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Besuch der Staatlichen Hochschule Nordhausen zum Start der „Sommerbesuche“ der Thüringer Finanzministerin.


Zum Auftakt ihrer „Sommerbesuche“ traf Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Katja Wolf an der Staatlichen Hochschule Nordhausen zu Gesprächen mit der Hochschulleitung um Präsidenten Professor Dr. Jörg Wagner zusammen.

Gruppenfoto von der Hochschulleitung um Präsident Professor Dr. Jörg Wagner und Ministerin Katja Wolf.
Foto: TFM/ P. Rossbach

Gegründet 1997 werden dort seit 1998 junge Menschen in unterschiedlichen Fachrichtungen in Bachelor- und Masterstudiengängen ausgebildet. Die Schwerpunkte liegen bei den Fachrichtungen in den Bereichen IT, Technik und Ingenieurwissenschaft sowie im Wirtschaft- und Sozialwesen.

Dabei reichen die Studiengänge unter anderen von Maschinenbau, Regenerativer Energietechnik und Informatik über Traumapädagogik sowie Frühe Hilfe/Inklusion bis hin zu Betriebswirtschaftslehre und Digitalem Produktmanagement.

Insgesamt bietet die Hochschule 15 Bachelorstudiengänge und 15 Masterstudiengänge (davon 5 weiterbildend) an. Derzeit werden dort 1.757 Studierende von 102 Lehrkräften unterrichtet.

Angegliedert an die Hochschule Nordhausen sind mehrere Institute, die sich der Forschung und dem Wissenschaftstransfer verschrieben haben. Ebenfalls dazu gehört ein Schülerforschungszentrum.

Ministerin Katja Wolf: „Die Hochschule Nordhausen bildet einen wichtigen Teil des vielfältigen Ausbildungs-Kanons in Thüringen. Wir können uns glücklich schätzen, dass es einen solchen Standort für hervorragende wissenschaftliche Lehre und Forschung im Freistaat gibt“.

Nach einem intensiven Gespräch mit Präsident Professor Dr. Wagner und weiteren Lehrenden über Chancen und Herausforderungen der Hochschule sowie über die künftige Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung zwischen Hochschule und Freistaat überzeugte sich Ministerin Katja Wolf bei einem Rundgang von den hervorragenden Bedingungen, die Studierende an der Staatlichen Hochschule Nordhausen erwarten.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Besuch der Staatlichen Hochschule Nordhausen zum Start der „Sommerbesuche“ der Thüringer Finanzministerin.


Zum Auftakt ihrer „Sommerbesuche“ traf Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Katja Wolf an der Staatlichen Hochschule Nordhausen zu Gesprächen mit der Hochschulleitung um Präsidenten Professor Dr. Jörg Wagner zusammen.

Gruppenfoto von der Hochschulleitung um Präsident Professor Dr. Jörg Wagner und Ministerin Katja Wolf.
Foto: TFM/ P. Rossbach

Gegründet 1997 werden dort seit 1998 junge Menschen in unterschiedlichen Fachrichtungen in Bachelor- und Masterstudiengängen ausgebildet. Die Schwerpunkte liegen bei den Fachrichtungen in den Bereichen IT, Technik und Ingenieurwissenschaft sowie im Wirtschaft- und Sozialwesen.

Dabei reichen die Studiengänge unter anderen von Maschinenbau, Regenerativer Energietechnik und Informatik über Traumapädagogik sowie Frühe Hilfe/Inklusion bis hin zu Betriebswirtschaftslehre und Digitalem Produktmanagement.

Insgesamt bietet die Hochschule 15 Bachelorstudiengänge und 15 Masterstudiengänge (davon 5 weiterbildend) an. Derzeit werden dort 1.757 Studierende von 102 Lehrkräften unterrichtet.

Angegliedert an die Hochschule Nordhausen sind mehrere Institute, die sich der Forschung und dem Wissenschaftstransfer verschrieben haben. Ebenfalls dazu gehört ein Schülerforschungszentrum.

Ministerin Katja Wolf: „Die Hochschule Nordhausen bildet einen wichtigen Teil des vielfältigen Ausbildungs-Kanons in Thüringen. Wir können uns glücklich schätzen, dass es einen solchen Standort für hervorragende wissenschaftliche Lehre und Forschung im Freistaat gibt“.

Nach einem intensiven Gespräch mit Präsident Professor Dr. Wagner und weiteren Lehrenden über Chancen und Herausforderungen der Hochschule sowie über die künftige Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung zwischen Hochschule und Freistaat überzeugte sich Ministerin Katja Wolf bei einem Rundgang von den hervorragenden Bedingungen, die Studierende an der Staatlichen Hochschule Nordhausen erwarten.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Besuch der Staatlichen Hochschule Nordhausen zum Start der „Sommerbesuche“ der Thüringer Finanzministerin.


Zum Auftakt ihrer „Sommerbesuche“ traf Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Katja Wolf an der Staatlichen Hochschule Nordhausen zu Gesprächen mit der Hochschulleitung um Präsidenten Professor Dr. Jörg Wagner zusammen.

Gruppenfoto von der Hochschulleitung um Präsident Professor Dr. Jörg Wagner und Ministerin Katja Wolf.
Foto: TFM/ P. Rossbach

Gegründet 1997 werden dort seit 1998 junge Menschen in unterschiedlichen Fachrichtungen in Bachelor- und Masterstudiengängen ausgebildet. Die Schwerpunkte liegen bei den Fachrichtungen in den Bereichen IT, Technik und Ingenieurwissenschaft sowie im Wirtschaft- und Sozialwesen.

Dabei reichen die Studiengänge unter anderen von Maschinenbau, Regenerativer Energietechnik und Informatik über Traumapädagogik sowie Frühe Hilfe/Inklusion bis hin zu Betriebswirtschaftslehre und Digitalem Produktmanagement.

Insgesamt bietet die Hochschule 15 Bachelorstudiengänge und 15 Masterstudiengänge (davon 5 weiterbildend) an. Derzeit werden dort 1.757 Studierende von 102 Lehrkräften unterrichtet.

Angegliedert an die Hochschule Nordhausen sind mehrere Institute, die sich der Forschung und dem Wissenschaftstransfer verschrieben haben. Ebenfalls dazu gehört ein Schülerforschungszentrum.

Ministerin Katja Wolf: „Die Hochschule Nordhausen bildet einen wichtigen Teil des vielfältigen Ausbildungs-Kanons in Thüringen. Wir können uns glücklich schätzen, dass es einen solchen Standort für hervorragende wissenschaftliche Lehre und Forschung im Freistaat gibt“.

Nach einem intensiven Gespräch mit Präsident Professor Dr. Wagner und weiteren Lehrenden über Chancen und Herausforderungen der Hochschule sowie über die künftige Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung zwischen Hochschule und Freistaat überzeugte sich Ministerin Katja Wolf bei einem Rundgang von den hervorragenden Bedingungen, die Studierende an der Staatlichen Hochschule Nordhausen erwarten.

Test

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Besuch der Staatlichen Hochschule Nordhausen zum Start der „Sommerbesuche“ der Thüringer Finanzministerin.


Zum Auftakt ihrer „Sommerbesuche“ traf Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Katja Wolf an der Staatlichen Hochschule Nordhausen zu Gesprächen mit der Hochschulleitung um Präsidenten Professor Dr. Jörg Wagner zusammen.

Gruppenfoto von der Hochschulleitung um Präsident Professor Dr. Jörg Wagner und Ministerin Katja Wolf.
Foto: TFM/ P. Rossbach

Gegründet 1997 werden dort seit 1998 junge Menschen in unterschiedlichen Fachrichtungen in Bachelor- und Masterstudiengängen ausgebildet. Die Schwerpunkte liegen bei den Fachrichtungen in den Bereichen IT, Technik und Ingenieurwissenschaft sowie im Wirtschaft- und Sozialwesen.

Dabei reichen die Studiengänge unter anderen von Maschinenbau, Regenerativer Energietechnik und Informatik über Traumapädagogik sowie Frühe Hilfe/Inklusion bis hin zu Betriebswirtschaftslehre und Digitalem Produktmanagement.

Insgesamt bietet die Hochschule 15 Bachelorstudiengänge und 15 Masterstudiengänge (davon 5 weiterbildend) an. Derzeit werden dort 1.757 Studierende von 102 Lehrkräften unterrichtet.

Angegliedert an die Hochschule Nordhausen sind mehrere Institute, die sich der Forschung und dem Wissenschaftstransfer verschrieben haben. Ebenfalls dazu gehört ein Schülerforschungszentrum.

Ministerin Katja Wolf: „Die Hochschule Nordhausen bildet einen wichtigen Teil des vielfältigen Ausbildungs-Kanons in Thüringen. Wir können uns glücklich schätzen, dass es einen solchen Standort für hervorragende wissenschaftliche Lehre und Forschung im Freistaat gibt“.

Nach einem intensiven Gespräch mit Präsident Professor Dr. Wagner und weiteren Lehrenden über Chancen und Herausforderungen der Hochschule sowie über die künftige Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung zwischen Hochschule und Freistaat überzeugte sich Ministerin Katja Wolf bei einem Rundgang von den hervorragenden Bedingungen, die Studierende an der Staatlichen Hochschule Nordhausen erwarten.

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