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Aufruf zur Bewertung der Finanzämter. Thüringer Finanzämter beteiligen sich an bundesweiter Online-Befragung ab dem 1. Oktober 2025.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab dem 1. Oktober startet bundesweit eine Online-Befragung der Steuerverwaltungen der Länder. Unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de können steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer sowie Angehörige der steuerberatenden Berufe ihr Finanzamt bewerten.

„Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Beratende herzlich ein, an unserer aktuellen Online-Befragung teilzunehmen. Wir möchten die Arbeit der Finanzämter noch serviceorientierter, transparenter und effizienter gestalten. Eine ehrliche Einschätzung der beiden Zielgruppen hilft uns dabei“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

Die Umfrage dauert nicht länger als zehn Minuten. Fragen rund um die Erreichbarkeit, um digitale Verfahren, die Bearbeitungsdauer und -qualität der Steuererklärungen und um das Verhalten sowie die Fachkompetenz der Beschäftigten in den Finanzämtern, bilden den Kern der Befragung. Es wird auch nach der Verständlichkeit der Steuerbescheide und der Öffentlichkeitsarbeit der Steuerverwaltung insgesamt gefragt.

In Thüringen enthält die Bürgerbefragung maximal 47 Fragen. Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe müssen grundsätzlich 25 Fragen beantworten. Die Beratenden haben darüber hinaus die Möglichkeit, ein Feedback zu maximal drei Finanzämtern abzugeben, mit denen der häufigste Kontakt besteht.

„Die Finanzämter leisten einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Damit wir die Servicequalität kontinuierlich verbessern und die Bedürfnisse von Bürgerinnen, Bürgern sowie der Angehörigen der steuerberatenden Berufe bestmöglich einschätzen können, ist eine hohe Beteiligung für uns wichtig“, weiß Katja Wolf.

Die Finanzverwaltung nutzt unterschiedliche Möglichkeiten, um auf die Befragung aufmerksam zu machen. „Wir werben über unsere Social-Media-Kanäle, über Plakate, persönliche Gespräche, auf Messen und über Anzeigen. Auch über das ELSTER-Portal werden Nutzerinnen und Nutzer auf die Online-Befragung aufmerksam gemacht“, so die Finanzministerin. Die Landessteuerberaterkammer und die in Thüringen ansässigen Lohnsteuerhilfevereine haben bereits ein Informationsschreiben erhalten, in dem um Werbung bei ihren Kammer- und Vereinsmitgliedern gebeten wurde.

Der Link zur Online-Befragung ist bis zum 30. September 2026 freigeschaltet. Sie wird über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen durchgeführt. Zur Sicherung der Anonymität wird eine Umfrageteilnahme ohne vorherige Registrierung und Anmeldung ermöglicht. Die Befragung ist frei zugänglich. Mehrfachteilnahmen von denselben Endgeräten werden durch die Hinterlegung von Cookies eingeschränkt.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Aufruf zur Bewertung der Finanzämter. Thüringer Finanzämter beteiligen sich an bundesweiter Online-Befragung ab dem 1. Oktober 2025.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab dem 1. Oktober startet bundesweit eine Online-Befragung der Steuerverwaltungen der Länder. Unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de können steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer sowie Angehörige der steuerberatenden Berufe ihr Finanzamt bewerten.

„Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Beratende herzlich ein, an unserer aktuellen Online-Befragung teilzunehmen. Wir möchten die Arbeit der Finanzämter noch serviceorientierter, transparenter und effizienter gestalten. Eine ehrliche Einschätzung der beiden Zielgruppen hilft uns dabei“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

Die Umfrage dauert nicht länger als zehn Minuten. Fragen rund um die Erreichbarkeit, um digitale Verfahren, die Bearbeitungsdauer und -qualität der Steuererklärungen und um das Verhalten sowie die Fachkompetenz der Beschäftigten in den Finanzämtern, bilden den Kern der Befragung. Es wird auch nach der Verständlichkeit der Steuerbescheide und der Öffentlichkeitsarbeit der Steuerverwaltung insgesamt gefragt.

In Thüringen enthält die Bürgerbefragung maximal 47 Fragen. Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe müssen grundsätzlich 25 Fragen beantworten. Die Beratenden haben darüber hinaus die Möglichkeit, ein Feedback zu maximal drei Finanzämtern abzugeben, mit denen der häufigste Kontakt besteht.

„Die Finanzämter leisten einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Damit wir die Servicequalität kontinuierlich verbessern und die Bedürfnisse von Bürgerinnen, Bürgern sowie der Angehörigen der steuerberatenden Berufe bestmöglich einschätzen können, ist eine hohe Beteiligung für uns wichtig“, weiß Katja Wolf.

Die Finanzverwaltung nutzt unterschiedliche Möglichkeiten, um auf die Befragung aufmerksam zu machen. „Wir werben über unsere Social-Media-Kanäle, über Plakate, persönliche Gespräche, auf Messen und über Anzeigen. Auch über das ELSTER-Portal werden Nutzerinnen und Nutzer auf die Online-Befragung aufmerksam gemacht“, so die Finanzministerin. Die Landessteuerberaterkammer und die in Thüringen ansässigen Lohnsteuerhilfevereine haben bereits ein Informationsschreiben erhalten, in dem um Werbung bei ihren Kammer- und Vereinsmitgliedern gebeten wurde.

Der Link zur Online-Befragung ist bis zum 30. September 2026 freigeschaltet. Sie wird über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen durchgeführt. Zur Sicherung der Anonymität wird eine Umfrageteilnahme ohne vorherige Registrierung und Anmeldung ermöglicht. Die Befragung ist frei zugänglich. Mehrfachteilnahmen von denselben Endgeräten werden durch die Hinterlegung von Cookies eingeschränkt.

Headline

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Aufruf zur Bewertung der Finanzämter. Thüringer Finanzämter beteiligen sich an bundesweiter Online-Befragung ab dem 1. Oktober 2025.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab dem 1. Oktober startet bundesweit eine Online-Befragung der Steuerverwaltungen der Länder. Unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de können steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer sowie Angehörige der steuerberatenden Berufe ihr Finanzamt bewerten.

„Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Beratende herzlich ein, an unserer aktuellen Online-Befragung teilzunehmen. Wir möchten die Arbeit der Finanzämter noch serviceorientierter, transparenter und effizienter gestalten. Eine ehrliche Einschätzung der beiden Zielgruppen hilft uns dabei“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

Die Umfrage dauert nicht länger als zehn Minuten. Fragen rund um die Erreichbarkeit, um digitale Verfahren, die Bearbeitungsdauer und -qualität der Steuererklärungen und um das Verhalten sowie die Fachkompetenz der Beschäftigten in den Finanzämtern, bilden den Kern der Befragung. Es wird auch nach der Verständlichkeit der Steuerbescheide und der Öffentlichkeitsarbeit der Steuerverwaltung insgesamt gefragt.

In Thüringen enthält die Bürgerbefragung maximal 47 Fragen. Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe müssen grundsätzlich 25 Fragen beantworten. Die Beratenden haben darüber hinaus die Möglichkeit, ein Feedback zu maximal drei Finanzämtern abzugeben, mit denen der häufigste Kontakt besteht.

„Die Finanzämter leisten einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Damit wir die Servicequalität kontinuierlich verbessern und die Bedürfnisse von Bürgerinnen, Bürgern sowie der Angehörigen der steuerberatenden Berufe bestmöglich einschätzen können, ist eine hohe Beteiligung für uns wichtig“, weiß Katja Wolf.

Die Finanzverwaltung nutzt unterschiedliche Möglichkeiten, um auf die Befragung aufmerksam zu machen. „Wir werben über unsere Social-Media-Kanäle, über Plakate, persönliche Gespräche, auf Messen und über Anzeigen. Auch über das ELSTER-Portal werden Nutzerinnen und Nutzer auf die Online-Befragung aufmerksam gemacht“, so die Finanzministerin. Die Landessteuerberaterkammer und die in Thüringen ansässigen Lohnsteuerhilfevereine haben bereits ein Informationsschreiben erhalten, in dem um Werbung bei ihren Kammer- und Vereinsmitgliedern gebeten wurde.

Der Link zur Online-Befragung ist bis zum 30. September 2026 freigeschaltet. Sie wird über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen durchgeführt. Zur Sicherung der Anonymität wird eine Umfrageteilnahme ohne vorherige Registrierung und Anmeldung ermöglicht. Die Befragung ist frei zugänglich. Mehrfachteilnahmen von denselben Endgeräten werden durch die Hinterlegung von Cookies eingeschränkt.

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Ab dem 1. Oktober startet bundesweit eine Online-Befragung der Steuerverwaltungen der Länder. Unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de können steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer sowie Angehörige der steuerberatenden Berufe ihr Finanzamt bewerten.

„Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Beratende herzlich ein, an unserer aktuellen Online-Befragung teilzunehmen. Wir möchten die Arbeit der Finanzämter noch serviceorientierter, transparenter und effizienter gestalten. Eine ehrliche Einschätzung der beiden Zielgruppen hilft uns dabei“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

Die Umfrage dauert nicht länger als zehn Minuten. Fragen rund um die Erreichbarkeit, um digitale Verfahren, die Bearbeitungsdauer und -qualität der Steuererklärungen und um das Verhalten sowie die Fachkompetenz der Beschäftigten in den Finanzämtern, bilden den Kern der Befragung. Es wird auch nach der Verständlichkeit der Steuerbescheide und der Öffentlichkeitsarbeit der Steuerverwaltung insgesamt gefragt.

In Thüringen enthält die Bürgerbefragung maximal 47 Fragen. Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe müssen grundsätzlich 25 Fragen beantworten. Die Beratenden haben darüber hinaus die Möglichkeit, ein Feedback zu maximal drei Finanzämtern abzugeben, mit denen der häufigste Kontakt besteht.

„Die Finanzämter leisten einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Damit wir die Servicequalität kontinuierlich verbessern und die Bedürfnisse von Bürgerinnen, Bürgern sowie der Angehörigen der steuerberatenden Berufe bestmöglich einschätzen können, ist eine hohe Beteiligung für uns wichtig“, weiß Katja Wolf.

Die Finanzverwaltung nutzt unterschiedliche Möglichkeiten, um auf die Befragung aufmerksam zu machen. „Wir werben über unsere Social-Media-Kanäle, über Plakate, persönliche Gespräche, auf Messen und über Anzeigen. Auch über das ELSTER-Portal werden Nutzerinnen und Nutzer auf die Online-Befragung aufmerksam gemacht“, so die Finanzministerin. Die Landessteuerberaterkammer und die in Thüringen ansässigen Lohnsteuerhilfevereine haben bereits ein Informationsschreiben erhalten, in dem um Werbung bei ihren Kammer- und Vereinsmitgliedern gebeten wurde.

Der Link zur Online-Befragung ist bis zum 30. September 2026 freigeschaltet. Sie wird über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen durchgeführt. Zur Sicherung der Anonymität wird eine Umfrageteilnahme ohne vorherige Registrierung und Anmeldung ermöglicht. Die Befragung ist frei zugänglich. Mehrfachteilnahmen von denselben Endgeräten werden durch die Hinterlegung von Cookies eingeschränkt.

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