwaltungen Deutschlands finden, sagt der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert. Er sagt: „Ich bin stolz, dass wir auch zwei herausragende Thüringer Projekte auf dem Fachkongress präsentieren können.“ Das eine Projekt betrifft den behördlichen Datenaustausch. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat eine gute Lösung für Thüringer Landwirte etabliert. Thüringen ist damit der EU-Maxime des Verbraucherschutzes ‚From stable to Table‘ oder ‚Vom Stall bis auf den Teller‘ ein großes Stück näher gekommen. Das Projekt wird durch Dr. Stefan Schulze, Dezernent im Landesamt für Verbraucherschutz am 17. April 2018 vorgestellt. Titel: Verwaltungsübergreifende Stammdatenverwaltung – zentrales Betriebsregister BALVI im behördlichen Verbraucherschutz. Dr. Schulz führt aus: „Im gesundheitlichen Verbraucherschutz wimmelte es von historisch gewachsenen IT-Anwendungen, welche nahezu identische Daten benötigten. Diese Stammdaten, etwa Name, Adresse oder Firmensitz, wurden bisher einzeln manuell erfasst und mussten stetig aktuell gehalten werden. In Thüringen erfolgt dieser Datenaustausch mittlerweile vollständig digital, automatisch und medienbruchfrei. Eine einzelne Registrierung ersetzt, was früher in mindestens fünf Formularen verschiedener Behörden eingetragen werden musste. Der behördliche Datenaustausch spart Zeit und Geld bei Bürger und in den angeschlossenen Behörden und trägt erheblich zur Verbesserung der Datenqualität bei.“ Das Bild des Bauern, der mit dem Tablet-Computer im Stall steht, und mit verschiedenen Behörden kommuniziert, ist hier durchaus treffend. Das zweite Projekt wird durch das Landesarchiv Thüringer vorgestellt. Referent ist Herr Jörg Filthaut. Er spricht unter dem Titel: ‚Thüringisches Elektronisches Magazin (ThELMA): Projekt- und Systemvorstellung`. Das Landesarchiv fragt: Kriegen Sie Ihre alten Disketten noch zum Laufen? Sie wissen nicht, was Disketten sind? Haben Sie mal versucht, Ihre alten Texte, geschrieben im Format MS-Word 2.0, zu öffnen? Dr. Bernhard Post, Leiter des Landesarchivs sagt: „Digitale Daten und Datenträger veralten sehr schnell, gleichwohl haben wir uns an die Vorteile der digitalen Welt gewöhnt, die nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken sind. Es droht aber eine Amnesie des schriftlichen Gedächtnisses des Freistaates, wenn die digitalen Aufzeichnungen nicht dauerhaft archiviert werden können.“ Genau dieser Herausforderung stellt sich das Projekt ‚Digitales Magazin des Freistaates Thüringen‘, das die organisatorischen und technischen Voraussetzungen im Freistaat schaffen soll, damit die medienbruchfreien Prozesse des E-Government von der Antragstellung des Bürgers bis zur Archivierung der Unterlagen im Landesarchiv als letztem Glied der Prozesskette reibungslos ablaufen. Informationen zum Kongress www.it-planungsrat.de Der Veranstaltungsort ist die Weimarhalle, Unesco-Platz 1, 99423 Weimar. Gäste des Kongresses sind Verwaltungsbedienstete aus allen deutschen Verwaltungen, sowohl des Bundes, der Länder wie der Kommunen. Im Vorfeld des Kongresses findet die 25. Sitzung des IT-Planungsrates statt. Der Kongress ist nicht öffentlich. Bei Interesse zur Berichterstattung melden Sie sich bitte bei der Pressestelle des Thüringer Finanzministeriums.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Auf dem 6. Fachkongress des IT-Planungsrats in Weimar präsentierten sich zwei Thüringer Projekte der bundesweiten Verwaltungslandschaft


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Bereich E-Government lassen sich innovative Ansätze in allen Verwaltungen Deutschlands finden, sagt der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert. Er sagt: „Ich bin stolz, dass wir auch zwei herausragende Thüringer Projekte auf dem Fachkongress präsentieren können.“

Auf dem 6. Fachkongress des IT-Planungsrats in Weimar präsentierten sich zwei Thüringer Projekte der bundesweiten Verwaltungslandschaft Im Bereich E-Government lassen sich innovative Ansätze in allen Verwaltungen Deutschlands finden, sagt der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert. Er sagt: „Ich bin stolz, dass wir auch zwei herausragende Thüringer Projekte auf dem Fachkongress präsentieren können.“ Das eine Projekt betrifft den behördlichen Datenaustausch. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat eine gute Lösung für Thüringer Landwirte etabliert. Thüringen ist damit der EU-Maxime des Verbraucherschutzes ‚From stable to Table‘ oder ‚Vom Stall bis auf den Teller‘ ein großes Stück näher gekommen. Das Projekt wird durch Dr. Stefan Schulze, Dezernent im Landesamt für Verbraucherschutz am 17. April 2018 vorgestellt. Titel: Verwaltungsübergreifende Stammdatenverwaltung – zentrales Betriebsregister BALVI im behördlichen Verbraucherschutz. Dr. Schulz führt aus: „Im gesundheitlichen Verbraucherschutz wimmelte es von historisch gewachsenen IT-Anwendungen, welche nahezu identische Daten benötigten. Diese Stammdaten, etwa Name, Adresse oder Firmensitz, wurden bisher einzeln manuell erfasst und mussten stetig aktuell gehalten werden. In Thüringen erfolgt dieser Datenaustausch mittlerweile vollständig digital, automatisch und medienbruchfrei. Eine einzelne Registrierung ersetzt, was früher in mindestens fünf Formularen verschiedener Behörden eingetragen werden musste. Der behördliche Datenaustausch spart Zeit und Geld bei Bürger und in den angeschlossenen Behörden und trägt erheblich zur Verbesserung der Datenqualität bei.“ Das Bild des Bauern, der mit dem Tablet-Computer im Stall steht, und mit verschiedenen Behörden kommuniziert, ist hier durchaus treffend. Das zweite Projekt wird durch das Landesarchiv Thüringer vorgestellt. Referent ist Herr Jörg Filthaut. Er spricht unter dem Titel: ‚Thüringisches Elektronisches Magazin (ThELMA): Projekt- und Systemvorstellung`. Das Landesarchiv fragt: Kriegen Sie Ihre alten Disketten noch zum Laufen? Sie wissen nicht, was Disketten sind? Haben Sie mal versucht, Ihre alten Texte, geschrieben im Format MS-Word 2.0, zu öffnen? Dr. Bernhard Post, Leiter des Landesarchivs sagt: „Digitale Daten und Datenträger veralten sehr schnell, gleichwohl haben wir uns an die Vorteile der digitalen Welt gewöhnt, die nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken sind. Es droht aber eine Amnesie des schriftlichen Gedächtnisses des Freistaates, wenn die digitalen Aufzeichnungen nicht dauerhaft archiviert werden können.“ Genau dieser Herausforderung stellt sich das Projekt ‚Digitales Magazin des Freistaates Thüringen‘, das die organisatorischen und technischen Voraussetzungen im Freistaat schaffen soll, damit die medienbruchfreien Prozesse des E-Government von der Antragstellung des Bürgers bis zur Archivierung der Unterlagen im Landesarchiv als letztem Glied der Prozesskette reibungslos ablaufen. Informationen zum Kongress www.it-planungsrat.de Der Veranstaltungsort ist die Weimarhalle, Unesco-Platz 1, 99423 Weimar. Gäste des Kongresses sind Verwaltungsbedienstete aus allen deutschen Verwaltungen, sowohl des Bundes, der Länder wie der Kommunen. Im Vorfeld des Kongresses findet die 25. Sitzung des IT-Planungsrates statt. Der Kongress ist nicht öffentlich. Bei Interesse zur Berichterstattung melden Sie sich bitte bei der Pressestelle des Thüringer Finanzministeriums.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Auf dem 6. Fachkongress des IT-Planungsrats in Weimar präsentierten sich zwei Thüringer Projekte der bundesweiten Verwaltungslandschaft


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Bereich E-Government lassen sich innovative Ansätze in allen Verwaltungen Deutschlands finden, sagt der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert. Er sagt: „Ich bin stolz, dass wir auch zwei herausragende Thüringer Projekte auf dem Fachkongress präsentieren können.“

Auf dem 6. Fachkongress des IT-Planungsrats in Weimar präsentierten sich zwei Thüringer Projekte der bundesweiten Verwaltungslandschaft Im Bereich E-Government lassen sich innovative Ansätze in allen Verwaltungen Deutschlands finden, sagt der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert. Er sagt: „Ich bin stolz, dass wir auch zwei herausragende Thüringer Projekte auf dem Fachkongress präsentieren können.“ Das eine Projekt betrifft den behördlichen Datenaustausch. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat eine gute Lösung für Thüringer Landwirte etabliert. Thüringen ist damit der EU-Maxime des Verbraucherschutzes ‚From stable to Table‘ oder ‚Vom Stall bis auf den Teller‘ ein großes Stück näher gekommen. Das Projekt wird durch Dr. Stefan Schulze, Dezernent im Landesamt für Verbraucherschutz am 17. April 2018 vorgestellt. Titel: Verwaltungsübergreifende Stammdatenverwaltung – zentrales Betriebsregister BALVI im behördlichen Verbraucherschutz. Dr. Schulz führt aus: „Im gesundheitlichen Verbraucherschutz wimmelte es von historisch gewachsenen IT-Anwendungen, welche nahezu identische Daten benötigten. Diese Stammdaten, etwa Name, Adresse oder Firmensitz, wurden bisher einzeln manuell erfasst und mussten stetig aktuell gehalten werden. In Thüringen erfolgt dieser Datenaustausch mittlerweile vollständig digital, automatisch und medienbruchfrei. Eine einzelne Registrierung ersetzt, was früher in mindestens fünf Formularen verschiedener Behörden eingetragen werden musste. Der behördliche Datenaustausch spart Zeit und Geld bei Bürger und in den angeschlossenen Behörden und trägt erheblich zur Verbesserung der Datenqualität bei.“ Das Bild des Bauern, der mit dem Tablet-Computer im Stall steht, und mit verschiedenen Behörden kommuniziert, ist hier durchaus treffend. Das zweite Projekt wird durch das Landesarchiv Thüringer vorgestellt. Referent ist Herr Jörg Filthaut. Er spricht unter dem Titel: ‚Thüringisches Elektronisches Magazin (ThELMA): Projekt- und Systemvorstellung`. Das Landesarchiv fragt: Kriegen Sie Ihre alten Disketten noch zum Laufen? Sie wissen nicht, was Disketten sind? Haben Sie mal versucht, Ihre alten Texte, geschrieben im Format MS-Word 2.0, zu öffnen? Dr. Bernhard Post, Leiter des Landesarchivs sagt: „Digitale Daten und Datenträger veralten sehr schnell, gleichwohl haben wir uns an die Vorteile der digitalen Welt gewöhnt, die nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken sind. Es droht aber eine Amnesie des schriftlichen Gedächtnisses des Freistaates, wenn die digitalen Aufzeichnungen nicht dauerhaft archiviert werden können.“ Genau dieser Herausforderung stellt sich das Projekt ‚Digitales Magazin des Freistaates Thüringen‘, das die organisatorischen und technischen Voraussetzungen im Freistaat schaffen soll, damit die medienbruchfreien Prozesse des E-Government von der Antragstellung des Bürgers bis zur Archivierung der Unterlagen im Landesarchiv als letztem Glied der Prozesskette reibungslos ablaufen. Informationen zum Kongress www.it-planungsrat.de Der Veranstaltungsort ist die Weimarhalle, Unesco-Platz 1, 99423 Weimar. Gäste des Kongresses sind Verwaltungsbedienstete aus allen deutschen Verwaltungen, sowohl des Bundes, der Länder wie der Kommunen. Im Vorfeld des Kongresses findet die 25. Sitzung des IT-Planungsrates statt. Der Kongress ist nicht öffentlich. Bei Interesse zur Berichterstattung melden Sie sich bitte bei der Pressestelle des Thüringer Finanzministeriums.

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Im Bereich E-Government lassen sich innovative Ansätze in allen Verwaltungen Deutschlands finden, sagt der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert. Er sagt: „Ich bin stolz, dass wir auch zwei herausragende Thüringer Projekte auf dem Fachkongress präsentieren können.“

Auf dem 6. Fachkongress des IT-Planungsrats in Weimar präsentierten sich zwei Thüringer Projekte der bundesweiten Verwaltungslandschaft Im Bereich E-Government lassen sich innovative Ansätze in allen Verwaltungen Deutschlands finden, sagt der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert. Er sagt: „Ich bin stolz, dass wir auch zwei herausragende Thüringer Projekte auf dem Fachkongress präsentieren können.“ Das eine Projekt betrifft den behördlichen Datenaustausch. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat eine gute Lösung für Thüringer Landwirte etabliert. Thüringen ist damit der EU-Maxime des Verbraucherschutzes ‚From stable to Table‘ oder ‚Vom Stall bis auf den Teller‘ ein großes Stück näher gekommen. Das Projekt wird durch Dr. Stefan Schulze, Dezernent im Landesamt für Verbraucherschutz am 17. April 2018 vorgestellt. Titel: Verwaltungsübergreifende Stammdatenverwaltung – zentrales Betriebsregister BALVI im behördlichen Verbraucherschutz. Dr. Schulz führt aus: „Im gesundheitlichen Verbraucherschutz wimmelte es von historisch gewachsenen IT-Anwendungen, welche nahezu identische Daten benötigten. Diese Stammdaten, etwa Name, Adresse oder Firmensitz, wurden bisher einzeln manuell erfasst und mussten stetig aktuell gehalten werden. In Thüringen erfolgt dieser Datenaustausch mittlerweile vollständig digital, automatisch und medienbruchfrei. Eine einzelne Registrierung ersetzt, was früher in mindestens fünf Formularen verschiedener Behörden eingetragen werden musste. Der behördliche Datenaustausch spart Zeit und Geld bei Bürger und in den angeschlossenen Behörden und trägt erheblich zur Verbesserung der Datenqualität bei.“ Das Bild des Bauern, der mit dem Tablet-Computer im Stall steht, und mit verschiedenen Behörden kommuniziert, ist hier durchaus treffend. Das zweite Projekt wird durch das Landesarchiv Thüringer vorgestellt. Referent ist Herr Jörg Filthaut. Er spricht unter dem Titel: ‚Thüringisches Elektronisches Magazin (ThELMA): Projekt- und Systemvorstellung`. Das Landesarchiv fragt: Kriegen Sie Ihre alten Disketten noch zum Laufen? Sie wissen nicht, was Disketten sind? Haben Sie mal versucht, Ihre alten Texte, geschrieben im Format MS-Word 2.0, zu öffnen? Dr. Bernhard Post, Leiter des Landesarchivs sagt: „Digitale Daten und Datenträger veralten sehr schnell, gleichwohl haben wir uns an die Vorteile der digitalen Welt gewöhnt, die nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken sind. Es droht aber eine Amnesie des schriftlichen Gedächtnisses des Freistaates, wenn die digitalen Aufzeichnungen nicht dauerhaft archiviert werden können.“ Genau dieser Herausforderung stellt sich das Projekt ‚Digitales Magazin des Freistaates Thüringen‘, das die organisatorischen und technischen Voraussetzungen im Freistaat schaffen soll, damit die medienbruchfreien Prozesse des E-Government von der Antragstellung des Bürgers bis zur Archivierung der Unterlagen im Landesarchiv als letztem Glied der Prozesskette reibungslos ablaufen. Informationen zum Kongress www.it-planungsrat.de Der Veranstaltungsort ist die Weimarhalle, Unesco-Platz 1, 99423 Weimar. Gäste des Kongresses sind Verwaltungsbedienstete aus allen deutschen Verwaltungen, sowohl des Bundes, der Länder wie der Kommunen. Im Vorfeld des Kongresses findet die 25. Sitzung des IT-Planungsrates statt. Der Kongress ist nicht öffentlich. Bei Interesse zur Berichterstattung melden Sie sich bitte bei der Pressestelle des Thüringer Finanzministeriums.

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