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Bürger können ihr Finanzamt bewerten.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab dem 1. März startet bundesweit eine Online-Bürgerbefragung der Steuerverwaltungen der Länder. Unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de können auch Thüringer, die eine Steuererklärung abgeben, ihr Finanzamt bewerten. „Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich auf, an der Umfrage teilzunehmen. Durch wertvolle Anhaltspunkte helfen sie uns dabei, die Servicequalität in den Thüringer Finanzämtern weiter zu steigern“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

 

Bundesweite Online-Bürgerbefragung

 

 

Die Umfrage dauert nicht länger als fünf Minuten. Fragen um die Erreichbarkeit, Bearbeitungsdauer und -qualität der Steuererklärungen und um das Verhalten sowie die Fachkompetenz der Beschäftigten in den Finanzämtern bilden den Kern der Befragung.

„Die Finanzverwaltung als Kernverwaltung unseres Staatswesens steht täglich vor der Herausforderung, ein fachlich sehr anspruchsvolles Rechtsgebiet zu bearbeiten, steuerrechtlich einwandfreie Verwaltungsarbeit zu leisten und den betroffenen Steuerpflichtigen einen angemessenen Verwaltungsservice zu bieten“, weiß Taubert. Und weiter: „Um dieser Aufgabe in Zukunft noch gerechter zu werden, muss die Steuerverwaltung die Meinung des Bürgers kennen. Es ist wichtig zu wissen, wie die Finanzämter im öffentlichen Raum wahrgenommen werden.“

Der Link zur Online-Bürgerbefragung ist ein Jahr lang freigeschaltet. Sie wird über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen durchgeführt. Zur Sicherung der Anonymität wird eine Umfrageteilnahme ohne vorherige Registrierung und Anmeldung ermöglicht. Die Befragung ist frei zugänglich. Mehrfachteilnahmen von denselben Endgeräten werden durch die Hinterlegung von Cookies eingeschränkt.

www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Bürger können ihr Finanzamt bewerten.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab dem 1. März startet bundesweit eine Online-Bürgerbefragung der Steuerverwaltungen der Länder. Unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de können auch Thüringer, die eine Steuererklärung abgeben, ihr Finanzamt bewerten. „Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich auf, an der Umfrage teilzunehmen. Durch wertvolle Anhaltspunkte helfen sie uns dabei, die Servicequalität in den Thüringer Finanzämtern weiter zu steigern“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

 

Bundesweite Online-Bürgerbefragung

 

 

Die Umfrage dauert nicht länger als fünf Minuten. Fragen um die Erreichbarkeit, Bearbeitungsdauer und -qualität der Steuererklärungen und um das Verhalten sowie die Fachkompetenz der Beschäftigten in den Finanzämtern bilden den Kern der Befragung.

„Die Finanzverwaltung als Kernverwaltung unseres Staatswesens steht täglich vor der Herausforderung, ein fachlich sehr anspruchsvolles Rechtsgebiet zu bearbeiten, steuerrechtlich einwandfreie Verwaltungsarbeit zu leisten und den betroffenen Steuerpflichtigen einen angemessenen Verwaltungsservice zu bieten“, weiß Taubert. Und weiter: „Um dieser Aufgabe in Zukunft noch gerechter zu werden, muss die Steuerverwaltung die Meinung des Bürgers kennen. Es ist wichtig zu wissen, wie die Finanzämter im öffentlichen Raum wahrgenommen werden.“

Der Link zur Online-Bürgerbefragung ist ein Jahr lang freigeschaltet. Sie wird über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen durchgeführt. Zur Sicherung der Anonymität wird eine Umfrageteilnahme ohne vorherige Registrierung und Anmeldung ermöglicht. Die Befragung ist frei zugänglich. Mehrfachteilnahmen von denselben Endgeräten werden durch die Hinterlegung von Cookies eingeschränkt.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Ab dem 1. März startet bundesweit eine Online-Bürgerbefragung der Steuerverwaltungen der Länder. Unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de können auch Thüringer, die eine Steuererklärung abgeben, ihr Finanzamt bewerten. „Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich auf, an der Umfrage teilzunehmen. Durch wertvolle Anhaltspunkte helfen sie uns dabei, die Servicequalität in den Thüringer Finanzämtern weiter zu steigern“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

 

Bundesweite Online-Bürgerbefragung

 

 

Die Umfrage dauert nicht länger als fünf Minuten. Fragen um die Erreichbarkeit, Bearbeitungsdauer und -qualität der Steuererklärungen und um das Verhalten sowie die Fachkompetenz der Beschäftigten in den Finanzämtern bilden den Kern der Befragung.

„Die Finanzverwaltung als Kernverwaltung unseres Staatswesens steht täglich vor der Herausforderung, ein fachlich sehr anspruchsvolles Rechtsgebiet zu bearbeiten, steuerrechtlich einwandfreie Verwaltungsarbeit zu leisten und den betroffenen Steuerpflichtigen einen angemessenen Verwaltungsservice zu bieten“, weiß Taubert. Und weiter: „Um dieser Aufgabe in Zukunft noch gerechter zu werden, muss die Steuerverwaltung die Meinung des Bürgers kennen. Es ist wichtig zu wissen, wie die Finanzämter im öffentlichen Raum wahrgenommen werden.“

Der Link zur Online-Bürgerbefragung ist ein Jahr lang freigeschaltet. Sie wird über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen durchgeführt. Zur Sicherung der Anonymität wird eine Umfrageteilnahme ohne vorherige Registrierung und Anmeldung ermöglicht. Die Befragung ist frei zugänglich. Mehrfachteilnahmen von denselben Endgeräten werden durch die Hinterlegung von Cookies eingeschränkt.

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Ab dem 1. März startet bundesweit eine Online-Bürgerbefragung der Steuerverwaltungen der Länder. Unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de können auch Thüringer, die eine Steuererklärung abgeben, ihr Finanzamt bewerten. „Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich auf, an der Umfrage teilzunehmen. Durch wertvolle Anhaltspunkte helfen sie uns dabei, die Servicequalität in den Thüringer Finanzämtern weiter zu steigern“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

 

Bundesweite Online-Bürgerbefragung

 

 

Die Umfrage dauert nicht länger als fünf Minuten. Fragen um die Erreichbarkeit, Bearbeitungsdauer und -qualität der Steuererklärungen und um das Verhalten sowie die Fachkompetenz der Beschäftigten in den Finanzämtern bilden den Kern der Befragung.

„Die Finanzverwaltung als Kernverwaltung unseres Staatswesens steht täglich vor der Herausforderung, ein fachlich sehr anspruchsvolles Rechtsgebiet zu bearbeiten, steuerrechtlich einwandfreie Verwaltungsarbeit zu leisten und den betroffenen Steuerpflichtigen einen angemessenen Verwaltungsservice zu bieten“, weiß Taubert. Und weiter: „Um dieser Aufgabe in Zukunft noch gerechter zu werden, muss die Steuerverwaltung die Meinung des Bürgers kennen. Es ist wichtig zu wissen, wie die Finanzämter im öffentlichen Raum wahrgenommen werden.“

Der Link zur Online-Bürgerbefragung ist ein Jahr lang freigeschaltet. Sie wird über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen durchgeführt. Zur Sicherung der Anonymität wird eine Umfrageteilnahme ohne vorherige Registrierung und Anmeldung ermöglicht. Die Befragung ist frei zugänglich. Mehrfachteilnahmen von denselben Endgeräten werden durch die Hinterlegung von Cookies eingeschränkt.

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