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Auftakttreffen zur E-Government-Initiative für Thüringer Kommunen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Vertreter der Kommunen treffen sich morgen mit Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert im Thüringer Finanzministerium, um über die künftigen Schritte der Zusammenarbeit im Bereich E-Government zu beraten. Gesetzliche Vorgaben wie das Online-Zugangs-Gesetz verpflichten Land und Kommunen zur umfassenden Digitalisierung. Bis 2022 sollen mehr als 500...

Vertreter der Kommunen treffen sich morgen mit Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert im Thüringer Finanzministerium, um über die künftigen Schritte der Zusammenarbeit im Bereich E-Government zu beraten. Gesetzliche Vorgaben wie das Online-Zugangs-Gesetz verpflichten Land und Kommunen zur umfassenden Digitalisierung. Bis 2022 sollen mehr als 500 Verwaltungsleistungen in Deutschland digital angeboten werden. Das ist ein Kraftakt für alle Verwaltungen in allen Bundesländern. Dr. Hartmut Schubert sagt dazu: „Wir werden diese Mammutaufgabe in Thüringen nur in Zusammenarbeit von Land und Kommune lösen.“ Das Finanzministerium will eine umfassende Bestandsaufnahme der derzeitigen Entwicklungen und der beabsichtigten Weiterentwicklungen in den Kommunen erarbeiten. In 50 Thüringer Kommunen werden die Verwaltungsabläufe sowie bestehende Bürgerservices genau analysiert. Ein partizipativ besetzter Fachbeirat soll das Projekt steuern. Am Ende sollen ein konkreter Umsetzungsfahrplan und Handlungsempfehlungen für das E-Government in allen Thüringer Kommunen stehen. „Wir fangen ja nicht bei Null an!“, sagt Dr. Hartmut Schubert weiter, „in vielen kommunalen Verwaltungen aber auch Landesverwaltungen gibt es bereits innovative Lösungen und guten E-Bürgerservice. Es muss darum gehen, die bestehenden Projekte zu optimieren und den E-Bürgerservice flächendeckend überall anzubieten.“ Das Land unterstützt das E-Government der Kommunen mit 80 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren. „Jede Verwaltung in Thüringen, die Willens ist, wird guten Online-Service anbieten können“, zeigt sich Dr. Schubert überzeugt. Das Land bietet hierzu seinen Kommunen die technischen Basisanwendungen zur Mitnutzung kostenfrei an. Das ist die technisch weiterentwickelte E-Government-Plattform ThAVEL, das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen. Bereits jetzt nutzen die Kommunen ThAVEL und die hier eingebundenen Basisanwendungen Zuständigkeitsfinder und Formularservice. Ebenso hat das Land eine E-Payment-Lösung entwickelt wie auch eine elektronische Authentifizierungslösung. Den technischen Betrieb der Anwendungen stellt das Thüringer Landesrechenzentrum sicher. Im letzten Plenum hat der Landtag den Regierungsentwurf des Thüringer E-Government-Gesetzes beschlossen. „Das Thüringer E-Government-Gesetz unterstützt insbesondere auch die Thüringer Kommunen beim E-Government“, sagt der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert. Er betont abschließend: „Wir werden in Thüringen den Bürgerinnen und Bürgern nur dann erfolgreiches E-Government anbieten können, wenn wir koordiniert vorgehen.“

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Auftakttreffen zur E-Government-Initiative für Thüringer Kommunen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Vertreter der Kommunen treffen sich morgen mit Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert im Thüringer Finanzministerium, um über die künftigen Schritte der Zusammenarbeit im Bereich E-Government zu beraten. Gesetzliche Vorgaben wie das Online-Zugangs-Gesetz verpflichten Land und Kommunen zur umfassenden Digitalisierung. Bis 2022 sollen mehr als 500...

Vertreter der Kommunen treffen sich morgen mit Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert im Thüringer Finanzministerium, um über die künftigen Schritte der Zusammenarbeit im Bereich E-Government zu beraten. Gesetzliche Vorgaben wie das Online-Zugangs-Gesetz verpflichten Land und Kommunen zur umfassenden Digitalisierung. Bis 2022 sollen mehr als 500 Verwaltungsleistungen in Deutschland digital angeboten werden. Das ist ein Kraftakt für alle Verwaltungen in allen Bundesländern. Dr. Hartmut Schubert sagt dazu: „Wir werden diese Mammutaufgabe in Thüringen nur in Zusammenarbeit von Land und Kommune lösen.“ Das Finanzministerium will eine umfassende Bestandsaufnahme der derzeitigen Entwicklungen und der beabsichtigten Weiterentwicklungen in den Kommunen erarbeiten. In 50 Thüringer Kommunen werden die Verwaltungsabläufe sowie bestehende Bürgerservices genau analysiert. Ein partizipativ besetzter Fachbeirat soll das Projekt steuern. Am Ende sollen ein konkreter Umsetzungsfahrplan und Handlungsempfehlungen für das E-Government in allen Thüringer Kommunen stehen. „Wir fangen ja nicht bei Null an!“, sagt Dr. Hartmut Schubert weiter, „in vielen kommunalen Verwaltungen aber auch Landesverwaltungen gibt es bereits innovative Lösungen und guten E-Bürgerservice. Es muss darum gehen, die bestehenden Projekte zu optimieren und den E-Bürgerservice flächendeckend überall anzubieten.“ Das Land unterstützt das E-Government der Kommunen mit 80 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren. „Jede Verwaltung in Thüringen, die Willens ist, wird guten Online-Service anbieten können“, zeigt sich Dr. Schubert überzeugt. Das Land bietet hierzu seinen Kommunen die technischen Basisanwendungen zur Mitnutzung kostenfrei an. Das ist die technisch weiterentwickelte E-Government-Plattform ThAVEL, das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen. Bereits jetzt nutzen die Kommunen ThAVEL und die hier eingebundenen Basisanwendungen Zuständigkeitsfinder und Formularservice. Ebenso hat das Land eine E-Payment-Lösung entwickelt wie auch eine elektronische Authentifizierungslösung. Den technischen Betrieb der Anwendungen stellt das Thüringer Landesrechenzentrum sicher. Im letzten Plenum hat der Landtag den Regierungsentwurf des Thüringer E-Government-Gesetzes beschlossen. „Das Thüringer E-Government-Gesetz unterstützt insbesondere auch die Thüringer Kommunen beim E-Government“, sagt der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert. Er betont abschließend: „Wir werden in Thüringen den Bürgerinnen und Bürgern nur dann erfolgreiches E-Government anbieten können, wenn wir koordiniert vorgehen.“

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Auftakttreffen zur E-Government-Initiative für Thüringer Kommunen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Vertreter der Kommunen treffen sich morgen mit Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert im Thüringer Finanzministerium, um über die künftigen Schritte der Zusammenarbeit im Bereich E-Government zu beraten. Gesetzliche Vorgaben wie das Online-Zugangs-Gesetz verpflichten Land und Kommunen zur umfassenden Digitalisierung. Bis 2022 sollen mehr als 500...

Vertreter der Kommunen treffen sich morgen mit Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert im Thüringer Finanzministerium, um über die künftigen Schritte der Zusammenarbeit im Bereich E-Government zu beraten. Gesetzliche Vorgaben wie das Online-Zugangs-Gesetz verpflichten Land und Kommunen zur umfassenden Digitalisierung. Bis 2022 sollen mehr als 500 Verwaltungsleistungen in Deutschland digital angeboten werden. Das ist ein Kraftakt für alle Verwaltungen in allen Bundesländern. Dr. Hartmut Schubert sagt dazu: „Wir werden diese Mammutaufgabe in Thüringen nur in Zusammenarbeit von Land und Kommune lösen.“ Das Finanzministerium will eine umfassende Bestandsaufnahme der derzeitigen Entwicklungen und der beabsichtigten Weiterentwicklungen in den Kommunen erarbeiten. In 50 Thüringer Kommunen werden die Verwaltungsabläufe sowie bestehende Bürgerservices genau analysiert. Ein partizipativ besetzter Fachbeirat soll das Projekt steuern. Am Ende sollen ein konkreter Umsetzungsfahrplan und Handlungsempfehlungen für das E-Government in allen Thüringer Kommunen stehen. „Wir fangen ja nicht bei Null an!“, sagt Dr. Hartmut Schubert weiter, „in vielen kommunalen Verwaltungen aber auch Landesverwaltungen gibt es bereits innovative Lösungen und guten E-Bürgerservice. Es muss darum gehen, die bestehenden Projekte zu optimieren und den E-Bürgerservice flächendeckend überall anzubieten.“ Das Land unterstützt das E-Government der Kommunen mit 80 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren. „Jede Verwaltung in Thüringen, die Willens ist, wird guten Online-Service anbieten können“, zeigt sich Dr. Schubert überzeugt. Das Land bietet hierzu seinen Kommunen die technischen Basisanwendungen zur Mitnutzung kostenfrei an. Das ist die technisch weiterentwickelte E-Government-Plattform ThAVEL, das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen. Bereits jetzt nutzen die Kommunen ThAVEL und die hier eingebundenen Basisanwendungen Zuständigkeitsfinder und Formularservice. Ebenso hat das Land eine E-Payment-Lösung entwickelt wie auch eine elektronische Authentifizierungslösung. Den technischen Betrieb der Anwendungen stellt das Thüringer Landesrechenzentrum sicher. Im letzten Plenum hat der Landtag den Regierungsentwurf des Thüringer E-Government-Gesetzes beschlossen. „Das Thüringer E-Government-Gesetz unterstützt insbesondere auch die Thüringer Kommunen beim E-Government“, sagt der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert. Er betont abschließend: „Wir werden in Thüringen den Bürgerinnen und Bürgern nur dann erfolgreiches E-Government anbieten können, wenn wir koordiniert vorgehen.“

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Vertreter der Kommunen treffen sich morgen mit Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert im Thüringer Finanzministerium, um über die künftigen Schritte der Zusammenarbeit im Bereich E-Government zu beraten. Gesetzliche Vorgaben wie das Online-Zugangs-Gesetz verpflichten Land und Kommunen zur umfassenden Digitalisierung. Bis 2022 sollen mehr als 500 Verwaltungsleistungen in Deutschland digital angeboten werden. Das ist ein Kraftakt für alle Verwaltungen in allen Bundesländern. Dr. Hartmut Schubert sagt dazu: „Wir werden diese Mammutaufgabe in Thüringen nur in Zusammenarbeit von Land und Kommune lösen.“ Das Finanzministerium will eine umfassende Bestandsaufnahme der derzeitigen Entwicklungen und der beabsichtigten Weiterentwicklungen in den Kommunen erarbeiten. In 50 Thüringer Kommunen werden die Verwaltungsabläufe sowie bestehende Bürgerservices genau analysiert. Ein partizipativ besetzter Fachbeirat soll das Projekt steuern. Am Ende sollen ein konkreter Umsetzungsfahrplan und Handlungsempfehlungen für das E-Government in allen Thüringer Kommunen stehen. „Wir fangen ja nicht bei Null an!“, sagt Dr. Hartmut Schubert weiter, „in vielen kommunalen Verwaltungen aber auch Landesverwaltungen gibt es bereits innovative Lösungen und guten E-Bürgerservice. Es muss darum gehen, die bestehenden Projekte zu optimieren und den E-Bürgerservice flächendeckend überall anzubieten.“ Das Land unterstützt das E-Government der Kommunen mit 80 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren. „Jede Verwaltung in Thüringen, die Willens ist, wird guten Online-Service anbieten können“, zeigt sich Dr. Schubert überzeugt. Das Land bietet hierzu seinen Kommunen die technischen Basisanwendungen zur Mitnutzung kostenfrei an. Das ist die technisch weiterentwickelte E-Government-Plattform ThAVEL, das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen. Bereits jetzt nutzen die Kommunen ThAVEL und die hier eingebundenen Basisanwendungen Zuständigkeitsfinder und Formularservice. Ebenso hat das Land eine E-Payment-Lösung entwickelt wie auch eine elektronische Authentifizierungslösung. Den technischen Betrieb der Anwendungen stellt das Thüringer Landesrechenzentrum sicher. Im letzten Plenum hat der Landtag den Regierungsentwurf des Thüringer E-Government-Gesetzes beschlossen. „Das Thüringer E-Government-Gesetz unterstützt insbesondere auch die Thüringer Kommunen beim E-Government“, sagt der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert. Er betont abschließend: „Wir werden in Thüringen den Bürgerinnen und Bürgern nur dann erfolgreiches E-Government anbieten können, wenn wir koordiniert vorgehen.“

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