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Ausweitung der Arbeit im Homeoffice und Telearbeit am häuslichen Arbeitsplatz im Thüringer Finanzministerium


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Durch eine neue Dienstvereinbarung wird die Flexibilität des Arbeitens der Bediensteten im Thüringer Finanzministerium ausgeweitet.

Neben der Ausweitung der Kapazitäten der klassischen Telearbeit, wird mit der Arbeit im Homeoffice eine neue Variante des mobilen Arbeitens im häuslichen Wohnumfeld etabliert.

Ministerin Taubert ist überzeugt, dass hier positive Erfahrungen der Arbeitsorganisation während der Pandemie zu langfristig nachhaltigen und positiven Veränderungen führen: „Während der vergangenen Monate in der Corona-Pandemie wurden zum Schutz der Gesundheit neue Modelle des mobilen Arbeitens erprobt, die wir nun in den Regelbetrieb überführen. Wir können somit Wünschen der Bediensteten nach dauerhaft flexibleren Arbeitsmodellen bei gleichbleibend hoher Qualität und Quantität der Arbeitsergebnisse Rechnung tragen. Der öffentliche Dienst zeigt damit seine Stärken als flexibler und moderner sowie zugleich sicherer Arbeitgeber“, so Taubert.

Die Dienstvereinbarung wurde auf Antrag des Örtlichen Personalrates in einem intensiven Diskussions- und Beteiligungsprozess mit Bediensteten, Personalvertretung und Führungskräften des Thüringer Finanzministeriums einvernehmlich erarbeitet.

Unter alternierender Telearbeit versteht man die regelmäßige Arbeitsleistung teilweise in der Dienststelle und teilweise an einem festen häuslichen Arbeitsplatz. Der häusliche Arbeitsplatz wird vom Thüringer Finanzministerium dabei mit allen benötigten technischen Arbeitsmitteln ausgestattet. Um für Bürgerinnen und Bürger sowie Kolleginnen und Kollegen direkt ansprechbar zu sein und damit den dienstlichen Belangen ausreichend Rechnung zu tragen, erbringen Bedienstete in alternierender Telearbeit an mindestens zwei Tagen pro Woche die Arbeit in der Dienststelle. Die Einrichtung eines häuslichen Telearbeitsplatzes erfolgt auf schriftlichen Antrag des Bediensteten. Derzeit nutzen 22 Bedienstete des Thüringer Finanzministeriums die Möglichkeit der häuslichen Telearbeit. Zukünftig sollen die Telearbeitsmöglichkeiten deutlich erweitert werden.

Die Arbeit im Homeoffice unterscheidet sich von der alternierenden Telearbeit im Punkt des häuslichen Arbeitsplatzes. Bei diesem Modell können Bedienstete gelegentlich ganztags, aber auch stundenweise, außerhalb der Dienststelle im häuslichen Umfeld arbeiten, ohne dass dafür ein fester Arbeitsplatz installiert wird. Stattdessen werden den Bediensteten mobile Endgeräte, wie Laptops und Tablets zur Verfügung gestellt. Die Arbeit in Homeoffice ist auf 40 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt, für 2021 gilt anteilig eine Höchstgrenze von 20 Arbeitstagen. Die Arbeit im Homeoffice wird für nahezu alle Beschäftigten im Thüringer Finanzministerium nutzbar sein.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Ausweitung der Arbeit im Homeoffice und Telearbeit am häuslichen Arbeitsplatz im Thüringer Finanzministerium


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Durch eine neue Dienstvereinbarung wird die Flexibilität des Arbeitens der Bediensteten im Thüringer Finanzministerium ausgeweitet.

Neben der Ausweitung der Kapazitäten der klassischen Telearbeit, wird mit der Arbeit im Homeoffice eine neue Variante des mobilen Arbeitens im häuslichen Wohnumfeld etabliert.

Ministerin Taubert ist überzeugt, dass hier positive Erfahrungen der Arbeitsorganisation während der Pandemie zu langfristig nachhaltigen und positiven Veränderungen führen: „Während der vergangenen Monate in der Corona-Pandemie wurden zum Schutz der Gesundheit neue Modelle des mobilen Arbeitens erprobt, die wir nun in den Regelbetrieb überführen. Wir können somit Wünschen der Bediensteten nach dauerhaft flexibleren Arbeitsmodellen bei gleichbleibend hoher Qualität und Quantität der Arbeitsergebnisse Rechnung tragen. Der öffentliche Dienst zeigt damit seine Stärken als flexibler und moderner sowie zugleich sicherer Arbeitgeber“, so Taubert.

Die Dienstvereinbarung wurde auf Antrag des Örtlichen Personalrates in einem intensiven Diskussions- und Beteiligungsprozess mit Bediensteten, Personalvertretung und Führungskräften des Thüringer Finanzministeriums einvernehmlich erarbeitet.

Unter alternierender Telearbeit versteht man die regelmäßige Arbeitsleistung teilweise in der Dienststelle und teilweise an einem festen häuslichen Arbeitsplatz. Der häusliche Arbeitsplatz wird vom Thüringer Finanzministerium dabei mit allen benötigten technischen Arbeitsmitteln ausgestattet. Um für Bürgerinnen und Bürger sowie Kolleginnen und Kollegen direkt ansprechbar zu sein und damit den dienstlichen Belangen ausreichend Rechnung zu tragen, erbringen Bedienstete in alternierender Telearbeit an mindestens zwei Tagen pro Woche die Arbeit in der Dienststelle. Die Einrichtung eines häuslichen Telearbeitsplatzes erfolgt auf schriftlichen Antrag des Bediensteten. Derzeit nutzen 22 Bedienstete des Thüringer Finanzministeriums die Möglichkeit der häuslichen Telearbeit. Zukünftig sollen die Telearbeitsmöglichkeiten deutlich erweitert werden.

Die Arbeit im Homeoffice unterscheidet sich von der alternierenden Telearbeit im Punkt des häuslichen Arbeitsplatzes. Bei diesem Modell können Bedienstete gelegentlich ganztags, aber auch stundenweise, außerhalb der Dienststelle im häuslichen Umfeld arbeiten, ohne dass dafür ein fester Arbeitsplatz installiert wird. Stattdessen werden den Bediensteten mobile Endgeräte, wie Laptops und Tablets zur Verfügung gestellt. Die Arbeit in Homeoffice ist auf 40 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt, für 2021 gilt anteilig eine Höchstgrenze von 20 Arbeitstagen. Die Arbeit im Homeoffice wird für nahezu alle Beschäftigten im Thüringer Finanzministerium nutzbar sein.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Ausweitung der Arbeit im Homeoffice und Telearbeit am häuslichen Arbeitsplatz im Thüringer Finanzministerium


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Durch eine neue Dienstvereinbarung wird die Flexibilität des Arbeitens der Bediensteten im Thüringer Finanzministerium ausgeweitet.

Neben der Ausweitung der Kapazitäten der klassischen Telearbeit, wird mit der Arbeit im Homeoffice eine neue Variante des mobilen Arbeitens im häuslichen Wohnumfeld etabliert.

Ministerin Taubert ist überzeugt, dass hier positive Erfahrungen der Arbeitsorganisation während der Pandemie zu langfristig nachhaltigen und positiven Veränderungen führen: „Während der vergangenen Monate in der Corona-Pandemie wurden zum Schutz der Gesundheit neue Modelle des mobilen Arbeitens erprobt, die wir nun in den Regelbetrieb überführen. Wir können somit Wünschen der Bediensteten nach dauerhaft flexibleren Arbeitsmodellen bei gleichbleibend hoher Qualität und Quantität der Arbeitsergebnisse Rechnung tragen. Der öffentliche Dienst zeigt damit seine Stärken als flexibler und moderner sowie zugleich sicherer Arbeitgeber“, so Taubert.

Die Dienstvereinbarung wurde auf Antrag des Örtlichen Personalrates in einem intensiven Diskussions- und Beteiligungsprozess mit Bediensteten, Personalvertretung und Führungskräften des Thüringer Finanzministeriums einvernehmlich erarbeitet.

Unter alternierender Telearbeit versteht man die regelmäßige Arbeitsleistung teilweise in der Dienststelle und teilweise an einem festen häuslichen Arbeitsplatz. Der häusliche Arbeitsplatz wird vom Thüringer Finanzministerium dabei mit allen benötigten technischen Arbeitsmitteln ausgestattet. Um für Bürgerinnen und Bürger sowie Kolleginnen und Kollegen direkt ansprechbar zu sein und damit den dienstlichen Belangen ausreichend Rechnung zu tragen, erbringen Bedienstete in alternierender Telearbeit an mindestens zwei Tagen pro Woche die Arbeit in der Dienststelle. Die Einrichtung eines häuslichen Telearbeitsplatzes erfolgt auf schriftlichen Antrag des Bediensteten. Derzeit nutzen 22 Bedienstete des Thüringer Finanzministeriums die Möglichkeit der häuslichen Telearbeit. Zukünftig sollen die Telearbeitsmöglichkeiten deutlich erweitert werden.

Die Arbeit im Homeoffice unterscheidet sich von der alternierenden Telearbeit im Punkt des häuslichen Arbeitsplatzes. Bei diesem Modell können Bedienstete gelegentlich ganztags, aber auch stundenweise, außerhalb der Dienststelle im häuslichen Umfeld arbeiten, ohne dass dafür ein fester Arbeitsplatz installiert wird. Stattdessen werden den Bediensteten mobile Endgeräte, wie Laptops und Tablets zur Verfügung gestellt. Die Arbeit in Homeoffice ist auf 40 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt, für 2021 gilt anteilig eine Höchstgrenze von 20 Arbeitstagen. Die Arbeit im Homeoffice wird für nahezu alle Beschäftigten im Thüringer Finanzministerium nutzbar sein.

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Neben der Ausweitung der Kapazitäten der klassischen Telearbeit, wird mit der Arbeit im Homeoffice eine neue Variante des mobilen Arbeitens im häuslichen Wohnumfeld etabliert.

Ministerin Taubert ist überzeugt, dass hier positive Erfahrungen der Arbeitsorganisation während der Pandemie zu langfristig nachhaltigen und positiven Veränderungen führen: „Während der vergangenen Monate in der Corona-Pandemie wurden zum Schutz der Gesundheit neue Modelle des mobilen Arbeitens erprobt, die wir nun in den Regelbetrieb überführen. Wir können somit Wünschen der Bediensteten nach dauerhaft flexibleren Arbeitsmodellen bei gleichbleibend hoher Qualität und Quantität der Arbeitsergebnisse Rechnung tragen. Der öffentliche Dienst zeigt damit seine Stärken als flexibler und moderner sowie zugleich sicherer Arbeitgeber“, so Taubert.

Die Dienstvereinbarung wurde auf Antrag des Örtlichen Personalrates in einem intensiven Diskussions- und Beteiligungsprozess mit Bediensteten, Personalvertretung und Führungskräften des Thüringer Finanzministeriums einvernehmlich erarbeitet.

Unter alternierender Telearbeit versteht man die regelmäßige Arbeitsleistung teilweise in der Dienststelle und teilweise an einem festen häuslichen Arbeitsplatz. Der häusliche Arbeitsplatz wird vom Thüringer Finanzministerium dabei mit allen benötigten technischen Arbeitsmitteln ausgestattet. Um für Bürgerinnen und Bürger sowie Kolleginnen und Kollegen direkt ansprechbar zu sein und damit den dienstlichen Belangen ausreichend Rechnung zu tragen, erbringen Bedienstete in alternierender Telearbeit an mindestens zwei Tagen pro Woche die Arbeit in der Dienststelle. Die Einrichtung eines häuslichen Telearbeitsplatzes erfolgt auf schriftlichen Antrag des Bediensteten. Derzeit nutzen 22 Bedienstete des Thüringer Finanzministeriums die Möglichkeit der häuslichen Telearbeit. Zukünftig sollen die Telearbeitsmöglichkeiten deutlich erweitert werden.

Die Arbeit im Homeoffice unterscheidet sich von der alternierenden Telearbeit im Punkt des häuslichen Arbeitsplatzes. Bei diesem Modell können Bedienstete gelegentlich ganztags, aber auch stundenweise, außerhalb der Dienststelle im häuslichen Umfeld arbeiten, ohne dass dafür ein fester Arbeitsplatz installiert wird. Stattdessen werden den Bediensteten mobile Endgeräte, wie Laptops und Tablets zur Verfügung gestellt. Die Arbeit in Homeoffice ist auf 40 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt, für 2021 gilt anteilig eine Höchstgrenze von 20 Arbeitstagen. Die Arbeit im Homeoffice wird für nahezu alle Beschäftigten im Thüringer Finanzministerium nutzbar sein.

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